Ius Publicum Europaeum. Paul Craig
M. Lombard, Institutions de régulation économique et démocratie politique, AJDA 2005, S. 530.
An dieser Entwicklung sind auch die Richter beteiligt, etwa durch die Stärkung des Prinzips der Rechtssicherheit, siehe CE, 24.3.2006, Sté KPMG, GA.
Siehe oben Rn. 50ff.
Siehe oben Rn. 24f. und unten Rn. 114ff.
Siehe dazu vor allem IFSA/CADA, Transparence et secret. Colloque pour le 25è anniversaire de la Loi du 17 juillet 1978, 2004.
Art. 20 Gesetz vom 17.7.1978, eingeführt durch die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 2005–650 vom 6.6.2005.
Auf zwei circulaires (Verwaltungsvorschriften) gestützt, ist die Rechtsnatur der Charta unklar.
Statistiken finden sich in den Rapports publics des Conseil d’État, die bei La documentation française erscheinen.
Nach CC, Entscheidung 225 DC vom 23.1.1987, Conseil de la concurrence, GA, gehört „entsprechend der französischen Konzeption der Gewaltenteilung zu den ,grundlegenden Rechtsprinzipien der Gesetze der Republik‘ auch das Prinzip …, dass mit Ausnahme der Sachen, die ihrem Wesen nach der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten sind, für die Aufhebung oder Veränderung von Entscheidungen, die die zur Ausübung exekutiver Gewalt berufenen Behörden, ihre Beamten, die Gebietskörperschaften der Republik oder solche öffentlichen Einrichtungen, die deren Befehlsgewalt oder Kontrolle unterworfen sind, in Ausübung der Vorrechte öffentlicher Gewalt getroffen haben, die Verwaltungsgerichte zuständig sind“.
EGMR, Nr. 39549/98, Urteil vom 7.6.2001 – Kress/Frankreich; Nr. 58675/00, Urteil vom 12.4.2006 – Martinie/Frankreich.
EGMR, Nr. 14570/89, Urteil vom 28.9.1995 – Procola/Luxemburg; Nr. 65411/01, Urteil vom 9.11.2006 – Sacilor-Lormines/Frankreich, mit Anmerkung J.-L. Autin/F. Sudre, RFDA 2007, S. 342.
Siehe dazu P. Gonod, Le Conseil d’État à la croisée des chemins?, AJDA 2008, S. 630.
In der Folge gehören die beiden Mitglieder der beratenden Sektionen nicht mehr der für Rechtsprechung zuständigen Sektion an. Ferner ist die Assemblée du contentieux (Kammer für Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung) vergrößert worden. Ihr gehören nun 17 Mitglieder an, von denen die Mehrheit der gerichtlichen Funktion zuzuordnen ist. Der Vizepräsident des Conseil d’État, der ihr vorsitzt, verfügt nicht mehr über die ausschlaggebende Stimme bei Stimmengleichheit.
Gesetz vom 4.4.2002 über die Rechte der Patienten und die Qualitätssicherung im Gesundheitssystem.
Anmerkung zu CE, 1.7.1910, Empis, S. 1911–3-89.
CE, 17.2.1950, Dame Lamotte, GA. Ebenso für den recours en cassation (Revisionsklage) CE, 7.2.1947, D’aillières, GA.
CE, 30.10.1998, Sarran et Levacher, GA.
CE, ord., 13.3.2006, Bayrou.
CE, 28.6.2002, Magiera, Rec. Cons. d’Ét., S. 247.
Siehe dazu oben Rn. 6ff.
Gonod/Cadiet (Hg.), Le tribunal des conflits: bilan et perspectives, 2009.
CCass 23.11.1956, TP/Giry, GA.
Klarstellend hinzuzufügen ist, dass sich diese Frage im Zusammenhang mit der persönlichen Freiheit nicht stellt, Art. 136 Code de procédure pénale.
Siehe insbesondere O. Beaud, Le sang contaminé: essai critique sur la criminalisation de la responsabilité des gouvernants, 1999.
Seit langer Zeit ständige Rechtsprechung, siehe CE, 13.4.1881, Bansais, Rec. Cons. d’Et., S. 431 mit Conclusions Le vavasseur de Précourt.
Unter „Aufgliederung“ ist die Zerlegung eines einheitlichen Gebildes in seine Bestandteile zu verstehen; die Aufgaben, Befugnisse und Strukturen werden aufgeteilt.
Siehe dazu schon oben Rn. 96.
Art. 21 CF, wonach der Premierminister das Verordnungsrecht innehat, erklärt, dass die Einräumung von Verordnungsbefugnissen zugunsten der unabhängigen Verwaltungsbehörden „sowohl hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs als auch hinsichtlich ihres Inhalts nur in beschränktem Maße“