Ius Publicum Europaeum. Paul Craig

Ius Publicum Europaeum - Paul  Craig


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eine verlässliche Grundlage für die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Dass dabei nicht jeder Befund mit der Rechtsordnung in Übereinstimmung zu bringen sein wird, liegt auf der Hand.

      Einführung§ 73 Grundzüge des Verwaltungsrechts in Europa – Problemaufriss und Synthese › Bibliographie

Otto Bachof, Beurteilungsspielraum, Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff im Verwaltungsrecht, JZ 1955, S. 97.

Peter Badura, Auftrag und Grenzen der Verwaltung im sozialen Rechtsstaat, DÖV 1968, S. 446.

Sabino Cassese, Il Diritto Amministrativo: Storia e prospettive, 2010.

ders., Le Basi del Diritto amministrativo, 1989.

ders., Diritto amministrativo comparato, 2007.

Thomas von Danwitz, Europäisches Verwaltungsrecht, 2008.

Horst Dreier, Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat, 1991.

Fritz Fleiner, Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts, 81928.

Ernst Forsthoff, Die Verwaltung als Leistungsträger, 1938.

Wolfgang Hoffmann-Riem/Eberhard Schmidt-Aßmann/Andreas Voßkuhle (Hg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, 3 Bde., 22012–2013.

Peter M. Huber, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21997.

ders., Die entfesselte Verwaltung, StWStP 8 (1997), S. 423.

Friedhelm Hufen/Thorsten Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, 52013.

Winfried Kluth, Funktionale Selbstverwaltung, 1997.

Alfonso Masucci, Procedimento amministrativo e nuove tecnologie, 2011.

Otto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 2 Bde., 31924.

Vasco Pereira da Silva, O Contencioso Administrativo No Divã da Psicanálise, 2005.

Eberhard Schmidt-Aßmann, Zur Europäisierung des allgemeinen Verwaltungsrechts, FS für Peter Lerche, 1993, S. 513.

Jens-Peter Schneider (Hg.), Verwaltungsrecht in Europa, Bd. 1, 2007, Bd. 2, 2009.

Friedrich Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, 1988.

Fritz Werner, Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht, DVBl. 1959, S. 527.

Hans. J. Wolff/Otto Bachof/Rolf Stober/Winfried Kluth, Verwaltungsrecht I, 122007.

      Einführung§ 73 Grundzüge des Verwaltungsrechts in Europa – Problemaufriss und Synthese › Anhang: Der Fragebogen

      I. Einleitung und Prinzipien des Verwaltungsrechts

      1. Inwieweit beruht das Verwaltungsrecht auf den Prinzipien effektiver Steuerung, Schutz des Bürgers und Demokratie; wie werden die Spannungen zwischen den Prinzipien verstanden?

      2. Konsonanz und Divergenz mit europäischen Prinzipien. Erörterung der Frage, ob diese nationalen Prinzipien sich bruchlos mit den Vorgaben aus Art. 4 und 6 EUV sowie Art. 6 und 13 EMRK vereinbaren lassen. Insbesondere die Konflikte sind aufzuzeigen. Bruchstellen sind Fundstellen.

      II. Verwaltungsrechtliche Institute in der Steuerungsperspektive

      1. Organisation und Personal.

      a) Grundlagen der Verwaltungsorganisation: Darstellung der Grundlogik der nationalen Verwaltungsorganisation einschließlich der rechtlichen Grundlagen. Eine historische Dimension ist wünschenswert.

      b) Personal-, insbesondere Beamtenstatut und gesellschaftliche Rolle.

      c) Anpassungsstrategien und -probleme mit Blick auf den europäischen Rechtsraum, wobei insbesondere die Konflikte aufgezeigt werden sollten. Bruchstellen sind hier Fundstellen.

      2. Verfahren und Instrumente.

      a) Grundlagen des Verwaltungsverfahrensrechts: Grundlogik des nationalen Verwaltungsverfahrensrechts. Eine historische Dimension ist wünschenswert.

      b) Grundlagen der Verwaltungsinstrumente: Grundlogik des Handlungsformensets (einschließlich Verträge). Eine historische Dimension ist wünschenswert.

      c) Anpassungsstrategien und Dissonanzen mit Blick auf den europäischen Rechtsraum: Ein guter Ausgangspunkt ist der in Art. 41 Abs. 2 GRCh niedergelegte Dreiklang von Rechten, die das gemeineuropäische Anforderungsprofil zusammenfassen. Insbesondere die Konflikte sind aufzuzeigen. Bruchstellen sind Fundstellen.

      III. Verwaltungsrechtliche Institute in der Demokratieperspektive

      In vielen Staaten war die Demokratisierung der Verwaltung eine zentrale Herausforderung. Sie bildet eine von zwei wesentlichen Perspektiven auf das Verwaltungsrecht. Zudem ist es eine besondere Crux der Europäischen Union, die europäische Verwaltung demokratisch aufstellen zu müssen. Daher wird man in diesem Kapitel besonders intensiv nach rechtsvergleichender Inspiration suchen.

      1. Parlamentarische Einbindung: Das traditionelle Mittel zur Verwirklichung des demokratischen Prinzips in der Verwaltung ist ihre parlamentarische Einbindung.

      a) Das parlamentarische Gesetz: Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Darlegung des Verständnisses, was der Verwaltung an Handlungsspielräumen überlassen bleiben kann, vielleicht sogar überlassen bleiben soll (z.B. Art. 34 und 37 CF). An dieser Stelle wird der Boden für das Verständnis der Verwaltung vorbereitet (eine eher gesetzesvollziehende oder eine eher autonom gestaltende Verwaltung).

      b) Steuerung durch Haushalt.

      c) Weitere parlamentarische Einflussmöglichkeiten, etwa die


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