Markenrecht. Jennifer Fraser
Anwaltshandbuch Wettbewerbspraxis, 1998
Zöller ZPO, 32. Aufl 2018
Einleitung
1. Die Geschichte des Markenrechts
I.Methodische Fragen einer Rechtsgeschichte des Markenrechts1
II.Die Geschichte des Markenrechts vor 18742 – 6
III.Das Markenschutzgesetz von 18747, 8
IV.Der Rechtscharakter der Kennzeichenrechte9 – 14
V.Das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen von 189415 – 19
VI.Das Warenzeichengesetz von 193620, 21
VII.Das Warenzeichenrecht nach 194522
Literatur:
Böxler Markenstrafrecht. Geschichte – Akzessorietät – Legitimation – Perspektiven, 2013; Dölemeyer Urheber- und Verlagsrecht, Patentrecht und Musterschutz, in Coing Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Privatrechtsgeschichte, 1986, S 3955; Dölemeyer/Klippel Der Beitrag der deutschen Rechtswissenschaft zur Theorie des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts, FS GRUR Bd 1, 1991, S 185; Hacker Die ältere Geschichte des Markenrechts als Prozess seiner systematischen Standortfindung, in Lindenberg (Hrsg), 100 Jahre Markenverband, 2003, S 11; Kickler Die Geschichte des Schutzes geographischer Herkunftsangaben in Deutschland, 2012; Klippel Historische Wurzeln und Funktionen von Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechten im 19. Jahrhundert, ZNR 1983, S 132; ders Der zivilrechtliche Schutz des Namens, 1985; ders Die Bedeutung des Rheinischen Rechts für die Entwicklung des Namens- und Firmenschutzes in Deutschland, in Mohnhaupt (Hrsg), Revolution, Reform, Restauration, 1988, S 123; ders Die Idee des geistigen Eigentums in Naturrecht und Rechtsphilosophie des 19. Jahrhunderts, in Wadle (Hrsg), Historische Studien zum Urheberrecht in Europa, 1993, S 121; ders Die Theorie der Persönlichkeitsrechte bei Karl Gareis (1844–1923), FS Traub, 1994, S 211; ders Das Privileg im deutschen Naturrecht des 18. und 19. Jahrhunderts, in Dölemeyer/Mohnhaupt (Hrsg), Das Privileg im europäischen Vergleich, 1997, S 329; Kraft Die Entwicklung des Warenzeichenrechts als Teil des allgemeinen Wettbewerbsrechts, FS GRUR Bd 2, 1991, S 729; Meister Von den signa zur Gemeinschaftsmarke, WRP 2003, 1398; Pahlow Art „Markenrecht“, in Jaeger (Hrsg), Enzyklopädie der Neuzeit, Bd 8, 2008, Sp 31; Sattler Dilution of well-known trademarks – an analysis of its foundations in Germany and the European Union, ZGE 2011, 304; ders Emanzipation und Expansion des Markenrechts, 2015; Scherner Art „Marke“, HRG Bd 3, 2. Aufl, 2016, Sp 1291; Wadle Fabrikzeichenschutz und Markenrecht, 2 Bde, 1977 und 1983; ders Der Weg zum gesetzlichen Schutz des geistigen und gewerblichen Schaffens. Die deutsche Entwicklung im 19. Jahrhundert, FS GRUR Bd 1, 1991, S 93; ders Geistiges Eigentum, 2 Bände, 1996 und 2003; ders Französisches Recht in Deutschland, 2002; ders Zur Bedeutung der Rechtsgeschichte für das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz, in Eckert (Hrsg), Der Praktische Nutzen der Rechtsgeschichte, 2003, S 549; Zapfe Die Ausgestaltung des Markenrechts in Deutschland seit 1874 unter besonderer Berücksichtigung des Markenbegriffs und der Markenkategorien, 2002.
I. Methodische Fragen einer Rechtsgeschichte des Markenrechts
1
Ein Überblick über die Geschichte des Markenrechts darf sich, soll er rechtshistorisch einigermaßen brauchbar sein und daher über schmückendes Beiwerk hinausgehen, nicht auf die Gesetzgebungsgeschichte insb seit dem „Gesetz über Markenschutz“ v 30.11.1874 (MSchG, RGBl 143) beschränken. Die größeren historischen Zusammenhänge erschließen sich vielmehr dann, wenn die Geschichte des Markenrechts als Teil der Geschichte des Gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem der historischen Entwicklung der Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte, begriffen wird, wenn neben der Gesetzgebungs- auch die Rechtsprechungs- und Theoriegeschichte beachtet und die Wechselbezüge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte berücksichtigt werden. Erst dann können die Grundlagen und Charakteristika des heutigen Markenrechts zutr erkannt, analysiert und verstanden werden, und es kann, ausgehend von soliden rechtshistorischen Erkenntnissen, eine kritische, zukunftsorientierte Bestandsaufnahme vorgenommen und nach historisch fundierten rechtspolitischen Lösungen gesucht werden. Freilich kann ein solcher Anspruch in einem kurzen einleitenden Überblick zu einem Kommentar nur angemahnt, nicht aber verwirklicht werden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass zwar die Geschichte des Markenrechts des 19. Jahrhunderts recht gut erforscht ist (vor allem durch die bahnbrechenden Arbeiten von Wadle), aber es hinsichtlich des 20. Jahrhunderts noch an detaillierten und tiefergehenden Untersuchungen fehlt.
II. Die Geschichte des Markenrechts vor 1874
2
Die Geschichte des Markenrechts im 19. Jahrhundert und damit die Entstehung der Grundlagen, von zahlreichen Charakteristika und selbst von Problemen des heutigen Markenrechts sind eng verbunden mit der Industrialisierung und dem Wandel des Wirtschaftssystems vom merkantilistischen Interventionsstaat zu einer zumindest partiell verwirklichten Marktwirtschaft. Zwar ist der Begriff der Marke – ua als Hausmarke, Zunft- oder Meisterzeichen – wesentlich älter; die Auseinandersetzungen um den Markenschutz im 19. Jahrhundert betreffen jedoch die Frage, ob es bei den rechtlichen Mitteln des Markenschutzes verbleiben sollte, die bereits im merkantilistisch-absolutistischen Staat des 18. Jahrhunderts und im Interventionsstaat des 19. Jahrhunderts vorhanden waren, oder ob neue Schutzformen gefunden und anerkannt werden konnten, die den liberalen ökonomische Bedingungen entsprachen.
3
In einem vorliberalen Staats- und Wirtschaftssystem konnten Marken – wie iÜ auch andere Gegenstände heutiger Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte, also ua Erfindungen, literarische Werke und Namen – ohne weiteres durch Privilegien, durch handels- und gewerbepolizeiliche und durch strafrechtliche Bestimmungen geschützt werden. Die damit angesprochenen rechtlichen und ökonomischen Ordnungsbegriffe und -instrumente, vor allem Privilegien und „gute Policey“, verloren zwar seit Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland zunehmend an Überzeugungskraft. Dennoch lebte im 19. Jahrhundert, trotz einzelner Reformen, der Interventionsstaat weiter; staatliche Interessen dominierten sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch in der Wirtschaftstheorie. Das spiegelt sich darin, dass zum Schutz von Marken in den Staaten des Deutschen Bundes weiterhin handels- und gewerbepolizeiliche, vor allem aber strafrechtliche Bestimmungen vorherrschten; lediglich der Markenschutz durch Privilegien befand sich – obwohl das Privileg zu dieser Zeit weiterhin ein Rechtsbegriff war – deutlich auf dem Rückzug. Privatrechtliche Ansprüche spielten zunächst eine eher untergeordnete Rolle; im Vordergrund standen vielmehr Gründe des Allgemeinwohls und des Konsumentenschutzes, die insb die Qualitäts- und die Herkunftsfunktion der Marke betrafen. Damit stimmt überein, dass sog nominative Marken – nämlich Name und Firma – noch am ehesten geschützt