Markenrecht. Jennifer Fraser

Markenrecht - Jennifer Fraser


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Review of Industrial Property and Copyright Law, 2007, 137; Funk Die Qualitätsfunktion der Marke im Recht der USA und nach dem neuen deutschen Markengesetz, 1995; Gidl Der Funktionswandel der Marke im modernen Kennzeichenrecht, 1997; Goslar Kennzeichenrechtliche Sachverhalte mit Auslandsberührung, 2007; Haarhoff (Re-)Monopolisierung erloschener Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte durch das Markenrecht?, 2006; Hacker Das Markenmodernisierungsgesetz (MaMoG) Teil I, GRUR 2019, 113 ff; Teil II 2019, 235 ff; Heinemann Immaterialgüterschutz in der Wettbewerbsordnung, 2002; Kirchhof Der verfassungsrechtliche Gehalt geistigen Eigentums, FS Zeidler, 1987, S 1639; Knaak/Kur/v Mühlendahl Die Studie des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zum Funktionieren des europäischen Markensystems, GRURInt 2012, 197; Körner Die notwendige Europäisierung deutschen Richterrechts, FS Mailänder, 2006, S 103; Kur Die Harmonisierung der europäischen Markengesetze, GRUR 1997, 241; dies Territorialität versus Globalität – Kennzeichenkonflikte im Internet, WRP 2000, 935; Otero Lastres Darstellbarkeit der Marke in der europäischen Markenrechtsreform, GRURInt 2013, 731; Metzger/Wurmnest Auf dem Weg zu einem europäischen Sanktionenrecht des geistigen Eigentums?, ZUM 2003, 922; von Mühlendahl Markenschutz zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in Lindenberg (Hrsg) 100 Jahre Markenverband, 2003, S 75; Niehues Deutsche Marke, Gemeinschaftsmarke und internationale Registrierung, Verknüpfungen und Überschneidungen der Schutzsysteme, 2000; Ohly Geistiges Eigentum?, JZ 2003, 11; Pahlow „Intellectual property“, „propriété intellectuelle“ und kein „Geistiges Eigentum“?, UFITA 2003, 705; Pfeffer Markenpflege als rechtfertigender Einwand im Kartellrecht? MarkenR 2012, 365; Regelin Das Kollisionsrecht der Immaterialgüterrechte an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, 2000; Riehle Funktion der Marke und europäisches Markenrecht: Versuch einer dualen Deutung, MarkenR 2001, 337; Roderer Mediendelikte zwischen Globalität und Territorialität, 2001; Rudolff-Scheffer Das künftige europäische Markensystem nach der MPI-Studie – welche Schlussfolgerungen bieten sich an? GRURInt 2012, 208; Sack Das internationale Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht nach EGBGB-Novelle, WRP 2000, 269; ders Kritische Anmerkungen zur Regelung der Markenverletzungen in den Kommissionsvorschlägen für eine Reform des europäischen Markenrechts, GRUR 2013, 657; Sambuc Was soll das Markenrecht? Ein Beitrag zur Funktionenlehre, WRP 2000, 985; Schefczyk Anmerkungen zur naturrechtlichen Begründung geistigen Eigentums, Juridikum 2004, 60; Scherer Doppelidentitätsschutz als Verwechslungsschutz, WRP 2014, 12; Schmidl Bekämpfung der Produktpiraterie in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich, 1999; Schricker/Beier Die Neuordnung des Markenrechts in Europa, 1997; Schulz Grenzlinien zwischen Markenrecht und wettbewerblichem Leistungsschutz, Recht und Wettbewerb, 2002, 237; ders Das deutsche Markenstrafrecht, 2004; Sebastian Geistiges Eigentum als europäisches Menschenrecht, GRURInt 2013, 524; Sosnitza Nationales, gemeinschaftsweites und internationales Markenrecht, in Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler, 1998, S 181; ders Die weitere Entwicklung des europäischen Markenrechts, MarkenR 2012, 436; Spuhler Das System des internationalen und supranationalen Schutzes von Marken und geographischen Herkunftsangaben, 2000; Steinbeck Zur These vom Vorrang des Markenrechts, FS Ullmann, 2006, S 409; Szalai Begriffsverwirrung und Reformbedarf im Markenrecht, MarkenR 2012, 8; Tilmann Das neue Markenrecht und die Herkunftsfunktion, ZHR 1994, 371; ders Die Erstreckung von DDR-Marken und der Wegfall des Löschungsgrundes der Nichtfortsetzung der Wirtschaftstätigkeit des DDR-Markenrechts, GRURInt 1996, 491; ders Das europäische Zivilrecht des gewerblichen Rechtsschutzes, ZEuP 2004, 672; Tönnies Von der Investitionsfunktion der Marke zur markenrechtlichen Investitionsschutztheorie MarkenR 2013, 215; ders Erfindungen – ein Kollektivgut oder die Gedanken sind frei, GRUR 2013, 796; Vanzetti Die Funktion der Marke in einem System der freien Übertragbarkeit, GRURInt 1999, 205.

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      Die kontroverse Diskussion um Schutzgut und Zweck des Markenrechts wird in der Lit meist unter dem Stichwort „Funktionenlehre“ geführt. Diskutiert werden dabei ua die Herkunfts-, Garantie-, Werbe-, Kommunikations-, Unterscheidungs- und Identifizierungsfunktion der Marke. Diese Diskussion leidet allerdings darunter, dass häufig nicht zwischen den normativen Voraussetzungen des Markenschutzes, zwischen den verschiedenen Schutzgegenständen des MarkenG, zwischen den notwendigen, den üblichen und den möglichen Funktionsweisen einer Marke, den sich darin niederschlagenden wirtschaftlichen Interessen und den Einsatzmöglichkeiten von Kennzeichen im Wirtschaftsverkehr unterschieden wird. Mehrere Fragen und Diskussionsebenen sind also zu unterscheiden.

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      Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das MarkenG verschiedene Schutzgegenstände enthält (§ 1), nämlich Marken, geschäftliche Bezeichnungen – Unternehmenskennzeichen und Werktitel (§ 5) – und geographische Herkunftsangaben. Es handelt sich dabei in jedem Fall um Immaterialgüterrechte; auch angesichts der historischen Entwicklung der Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte besteht kein Grund mehr, insofern den Namen, wenn er als Unternehmenskennzeichen oder Werktitel benutzt wird, oder gar die Firma als Ausnahmen anzusehen (str insb hinsichtlich des Namens; dazu Klippel Namensschutz, S 487 ff). Mehr oder weniger starke persönlichkeitsrechtliche Elemente stehen dem nicht entgegen, da sie allen Immaterialgüterrechten eigen sind. Davon zu unterscheiden sind persönlichkeitsrechtliche Interessen, die über das Namensrecht des BGB (§ 12 BGB) oder über das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs 1 BGB) geschützt werden. Darüber hinaus können auch geschäftliche Bezeichnungen warenzeichenmäßig benutzt werden und durch Eintragung, Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit (§ 4) Markenschutz erlangen; deren Schutz als Marke ist also deutlich von dem Schutz im Übrigen – als geschäftliche Bezeichnung (§§ 5, 15) – zu unterscheiden.

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      Fragt man nun nach den Funktionen der Marke (zu den Funktionen des Namens und der Firma Klippel Namensschutz S 355 ff, 475 ff, 565 ff), so lassen sich zunächst die Kennzeichnungs- oder Hinweisfunktion und die Unterscheidungsfunktion nennen, die unter dem Oberbegriff Identifikationsfunktion zusammengefasst werden können: Eine Marke kennzeichnet die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens und unterscheidet sie von denjenigen anderer Unternehmen (§ 3). Die Identifikation kann von anderen vorgenommen, aber auch vom Unternehmen selbst her gesehen werden; im zuerst genannten Fall kann man daher zur besseren Unterscheidung von Identifizierungs-, im zuletzt genannten Fall von Individualisierungsfunktion sprechen.

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      Alle anderen genannten Funktionen können, müssen aber im Einzelfall nicht festzustellen sein (Fezer § 3 Rn 13 spricht undeutlich von „Konkretion der Identifizierungsfunktion“); als normative Voraussetzungen des Markenschutzes kommen sie daher von vornherein nicht in Betracht. Herkunfts-, Garantie- und Werbefunktion können also je nach unternehmerischem Einsatz der Marke eine mehr oder weniger erhebliche Rolle spielen; die Marke kann jedoch – ohne dass sich an ihrem Schutz etwas ändern würde – auch ohne entspr Auswirkungen eingesetzt werden. Die Kommunikationsfunktion bezeichnet ohnehin nur Auswirkungen einerseits der Identifikationsfunktion, andererseits der zuletzt genannten Funktionen.

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      Insb Werbe- und Herkunftsfunktion weisen jedoch auf die erheblichen wirtschaftlichen Interessen und Strategien hin, die das Wirtschaftsgut „Marke“ betreffen. Sie sind mit der Unterscheidung zwischen rechtlichen und wirtschaftlichen Funktionen (dazu Fezer Einl Rn 30 ff) in der Lit zwar gesehen worden, aber eine stärkere Berücksichtigung


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