Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers

Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens - Steffen Evers


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2 Das Verhältnis der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil – die 4 Möglichkeiten einer Verhältnisbildung

       A.Heutiges Verständnis – Das „Dogma der Identität“ von Vermögensschaden und Vermögensnachteil (1. Möglichkeit)

       I.Der Ausgangspunkt – Der Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB)

       1.Das Rechtsgut des Betruges

       2.Grundlagen der Schadensermittlung – Die Vermögens- und Schadenstheorien

       a)Der Begriff des Vermögens als Grundlage des Vermögensschädigungsdelikts Betrug

       aa)Juristischer Vermögensbegriff

       bb)Wirtschaftlicher Vermögensbegriff

       cc)Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff

       dd)Personaler Vermögensbegriff

       ee)Standpunkt der Rechtsprechung: Klare Linie oder „Zick-Zack Kurs“?

       ff)Stellungnahme zum Vermögensbegriff

       b)Der Begriff des Vermögensschadens

       aa)Die grundsätzlichen Schadenstheorien in Korrelation zu den jeweils zugrunde liegenden Vermögensbegriffen

       (1)Subjektiv-juristische Schadenstheorie

       (2)Objektiv-wirtschaftliche Schadenstheorie

       (3)Objektiv-individuelle Schadenstheorie

       (4)Personale Schadenstheorie

       (5)Standpunkt der Rechtsprechung

       (6)Stellungnahme zum Schadensbegriff

       bb)Grundvoraussetzungen des Vermögensschadens

       (1)Die erste Vermögensminderung

       (2)Die zweite Vermögensminderung als nicht kompensierte erste Vermögensminderung

       c)Zusammenfassung: Die maßgebenden Begrifflichkeiten im Rahmen der Schadensermittlung beim Betrug

       3.Durchbrechungen des Prinzips der objektiv-wirtschaftlichen Gesamtsaldierung durch die herrschende Schadenstheorie – Sonderformen der Schadensermittlung

       a)Der individuelle Schadenseinschlag

       b)Bewusste vs. unbewusste Selbstschädigung bzw. die Zweckverfehlungslehre

       aa)Bewusste vs. unbewusste Selbstschädigung

       bb)Die Zweckverfehlungslehre

       c)Zusammenfassung: Unvereinbarkeit des individuellen Schadenseinschlags sowie der Zweckverfehlungslehre mit den Grundsätzen der herrschenden grundsätzlich wirtschaftlichen Schadensermittlung

       4.Vermögensschaden durch Vermögensgefährdung als Konsequenz des wirtschaftlichen Vermögens- und Schadensbegriffs

       a)Die Abgrenzung zwischen schadensrelevanten und -irrelevanten Vermögensgefährdungen in der Literatur

       aa)Das Kriterium der Konkretheit der Vermögensgefährdung

       bb)Die Ansicht von Lenckner –


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