Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers
cc)Die Ansicht von Cramer – Das Kriterium der Zivilrechtsakzessorietät
dd)Die Ansicht von Tiedemann – Insbesondere das Kriterium der Bilanzrechtsorientierung
ee)Die Ansicht von Schröder – Das sog. Herrschaftsmodell
ff)Die Ansicht von Lackner – Das Erfordernis weiterer Akte des Täters bzw. Opfers und die Anerkennung von Ausnahmen
gg)Die Ansicht von Hefendehl und Schünemann – Das Kriterium der Vermeidemacht
hh)Die Ansicht von Kindhäuser – Die Kriterien einer funktionalen Schadensermittlung
ii)Die Ansicht von Riemann, Matt und Saliger – Das Kriterium der doppelten Unmittelbarkeit
b)Die Rechtsprechung zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung
aa)Von 1867 bis heute – die historische Entwicklung
bb)Die Fallgruppen des Betruges in der Rechtsprechung
(1)Eingehungsbetrug als klassischer Fall der Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung
(7)Fälle des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten
(9)Versicherungsbetrug in der Konstellation des „Al-Qaida-Falles“
c)Aktuelle Entwicklungen zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung
aa)„Schadensgleiche Vermögensgefährdung“ oder „Gefährdungsschaden“ – Die Frage der Begrifflichkeit
bb)Aufgabe der Figur des Gefährdungsschadens durch die neuere Rechtsprechung?
d)Teilergebnis zur Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung
5.Ergebnis zum Vermögensschaden
II.Das Gegenstück – Der Vermögensnachteil bei der Untreue (§ 266 StGB)
2.Der Vermögensnachteil nach dem ursprünglichen „Dogma der Identität“
a)Übertragung der Grundsätze der Schadensbegründung auf die Untreue
b)Übertragung der Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung auf die Untreue
aa)Dogmatische Gesichtspunkte der Übertragung der Grundsätze der Vermögensgefährdung