Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers

Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens - Steffen Evers


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rel="nofollow" href="#ulink_ff70fe7a-4b19-59b6-a9f0-3d6c82a37d0b">b)Die unterschiedliche Weite des Untreuetatbestandes im Vergleich zum Betrugstatbestand

       c)Konsequenzen aus der unterschiedlichen Weite von Betrugs- und Untreuetatbestand für das Verhältnis der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil

       d)Zwischenergebnis

       2.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs aufgrund der sprachlichen Differenzierung zwischen „Schaden“ und „Nachteil“

       3.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs aufgrund der Straflosigkeit des Untreueversuchs

       4.Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs aufgrund des Fehlens eines subjektiven Korrektivs im Untreuetatbestand

       a)Kongruenz, überschießende Innentendenz und die Unschärfe des subjektiven Untreuetatbestandes

       b)Strenge Vorsatzanforderungen bei der Untreue und das Erfordernis der Billigung der Gefahrrealisierung – eine Restriktion im subjektiven Untreuetatbestand?

       c)Vorzug einer Restriktion im objektiven Tatbestand

       5.Zusammenfassung: Kein Erfordernis einseitiger Restriktion des Nachteilsbegriffs wegen abweichender Tatbestandsstruktur von Betrug und Untreue

       D.Gesamtergebnis: Neuinterpretation des Verhältnisses der Begriffe Vermögensschaden und Vermögensnachteil

       Teil 3 Auswirkungen der Neuinterpretation des Verhältnisses auf Wissenschaft und Praxis

       A.Auswirkungen auf das Strafrechtssystem: Systemgerechtigkeit statt Billigkeit

       B.Auswirkungen im Wirtschaftsstrafrecht: Rekonturierung des Vermögensstrafrechts durch klare Grenzziehung

       C.Auswirkungen in Bezug auf den Gefährdungsschaden: Die Aufgabe des Gefährdungsschadens und deren Folgen für die herrschende Schadensdogmatik – ein Bruch mit dem wirtschaftlichen Schadensbegriff oder ein Sonderweg innerhalb Europas?

       I.Die Aufgabe der Figur des Gefährdungsschadens als Abkehr vom wirtschaftlichen Vermögens- und Schadensbegriff?

       II.Exkurs: Die Aufgabe des Gefährdungsschadens als Sonderweg? – Ein Rechtsvergleich

       1.Schweiz

       2.Italien

       3.Österreich

       III.Zusammenfassung zu den Auswirkungen im Bezug auf den Gefährdungsschaden und deren Konsequenzen

       D.Auswirkungen auf die Strafbarkeit der dargestellten Fallgruppen von Betrug und Untreue: Keine Entkriminalisierung strafwürdigen Verhaltens

       I.Die Fallgruppen des Betruges

       1.Eingehungsbetrug

       2.Erfüllungsbetrug

       3.Kreditbetrug

       4.Scheckbetrug

       5.Submissionsbetrug

       6.Beweismittelbetrug

       7.Fälle des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten

       8.Sportwettenbetrug

       9.Versicherungsbetrug in der Konstellation des „Al-Qaida-Falles“

       II.Die Fallgruppen der Untreue

       1.Eingehungsuntreue

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