Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens. Steffen Evers

Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens - Steffen Evers


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WiKG) in das StGB integrierten (z.B. §§ 264, 264a, 265b, 266a, 266b, 298 StGB) oder in Sondergesetzen geregelten (z.B. BörsG, UWG) wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestände, die neben einer Häufung von Blanketttatbeständen, Sonderdelikten, gesetzlichen Vermutungen sowie Auffang- und Aufgreiftatbeständen eine Vielzahl von abstrakten Gefährdungsdelikten enthalten. Diese zeichnen sich durch die Kriminalisierung einer als sozialschädlich empfundenen Handlung unabhängig vom Eintritt irgendeines Erfolges aus und verlagern die Strafbarkeit folglich in ein Stadium im Vorfeld der eigentlichen Rechtsgutsverletzung.

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      Legitimiert wird diese Vorverlagerung durch den Verweis auf den Schutz überindividueller, vermeintlich dem Schutz der Allgemeinheit dienender Rechtsgüter wie die Rechtspflege, den Beweisverkehr, den Preisbildungsmechanismus bei Ausschreibungen, das Kreditwesen oder andere Institutionen. Weiteres Argument ist gerade im Wirtschaftsstrafrecht häufig die Notwendigkeit der Prävention, da es dort häufig um Summen in Millionenhöhe geht, welche durch Führungskräfte aus Politik und Wirtschaft verschoben, erschlichen oder „veruntreut“ würden. Der Staat könne dann das Abwarten eines Erfolgseintritts nicht hinnehmen, sondern müsse bereits präventiv mit Hilfe des Strafrechts vorgehen. Zusätzlich wird dadurch der Ruf der Bevölkerung nach Bestrafung, insbesondere in den medienwirksamen Fällen der Wirtschaftskriminalität befriedet.

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      Auch in der Rechtsprechung ist eine Tendenz zur Vorverlagerung der Strafbarkeit durch ausufernde Gesetzesanwendung festzustellen. Straftatbestände werden weit über ihren Anwendungsbereich hinaus ausgelegt, um möglichst im Vorfeld der eigentlichen Deliktsverwirklichung Bestrafungen zu ermöglichen. Dabei werden nicht selten eigentlich als Erfolgsdelikte ausgestaltete Delikte stillschweigend in reine Tätigkeitsdelikte verformt.

      Teil 1 EinleitungB. Das Wirtschaftsstrafrecht als Feld einer Richtungsentscheidung › I. Die Untreue als das klassische Wirtschaftsdelikt unserer Zeit

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      Teil 1 EinleitungB. Das Wirtschaftsstrafrecht als Feld einer Richtungsentscheidung › II. Das Verhältnis von Vermögensnachteil und Vermögensschaden als Ansatzpunkt einer Rekonturierung des Wirtschaftsstrafrechts

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      Die vorliegende Untersuchung reiht sich in die Bandbreite der Publikationen zur Untreue ein. Sie versteht sich allerdings nicht als abstrakte Darstellung der Unbestimmtheit und Weite des Tatbestandes, sondern greift einen wesentlichen Teilaspekt der Problematik heraus und versucht diesen umfassend zu beleuchten; das Verhältnis des Vermögensnachteils als tatbestandlichem Erfolg des Untreuetatbestandes (§ 266 StGB) zum Merkmal des Vermögensschadens, dem tatbestandlichen Erfolg des Betruges (§ 263 StGB) bzw. umgekehrt das Verhältnis des Begriffs des Vermögensschadens zum Begriff des Vermögensnachteils.

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      Anmerkungen

       [1]

      Zu den verschiedenen Standpunkten zur Begrifflichkeit des Wirtschaftsstrafrechts vgl. Tiedemann Wirtschaftsstrafrecht, Einführung und AT, 27 ff. (§ 1, Rn. 59 ff.).

       [2]

      Schünemann Organuntreue, 7; ders. NStZ 2006, 196.

       [3]

      Vgl. zur Diskussion um die Einordnung der Untreue als Wirtschaftsdelikt Rönnau ZStW 119 (2007), 887, 890 ff.

       [4]

      Ransiek ZStW 116 (2004), 634; Hermann Die Begrenzung der Untreuestrafbarkeit in der Wirtschaft am Beispiel der Bankenuntreue, 7.

       [5]

      Seier Die Untreue (§ 266 StGB) als „Allzweckwaffe“, in: Kohlmann/Nestler/Seier/Walter/Walther/Weigend (Hrsg), Entwicklungen und Probleme des Strafrechts an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, 105; Zerbes Untreue im Rechtsvergleich: Überlegenheit des Missbrauchskonzepts?, in: Kempf/Lüderssen/Volk (Hrsg.), Die Finanzkrise, das Wirtschaftsstrafrecht


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