Unternehmenskauf bei der GmbH. Stephan Ulrich

Unternehmenskauf bei der GmbH - Stephan Ulrich


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oder ist es aus gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsvorgängen hervorgegangen, kann es notwendig sein, die Handelsregisterakte einzusehen, in der Unternehmens- und Gesellschaftsverträge, Anteilsübertragungen oder Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen weiteren Aufschluss geben können. Den Großteil der gesellschaftsrechtlich bedeutsamen Unterlagen wird der Erwerber jedoch unmittelbar vom Verkäufer bzw. der Ziel-GmbH erhalten. Daneben kann ein Blick in das seit dem 5.7.2017 zugängliche Transparenzregister (§ 18 Abs. 1 GwG) nützlich sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn wirtschaftlich berechtigte Personen sich nicht aus anderen Registern ergeben. Vor dem Hintergrund der Einführung des Transparenzregisters sind auch die Änderungen des § 40 GmbHG zu sehen.[2]

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      Gem. § 19 Abs. 5 GmbHG ist das Hin- und Herzahlen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Die Rückzahlungsvereinbarung zwischen Gesellschafter und GmbH muss vor Bewirkung der Einlage geschlossen worden sein,
die Vereinbarung muss sich als Einlagenrückgewähr darstellen,
es darf sich um keine verdeckte Sacheinlage handeln,
die Einlagenschuld muss durch einen vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt sein,
dieser muss jederzeit fällig sein oder durch fristlose Kündigung der GmbH fällig werden,
das Rechtsinstitut ist in der Anmeldung nach § 8 Abs. 1 und 2 GmbHG offen zu legen.

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