Tierschutzrecht. Hansjoachim Hackbarth

Tierschutzrecht - Hansjoachim Hackbarth


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38 bis 43 – weggefallen Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen § 44 Ordnungswidrigkeiten § 45 Übergangsregelungen § 46 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten 6. Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen (TierErzHaVerbG) Abschnitt 1 Zuständigkeiten § 1 Aufgabenübertragung Abschnitt 2 Durchführung unionsrechtlicher Verbote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, der Ausfuhr oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder tierischen Erzeugnissen § 2 Eingriffsbefugnisse Abschnitt 3 Haltungs- und Abgabeverbote in bestimmten Fällen § 3 Pelztiere § 4 Trächtige Tiere Abschnitt 4 Überwachung § 5 Auskunfts- und Duldungspflichten § 6 Mitwirkung der Zollbehörden Abschnitt 5 Ermächtigungen, Schlussvorschriften § 7 Bußgeldvorschriften § 8 Verordnungsermächtigungen § 9 Gebühren und Auslagen § 10 Verkündung von Rechtsverordnungen § 11 Inkrafttreten Anlage (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Haltung von Pelztieren Abschnitt A Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere Abschnitt B Anforderungen an das Halten von Pelztieren Abschnitt C Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden Abschnitt D Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas 7. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Allgemeine Grundsätze § 4 Sachkunde § 5 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes Abschnitt 2 Vorschriften über Schlachthöfe § 6 Anforderungen an die Ausstattung § 7 Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren § 8 Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden Abschnitt 3 Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren § 9 Aufbewahren von Fischen § 10 Aufbewahren von Krebstieren Abschnitt 4 Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren § 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere § 12 Betäuben, Schlachten und Töten § 13 Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren § 14 Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten § 15 Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen § 16 Ordnungswidrigkeiten § 17 Übergangsbestimmungen § 18 Aufheben von Vorschriften § 19 Inkrafttreten Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Anlage 2 (zu § 12 Absatz 6) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt 8. Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (TierSchVersV) Abschnitt 1 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe § 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern § 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern § 3 Anforderungen an die Sachkunde § 4 Organisationspflichten § 5 Tierschutzbeauftragte § 6 Tierschutzausschuss § 7 Führen von Aufzeichnungen § 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten § 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten § 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes § 11 Erlaubnisvoraussetzungen § 12 Beantragen der Erlaubnis § 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen § 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium Unterabschnitt
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