Tierschutzrecht. Hansjoachim Hackbarth

Tierschutzrecht - Hansjoachim Hackbarth


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9 Raumbedarf und Pflege § 10 Begrenzung von Transporten § 11 Eintagsküken Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren § 12 Meeressäugetiere und Vögel § 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport § 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen § 15 Anzeige der Ankunft § 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen § 17 Einfuhrdokument § 18 Anforderungen an die Einfuhr § 19 Einfuhruntersuchung Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten § 20 Befugnisse der Behörde § 21 Ordnungswidrigkeiten § 22 Unterrichtung § 23 Aufheben von Vorschriften § 24 Inkrafttreten Anlage 1 (zu § 6) 1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse 2. Eintagsküken 3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen 4. Hunde und Katzen 5. Kaninchen 5.1 Mastkaninchen (nicht geschlechtsreife Kaninchen im Alter von höchstens 90 Tagen, die zur Weitermast oder zur Schlachtung nicht länger als zwölf Stunden befördert werden) 5.2 Andere Kaninchen Anlage 2 (zu § 9 Abs. 1 und 2) Abtrennung und Raumbedarf 1. Einhufer 2. Rinder 3. Schafe und Ziegen 4. Schweine 4.1 4.2 4.3 Flächenbedarf Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren Anhang II Inhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen A Zur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 1: „Töten ohne vernünftigen Grund“ 1. Tatbestand „Töten“: 2. Tatbestand „ohne vernünftigen Grund“ B Zur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 2 a: 1. Tatbestand „Roheit“ 2. Tatbestand „Zufügung von Schmerzen oder Leiden“ 2.0 Grundsätzliche Überlegungen zum Nachweis von Schmerzen und Leiden 2.1 Tatbestand 11 „Schmerzfähigkeit der Tiere“ 2.2 Anzeichen eines wahrgenommenen Schmerzes 2.4 Tatbestand „Leidensfähigkeit der Tiere“ 2.5 Anzeichen eines wahrgenommenen Leidens können sein 3. Tatbestand „Erheblichkeit“ C. Zur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 2 b: 1. Tatbestand „länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ 2. Tatbestand „sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ D Zur inneren Tatseite und Schuld E Das Begehen einer Straftat setzt Vorsätzlichkeit voraus. Literatur Anhang III Informationsmaterial (Richtlinien, Leitlinien Gutachten, Empfehlungen) Anhang IV Wichtige Adressen im Bereich des Tierschutzes Fußnoten

      10  Fußnoten

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