Tierschutzrecht. Hansjoachim Hackbarth
15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen § 16 Anforderungen an die Sachkunde § 17 Schmerzlinderung und Betäubung § 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern § 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer § 20 Verwenden wildlebender Tiere § 21 Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere § 22 Verwenden geschützter Tierarten § 23 Verwenden von Primaten § 24 Herkunft zu verwendender Primaten § 25 Durchführung besonders belastender Tierversuche § 26 Genehmigungen in besonderen Fällen § 27 Zweckerreichung § 28 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung § 29 Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen § 30 Pflichten des Leiters Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben § 31 Beantragen der Genehmigung § 32 Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen § 33 Genehmigungsbescheid, Befristung § 34 Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben § 35 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben § 36 Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes § 37 Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben § 38 Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen § 39 Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen § 40 Aufbewahrungspflicht § 41 Veröffentlichung von Zusammenfassungen § 42 Tierversuchskommissionen § 43 Unterrichtung des Bundesministeriums Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten § 44 Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 45 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU § 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen § 47 Unberührtheitsklausel § 48 Übergangsvorschriften Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind Abschnitt 1 Pflege von Tieren Abschnitt 2 Töten von Tieren Abschnitt 3 Planung und Durchführung von Tierversuchen Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren 9. Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken verwendeter Wirbeltiere oder Kopffüßer oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere § 1 Meldeverfahren § 2 Übermittlungsverfahren § 3 Ordnungswidrigkeiten § 4 Übergangsvorschrift Anlage (zu § 1 Absatz 2) Hinweise zum Ausfüllen des Erhebungsbogens 1. Allgemeine Erläuterungen 2. Erläuterungen zu den Spalten 10. Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft § 1 Aufgaben § 2 Zusammensetzung § 3 Berufung der Mitglieder § 4 Wahl des Vorsitzenden § 5 Geschäftsführung § 6 Beteiligung des Bundesministers und anderer Beauftragter § 7 Sachverständige § 8 Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensbestimmungen § 9 – weggefallen § 10 Inkrafttreten 11. Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (TierSchTrV) Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Zulassungsnummer § 3 Ausnahmen für Straßentransportmittel § 4 Befähigungsnachweis § 5 Schienentransport Abschnitt 2 Transport in Behältnissen § 6 Besondere Anforderungen an Behältnisse § 7 Pflichten des Absenders § 8 Nachnahmeversand Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren