Tierschutzrecht. Hansjoachim Hackbarth
Tierschutz ist inzwischen ein allgegenwärtiges Thema und findet weiter zunehmend Bedeutung in der Öffentlichkeit. Die Erfindung neuer Begriffe wie z. B. „Tierwohl“ sind sicher gut gemeint, führen aber nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes im Alltag, da schon der im Tierschutzgesetz verankerte Begriff „Wohlbefinden“ nur schwer zu definieren und noch schwerer zu diagnostizieren ist. Hinzu kommt eine immer größer werdende Entfremdung zwischen dem Verbraucher tierischer Produkte und deren Erzeugung. Die Wertschätzung tierischer Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Wolle, Leder etc. ist inzwischen einem erbarmungslosen Preiswettbewerb unterworfen. Dabei sollte jedem Verbraucher klar sein, dass je preiswerter ein tierisches Produkt ist, desto weniger kann im Rahmen der Erzeugung und Haltung dieser Tiere auf den Tierschutz Rücksicht genommen werden. Deshalb sollte der Gesetzgeber es langfristig verbieten, tierische Produkte über den Preis zu bewerben (Billiger ist nicht besser).
Ein zweiter wichtiger Punkt, der in der letzten und vorletzten Novellierung des Tierschutzgesetzes Eingang gefunden hat, ist die erforderliche Sachkunde aller Tierhalter sowohl im Nutztier- als auch im Heimtierbereich. Hier besteht insbesondere im Heimtierbereich dringend die Notwendigkeit einer formalen Überprüfung der erforderlichen Sachkunde vor Anschaffung eines Tieres. Zur Zeit kann jeder Erwachsene ein Tier kaufen und halten und benötigt, soweit die Haltung nicht gewerblich ist, keinerlei Sachkundenachweis. Nur in wenigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) ist vor Anschaffung eines Hundes ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies sollte auf alle Bundesländer und alle Tierarten ausgedehnt werden, die Überprüfung einer solchen Sachkunde könnte durch die Tierärzteschaft übernommen werden. Je sachkundiger ein Tierhalter ist, desto seltener wird es zu tierschutzrelevanten Zwischenfällen kommen. Denn sowohl als Verbraucher tierischer Produkte, als auch als Halter von Heimtieren gilt das Motto:
„Wissen schützt Tiere“
Hannover, den 1.10.2018
Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Weilert
Vorwort zur 2. Auflage Tierschutz heißt Verantwortung übernehmen!
Tierschutz gerät in den letzten Jahren zunehmend auch in die Programerklärungen aller politischer Parteien, Tierschutz ist somit zum Politikum geworden. Aktuelle Probleme, wie die BSE-Kriese, die Schweinpest, die Maul- und Klauenseuche, aber auch schwere Beißzwischenfälle mit sogenannten Kampfhunden haben die Politik veranlasst mit Gesetzen, Verordnungen auf Landes- wie auf Bundesebene zu reagieren. Dies ist wohl auch ein Grund dafür, dass sich nach mehreren vergeblichen Anläufen offensichtlich eine Mehrheit im Bundesrat für die Aufnahme des Staatsziels „Tierschutz“ ins Grundgesetz abzeichnet. Dass die Aufnahme des Staatsziels „Tierschutz“ allein allerdings zu einer Verbesserung der Tierschutzes in Deutschland führen wird, mag zwar politisch gewünscht sein, ist aber eher zu bezweifeln. Denn Gesetze und Verordnungen sind nur so effektiv, wie sie konsequent in der tägliche Praxis umgesetzt werden, und gerade bei der Umsetzung gibt es nicht zuletzt auf Grund der finanziell angespannten Lage von Gemeinden und Landkreisen häufig personelle Defizite. So bleibt letztendlich die gute Zusammenarbeit von aktiven Tierschutzverbänden, wissenschaftlichen Einrichtungen und Veterinärämtern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dem Tierschutz in Deutschland seine Kontinuität und seinen Stellenwert verschaffen. Das Tierschutzgesetz, die ergänzenden Verordnungen und Richtlinien geben den Rahmen für diese Um- und Durchsetzung des Tierschutzes. Das vorliegende Buch soll helfen die aus diesen Gesetzen und Verordnungen resultierenden juristischen Vorgaben auch Nicht-Juristen verständlich und damit umsetzbar zu machen. Tierschutz darf keine Absichtserklärung bleiben, Tierschutz erfordert die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen.
Hannover, den 24. Mai 2002
Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Lückert
Vorwort zur 1. Auflage Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf
Der Tierschutz erfährt in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts eine zunehmende Bedeutung im Bewusstsein der Menschen in Mitteleuropa. Der zunehmende Wohlstand eines immer größeren Teils der Bevölkerung, vermehrte Freizeit und ein durch Medien gefördertes Interesse an Tieren mit der Folge einer wachsenden Heimtierhaltung sind hierfür zum Teil verantwortlich. So wird verständlich, dass der Wunsch aufkam, neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch den Tierschutz als Verfassungsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik aufzunehmen. Auch wenn im ersten Anlauf die Aufnahme des Verfassungsziels „Tierschutz“ im Grundgesetz an der notwendigen 2/3-Mehrheit im Bundesrat gescheitert ist und der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz erst 2002 aufgenommen wurde, so waren im Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998 (heutige Fassung 29.3.2017) bereits alle Möglichkeiten zur Umsetzung eines effektiven wirkungsvollen Tierschutzes gegeben. Dies wurde auch durch das damalige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur alten Hennenhaltungsverordnung bestätigt, in dem eben diese Meinung vertreten wurde, dass das Tierschutzgesetz selbst ausreichend gewesen wäre, um eine solche nicht artgerechte Tierhaltung zu verhindern.
Mängel im Tierschutz zeigen sich allerdings bei der konsequenten Umsetzung des derzeitig gültigen Tierschutzgesetzes, sowie der entsprechenden Verordnungen. Dies liegt zum einen an einer mangelhaften personellen Ausstattung der hierfür zuständigen Behörden, den Veterinärämtern, zum anderen bei der Erfassung juristisch verwertbarer Beweise bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Gerade bei der Dokumentation von Fakten im Rahmen der Beweisführung ist ein hohes Maß an Fachwissen sowohl der Veterinärmedizin als auch der Rechtswissenschaften unerlässlich. Aus diesem Grund wurde im vorliegenden Buch der Versuch unternommen, juristischen und veterinärmedizinischen Sachverstand zu kombinieren und einen praxisorientierten Leitfaden zum Tierschutzgesetz zu verfassen.
Dieses Buch soll keinen juristischen Kommentar ersetzen, sondern praxisnah all die unterstützen, die mit der Um- und Durchsetzung des Tierschutzes befasst sind, in der Hoffnung, dass eine effektivere Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu einer größeren Tiergerechtigkeit führt, effektiver als jede noch so gut gemeinte Absichtserklärung, sei es als Staatsziel oder in anderer Form, im Bewusstsein der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Hannover, den 6. Juni 2000
Hansjoachim Hackbarth & Annekatrin Lückert
Inhaltsverzeichnis
Vorworte
Inhaltsverzeichnis
I. Tierschutz – Versuch einer Begriffsbestimmung
2. Wissenschaftlicher Tierschutz
3. Rechtlicher Tierschutz und gesetzliche Grundlagen
II. Einleitende Bemerkungen zur Geschichte des Tierschutzes