Total Compensation. Frank Maschmann
59; Preis/Ulber, S. 56. 251 Zustimmend: Lakies, § 3 MiLoG Rn. 46 f. 252 BAG 18.8.2018, 9 AZR 162/18; vgl. Bayreuther, NZA 2014, 865, 870; Düwell/Schubert, § 3 MiLoG Rn. 24 ff.; wohl auch in diese Richtung tendierend: BAG 24.8.2016, 5 AZR 703/15, BeckRS 2016, 73916; ablehnend: Preis/Ulber, S. 56 f. 253 S. Rn. 11 sowie Lakies, § 3 MiLoG Rn. 18 ff. mit einer Übersicht zu den Ausschlussfristen in Branchenmindestlöhnen in Rn. 26. 254 Vertiefend: Lakies, § 3 MiLoG Rn. 10 ff. 255 Riechert/Nimmerjahn, § 3 MiLoG Rn. 29 ff. 256 Siehe dazu: Hilgenstock, Rn. 173 ff.
Kapitel 4 Tarifliche Grundvergütung
Schrifttum: Bauer, „Alles hat seinen Preis“ – Entgeltgestaltung aus Sicht der Wirtschaftswissenschaft, NZA-Beil. 2014, 109, 4. Aufl. 2014; Ernst, Aufstieg – Anreiz – Auslese, 1998; Müller-Glöge, aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, RdA 2006, 105; Richardi, Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung, NZA-Beil. 2014, 155; Rieble, Flexible Gestaltung von Entgelt und Arbeitszeit im Arbeitsvertrag, NZA-Beil. 2000, 34; Riechert/Nimmerjahn, Mindestlohngesetz, 1. Aufl. 2015; Scholz, Personalmanagement, 5. Aufl. 2000; v. Hoyningen-Huene, Vergütungsregelungen und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 I Nr. 10 BetrVG), NZA 1998, 1081.
Übersicht
I. Prinzipien von Vergütungssystemen
1
Die Systeme zur Entgeltfindung beruhen im Wesentlichen auf zwei verschiedenen Ansätzen: dem analytischen oder summarischen Arbeitsbewertungssystem.1 Selbstverständlich sind auch Mischformen zu finden. Im Grundsatz liegen auch Vergütungssystemen stets betriebswirtschaftliche Erwägungen zugrunde (s. Kap. 1).
1. Die verschiedenen Entgeltfindungssysteme
a) Analytische Entgeltsysteme
2
Die analytische Stellenbewertung zerlegt die Aufgabe (bzw. die Summe aller Aufgaben) in einzelne Anforderungen – etwa Fachkönnen, Verantwortung, Denkrahmen, Personalverantwortung, mitunter auch Fach- oder Führungslaufbahn. Wichtige Vertreter dieser Systematik sind neben einigen Systemen der Metallindustrie (etwa Nordwürttemberg-Nordbaden, Nordrheinwestfalen) die meisten auf dem Markt beziehbaren Systeme (nur beispielhaft genannt seien Hay, Strata, und TowersWatson). Die jeweiligen Einzelmerkmale werden bepunktet. Die Summe der Punkte wird sodann mit einer Tabelle verglichen, aus der sich die Einstufung ergibt.
3
Beispiel:
Entgelt-Rahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) M+E-Industrie Nordwürttemberg-Nordbaden (Ausschnitt)
Beurteilungspunkte | Punkte |
Wissen und Können | |
Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine Arbeitsunterweisung und längere Übung erfordern | 4 |
Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die ein systematisches Anlernen über einen Zeitraum der Stufe A 3 hinaus erfordern, wobei das Anlernen auch die Vermittlung theoretischer Kenntnisse umfassen kann | 7 |
abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung i.S. des BBiG | 13 |
abgeschlossenes Universitätsstudium | 29 |
Erfahrung | |
mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahren | 5 |
mehr als 5 Jahre | 10 |
Handlungsspielraum/Verantwortung | |
Die |