Die Vergütung von Betriebsräten. Martina Schlamp

Die Vergütung von Betriebsräten - Martina Schlamp


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von Betriebsräten § 3 Systematik und Zweck der betriebsverfassungsrechtlichen Vergütungsvorschriften A. Überblick über die vergütungsrelevanten Regelungen B. Sinn und Zweck der Vorschriften I. Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder II. Vertrauen der Belegschaft und Fortbestand des Amtes

      9  Kapitel 2 Allgemeine Grundsätze und Schutzvorschriften § 1 Das Ehrenamts- und Unentgeltlichkeitsprinzip nach § 37 Abs. 1 BetrVG A. Das Betriebsratsamt und seine Ausgestaltung als Ehrenamt I. Der Begriff des Ehrenamtes nach allgemeinem Verständnis II. Das betriebsverfassungsrechtliche Ehrenamt 1. Betriebsratsamt mit typischem Ehrenamtscharakter 2. Betriebsrats-Ehrenamt als Beruf 3. Fazit B. Das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Amtsführung I. Inhalt und Reichweite der Regelung 1. Verbot der Vergütung 2. Keine ausnahmsweise Vergütung der Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 3 BetrVG 3. Immaterielle Vorteile 4. Versprechen und Vereinbarungen von Leistungen 5. Zahlungen durch Arbeitnehmer oder sonstige Dritte II. Ergänzung durch Nachteilsverbot und Ersatz notwendiger Auslagen III. Maßstab für die Anwendung und Auslegung des Grundsatzes 1. Meinungsstand a) Überwiegend strikte Anwendung des Grundsatzes b) Teils gelockerter Maßstab 2. Abkehr von dem strengen Maßstab wegen Wandels der Betriebsratsarbeit a) Lockerung aufgrund zunehmender Professionalisierung der Betriebsräte b) Fazit für die Anwendung des Unentgeltlichkeitsgrundsatzes IV. Auslegung des Unentgeltlichkeitsprinzips 1. Notwendigkeit einer (objektivierten) zeitgemäßen Auslegung a) Neue Fallgruppe „professionalisierter“ Betriebsräte b) Auslegungsziel 2. Auslegungskanon a) Auslegung nach dem Wortlaut b) Systematische Auslegung c) Auslegung nach dem Willen des Gesetzgebers d) Teleologische Auslegung aa) Zweck des Unentgeltlichkeitsgrundsatzes (1) Gewährleistung der Unabhängigkeit (2) Sicherung des Fortbestandes des Amtes bb) Gerechtigkeits- und Gleichbehandlungserwägungen cc) Wahl einer von mehreren Auslegungsalternativen e) Auslegungsergebnis: nachträgliche verdeckte Regelungslücke 3. Teleologische Reduktion des Unentgeltlichkeitsgrundsatzes a) Einschränkung des Regelungsinhaltes b) Bestimmung eines „professionalisierten“ Betriebsratsmitgliedes C. Zusammenfassung § 2 Das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG A. Anwendbarkeit neben den speziellen Vergütungsvorschriften I. Überblick über die Einordnung in Literatur und Rechtsprechung II. Das Verhältnis zwischen § 37 und § 78 S. 2 BetrVG 1. Einordnung des § 37 BetrVG als Ergänzung oder Konkretisierung des allgemeinen Verbotes 2. Gesetzeskonkurrenz a) Beurteilung von Konkurrenzfragen im Privatrecht b) Konkurrenzverhältnis der betriebsverfassungsrechtlichen Vergütungsvorschriften aa) Verhältnis der Subsidiarität bb) § 37 BetrVG als Spezialnorm gegenüber § 78 S. 2 BetrVG III. Konsequenz der Nichtanwendung des § 78 S. 2 BetrVG auf Vergütungsfälle 1. Kritik an der Annahme einer verdrängenden Eigenschaft des § 37 BetrVG a) § 78 S. 2 BetrVG als stets zu beachtender Grundsatz b) Gefahr der Erleichterung von Begünstigungen c) Parallel laufender Sinn und Zweck der Vorschriften d) Gefahr von Schutzlücken in besonderen Einzelfällen 2. Zusammenfassende Stellungnahme und Fazit IV. Verbleibender Anwendungsbereich des § 78 S. 2 BetrVG 1. Allgemeine Anwendungsfälle des § 78 S. 2 BetrVG 2. Anwendung im Bereich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern 3. § 78 S. 2 BetrVG als Auslegungskriterium B. Personeller und persönlicher Schutzbereich des § 78 S. 2 BetrVG I. Adressaten des Verbotes II. Geschützter Personenkreis C.


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