Die Vergütung von Betriebsräten. Martina Schlamp
I. Benachteiligung und Begünstigung im Sinne der Vorschrift 1. Benachteiligung a) Meinungsstand b) Stellungnahme 2. Begünstigung 3. Vergleichsmaßstab a) Notwendigkeit eines Vergleichs b) Wahl des Vergleichsmaßstabes aa) Überblick über die verwendeten Vergleichskriterien bb) Stellungnahme (1) Vergleich mit anderen Arbeitnehmern im Betrieb (2) Vergleichbare Arbeitnehmergruppen mit betriebsüblicher Entwicklung (3) Vergleich der Situation mit und ohne Amtsstellung cc) Fazit 4. Erscheinungsformen a) Arten und Wirkungsweisen von Benachteiligungen und Begünstigungen b) Vereinbarungen, Versprechen und Androhungen von Vor- oder Nachteilen II. Kausalzusammenhang 1. Bestimmung der Kausalität 2. Einschränkung des Kausalitätskriteriums a) Überblick über die verschiedenen Lösungsansätze aa) Literatur und Rechtsprechung bb) Lösung ähnlicher arbeitsrechtlicher Konstellationen b) Einschränkung durch Einbeziehung subjektiver Elemente 3. Zwischenergebnis III. Subjektive Voraussetzungen IV. Ausnahmsweise Zulässigkeit bei besonderen Gründen 1. Rechtfertigung oder zusätzliche Tatbestandsvoraussetzung 2. Mögliche Rechtfertigungsgründe a) Rechtfertigung aufgrund gesetzlicher Regelungen b) Rechtfertigung aufgrund betrieblicher Gepflogenheiten c) Rechtfertigung aufgrund persönlicher oder amtsbezogener Gründe D. Fazit für die Vergütung § 3 Grundsätze und Vorschriften außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes A. Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz B. Unionsrecht
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Kapitel 3 Bemessung des Entgeltes von Betriebsräten anhand der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften
§ 1 Systematik und Anwendung der speziellen Vergütungsregelungen
§ 2 Entgeltfortzahlung trotz Arbeitsversäumnis wegen Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG
A. Ordnungsgemäße Arbeitsbefreiung als Grundlage der Entgeltfortzahlung
I. Voraussetzungen der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG
1. Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben
2. Erforderlichkeit
II. Durchführung der Arbeitsbefreiung
III. Umfang und Formen der Befreiung
1. Anlassbezogene Arbeitsbefreiung
2. Möglichkeiten dauerhafter Befreiung
3. Befreiung von bestimmten Tätigkeitsarten
B. Weitere Anwendungsbereiche des § 37 Abs. 2 BetrVG
I. Verweis auf Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung
II. Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 BetrVG auch auf nach § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder
1. Ausgangssituation
2. Überblick über die verschiedenen Lösungsansätze
3. Kritische Würdigung
4. Besondere Anforderungen an die Freistellung für die Anwendbarkeit des Entgeltausfallprinzips
C. Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes
I. Entgeltausfallprinzip
1. Anspruchsgrundlage und Anspruchsinhalt
2. Entgeltberechnung allgemein
II. Einzelne Bestandteile des nach § 37 Abs. 2 BetrVG fortzuzahlenden Entgeltes
1. Entgeltformen und Abgrenzung von Aufwandsentschädigungen
2. Geld- oder Naturalvergütung
a) Grundentgelt üblicherweise in Form von Geldlohn
b) Sachbezüge
aa) Allgemein
bb) Gewährung von Dienstfahrzeugen
(1) Einordnung in Literatur und Rechtsprechung
(2) Beurteilung bei nur vorübergehend befreiten Betriebsratsmitgliedern
(3) Bewertung bei dauerhaft befreiten und freigestellten Betriebsräten
(4) Private Nutzungsmöglichkeit erst nach Übernahme des Betriebsratsamtes
3. Variable Vergütungssysteme
a) Arbeitsabhängige Vergütung
aa) Überblick über die verschiedenen Ansätze zur Berechnung
bb) Stellungnahme und Festlegung der Berechnungsmethode
(1) Keine ausschließliche Orientierung an vergleichbaren Arbeitnehmern
(2) Berechnung fiktiven Entgeltes anhand des Durchschnittseinkommens vor Amtsübernahme
(3) Bestimmung des Berechnungszeitraumes
(4) Rückgriff auf weitere Leistungskriterien bei dauerhaft freigestellten Betriebsräten
b) Erfolgsabhängige Entgeltbestandteile
aa) Überblick
bb) Provisionen
cc) Aktienoptionen
dd) Beteiligungen an dem geschäftlichen Erfolg des Arbeitgebers
c) Vergütung nach vereinbarten Zielen
aa) Überblick und Problemstellung
bb) Gruppenzielvereinbarung
cc) Einzelzielvereinbarung
(1) Möglichkeiten der Entgeltbestimmung
(2) Notwendigkeit der Differenzierung