Die Vergütung von Betriebsräten. Martina Schlamp
2. Negative Entwicklung eines Mandatsträgers 3. Persönliche und fachliche Fortschritte des Betriebsratsmitgliedes a) Weiterentwicklung während der Amtszeit b) Möglichkeit der Einbeziehung im Rahmen des § 37 Abs. 4 BetrVG aa) Meinungsstand bb) Bewertung und Stellungnahme (1) Notwendigkeit der Berücksichtigung persönlicher Entwicklungen (2) Vereinbarkeit mit § 37 Abs. 4 BetrVG (3) Vereinbarkeit mit den weiteren Vergütungsvorschriften (a) Kein Verstoß bei amtsunabhängiger Entwicklung (b) Indizielle Wirkung bei amtsbedingten Entwicklungen (c) Ausnahmsweise Zulässigkeit bei „professionalisierten“ Betriebsräten c) Entsprechende Anpassung des Entgeltes im Rahmen des § 37 Abs. 4 BetrVG aa) Vorgehensweise bb) Berücksichtigung neu erworbener Qualifikationen und Fähigkeiten (1) Mögliche Varianten der Einbeziehung (2) Anpassung der Vergleichspersonen (3) Einfluss bei nicht „professionalisierten“ Betriebsräten cc) Sonderfall: Berücksichtigung tatsächlicher Karrieren und konkreter Beförderungsangebote V. Mögliche Kritik an den Vorgehensweisen und Ergebnissen 1. Schwierigkeiten der Reintegration eines Betriebsratsmitgliedes nach Ende der Amtszeit 2. Problem des Erreichens der Ebene eines leitenden Angestellten 3. Gefahr des Verlustes der Unabhängigkeit und einer Kandidatur nur aus monetären Interessen VI. Bewertung und Fazit D. Umsetzung und Vorgehensweise der Anpassung des Entgeltes für Betriebsräte I. Zugestehen eines Einschätzungsspielraumes II. Durchführung der Entgeltanpassung 1. Bemessung der konkreten Entgeltangleichung 2. Keine tatsächliche Höhergruppierung oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten III. Auszugleichende Posten 1. Entgelt und allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers 2. Ausgleich von Nachteilen IV. Dokumentation und regelmäßige Prüfung V. Ansprüche des Betriebsratsmitgliedes 1. Anspruchsgrundlage für eine Entgeltanpassung 2. Auskunftsanspruch E. Zusammenfassende Bewertung der Entgeltanpassung
11 Kapitel 4 Weitere vergütungsrelevante Sachverhalte § 1 Ausgleichszahlungen mit Entgeltcharakter A. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit nach § 37 Abs. 3 BetrVG I. Anwendbarkeit der Regelung II. Voraussetzungen für einen Ausgleich III. Sekundärer Abgeltungsanspruch 1. Freizeitausgleich vor Vergütung 2. Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen a) Meinungsstand b) Stellungnahme 3. Pauschalierte Überstundenabgeltung B. Ausgleichszahlungen aus anderen Gründen I. Ausgleich von Steuernachteilen bei Gewährung von Zulagen 1. Problemstellung und Lösungsansätze 2. Stellungnahme II. Ausgleich für sonstige mit dem Amt verbundenen Nachteile 1. Einordnung und rechtliche Zulässigkeit a) Abgrenzung zu Aufwandsentschädigungen ohne Entgeltcharakter b) Vereinbarkeit mit den Vergütungsvorschriften 2. Ausnahmsweise Zulässigkeit amtsbedingter Ausgleichszahlungen a) Erforderlichkeit besonderer Umstände b) Ausgleichszahlungen wegen dem Risiko der persönlichen Haftung von Betriebsratsmitgliedern aa) Haftungssituation der Betriebsräte bb) Auswirkungen auf das Betriebsratsamt cc) Kompensation des Haftungsrisikos durch Ausgleichszahlungen c) Ausgleichszahlungen in Sonderfällen „professionalisierter“ Betriebsräte 3. Form und Umfang des Ausgleiches C. Fazit § 2 Änderung des Entgeltes durch Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit A. Vereinbarkeit mit den betriebsverfassungsrechtlichen Schutzvorschriften B. Anforderungen und Umsetzung einer zulässigen Versetzung § 3 Aufwendungen des Betriebsrates A. Pauschaler Aufwendungsersatz für Betriebsratsmitglieder I. Zulässigkeit von Pauschalierungen II. Einzelne Aufwendungspauschalen 1. Erstattungsfähige Posten 2. Sonderfall der Erstattung von Fahrtkosten a) Rechtsprechung des BAG b) Kritische Würdigung III. Folgen unrechtmäßigen Aufwendungsersatzes 1. Feststellung der Unrechtmäßigkeit von pauschalem Aufwendungsersatz 2. Einordnung als unzulässige versteckte Vergütung 3. Begünstigung des Mandatsträgers B. Arbeitsmittelausstattung einzelner Betriebsratsmitglieder
12
Kapitel 5 Vereinbarungen und Gestaltungsmöglichkeiten
§ 1 Abweichung von