Wirtschaftsprüfung für Dummies. Holger Wirtz

Wirtschaftsprüfung für Dummies - Holger Wirtz


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der Grundlage eines Soll-Ist-Vergleichs eine Beurteilung abgeben, um das Vertrauen der vorgesehenen Adressaten in eine von Unternehmen gegebene Information zu erhöhen.

      Gegenstand solcher Leistungen können – wie bei der Abschlussprüfung – Finanzinformationen sein. Zu nennen sind hier insbesondere:

       prüferische Durchsichten (Reviews) von Quartals- oder Halbjahresabschlüssen, von Abschlüssen nicht prüfungspflichtiger Unternehmen oder von einem Reporting Package eines Tochterunternehmens, das in den Konzernabschluss seines Mutterunternehmens einbezogen wird

       Prüfungen einzelner Finanzaufstellungen wie beispielsweise ein bestimmtes Konto oder ein bestimmter Abschlussposten

       Prüfungen von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck (zum Beispiel nach steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften) aufgestellt wurden

       Prüfungen bei Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz

       gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen wie die Gründungsprüfung bei Sachgründungen oder die Prüfung von Barabfindungen beim Squeeze-out von Minderheitsaktionären

       Prüfung von Systemen und Funktionen im Bereich der Unternehmenssteuerung und -überwachung wie die Prüfung von Compliance-Management-Systemen (CMS). Solchen Prüfungen liegen in der Regel einzelne Teilbereiche zugrunde, die sich aus Geschäftsprozessen (zum Beispiel Vertragsmanagement oder Einkauf), aus Rechtsgebieten (zum Beispiel Kartellrecht) oder aus Funktionen (zum Beispiel Tax Compliance) ableiten lassen.

       Prüfungen, die mit der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft einhergehen. Die Funktionsfähigkeit von IT-Systemen wird durch die Digitalisierung vielfach zu einem kritischen Faktor. Mit Schlagworten wie Cloud Computing, IT-Sourcing oder dem Einsatz von künstlicher Intelligenz gehen Risiken einher, denen durch regelmäßige Prüfungen entgegengewirkt werden kann.

       Bestätigungs- beziehungsweise bestätigungsähnliche Leistungen bei Kapitalmarkttransaktionen insbesondere im Hinblick auf Verkaufsprospekte

Finanzinformationen als Beurteilungsgegenstand Andere Beurteilungsgegenstände
Review (prüferische Durchsicht) Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen Prüfung von Systemen und Funktionen im Bereich der Unternehmenssteuerung und -überwachung
Prüfung von Abschlüssen für spezielle Zwecke Prüfung von Umwandlungen Prüfung im Zusammenhang mit dem IT-Einsatz im Unternehmen Bestätigungs- bzw. bestätigungsähnliche Leistungen bei Kapitalmarkttransaktionen

      Für die Durchführung von Prüfungen sind Wirtschaftsprüfer und für Steuerberatung sind Steuerberater zuständig? Auch wenn eine solche Vermutung aufgrund der unterschiedlichen Namen naheliegt, ist dies unzutreffend. Auch Wirtschaftsprüfer dürfen in Steuerfragen beraten!

      

Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen sind neben Steuerberatern auch Wirtschaftsprüfer befugt. Zu den Befugnissen eines Wirtschaftsprüfers gehört folglich auch die Steuerberatung.

      Dabei umfasst »Steuerberatung« Leistungen wie die

       Beratung und Vertretung von Mandanten in Steuersachen (einschließlich der Vertretung von Steuerpflichtigen vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof),

       Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfestellung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten der Mandanten,

       Hilfestellung bei der Erfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Mandanten,

       Aufstellung (Erstellung) von Jahresabschlüssen,

       Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.

      Auch wenn Wirtschaftsprüfer – ebenso wie Rechtsanwälte – zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ist ein Wirtschaftsprüfer nicht automatisch zugleich auch Steuerberater.

      

Steuerberater darf sich nur nennen, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung von den Steuerberaterkammern zum Steuerberater bestellt worden ist.

      Dass viele Wirtschaftsprüfer zugleich auch Steuerberater sind, liegt daran, dass die Ablegung der Steuerberaterprüfung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist als die Ablegung des Wirtschaftsprüferexamens. Zugleich entfallen im Rahmen des Wirtschaftsprüferexamens Prüfungen zum Steuerrecht, wenn der Kandidat bereits Steuerberater ist. Viele, die den Berufswunsch Wirtschaftsprüfer verfolgen, legen deshalb zunächst ein Examen als Steuerberater ab und bilden sich dann zum Wirtschaftsprüfer weiter.

      

Ungefähr 85 Prozent aller Wirtschaftsprüfer sind zugleich auch Steuerberater, aber nur ungefähr 10 Prozent aller Steuerberater sind zugleich auch Wirtschaftsprüfer.

      Aufgrund ihrer breiten Ausbildung und der Erfahrungen aus Prüfungstätigkeiten unterstützen Wirtschaftsprüfer Unternehmen als Berater in einer Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Fragen.

       Das alles und noch viel mehr: Das Leistungsspektrum

      Wirtschaftsprüfer unterstützen bei unternehmerischen Entscheidungen wie

       bei der Wahl der Rechtsform von Unternehmen,

       bei der Kaufpreisfindung für zu erwerbende oder zu veräußernde Betriebe oder Betriebsteile,

       bei der Optimierung und/oder Digitalisierung von Geschäftsprozessen,

       bei der Ausgestaltung des Rechnungswesens, des Controllings oder der IT-Systeme,

       beim Aufbau von internen Kontrollsystemen,

       bei der Früherkennung von betrieblichen Krisen und der Einleitung von Sanierungsmaßnahmen,

       bei der Organisation der Unternehmensnachfolge oder

       bei


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