Wirtschaftsprüfung für Dummies. Holger Wirtz
der Grundlage eines Soll-Ist-Vergleichs eine Beurteilung abgeben, um das Vertrauen der vorgesehenen Adressaten in eine von Unternehmen gegebene Information zu erhöhen.
Gegenstand solcher Leistungen können – wie bei der Abschlussprüfung – Finanzinformationen sein. Zu nennen sind hier insbesondere:
prüferische Durchsichten (Reviews) von Quartals- oder Halbjahresabschlüssen, von Abschlüssen nicht prüfungspflichtiger Unternehmen oder von einem Reporting Package eines Tochterunternehmens, das in den Konzernabschluss seines Mutterunternehmens einbezogen wird
Prüfungen einzelner Finanzaufstellungen wie beispielsweise ein bestimmtes Konto oder ein bestimmter Abschlussposten
Prüfungen von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck (zum Beispiel nach steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften) aufgestellt wurden
Prüfungen bei Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz
Assurance-Leistungen können aber auch andere Beurteilungsgegenstände haben, die mit Finanzen nicht unbedingt etwas zu tun haben. Auch wenn es sich bei diesen Leistungen in der Regel nicht um Aufgaben handelt, die Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind, sind Wirtschaftsprüfer in vielen Fällen der erste Ansprechpartner für ihre Mandanten. Wenn ein Kunde erst einmal Vertrauen zu seinem Wirtschaftsprüfer gefasst hat, dann fragt er ihn halt auch bei Themen, die nicht zu seinen engeren Aufgaben gehören. Zu nennen sind hier insbesondere:
gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen wie die Gründungsprüfung bei Sachgründungen oder die Prüfung von Barabfindungen beim Squeeze-out von Minderheitsaktionären
Prüfung von Systemen und Funktionen im Bereich der Unternehmenssteuerung und -überwachung wie die Prüfung von Compliance-Management-Systemen (CMS). Solchen Prüfungen liegen in der Regel einzelne Teilbereiche zugrunde, die sich aus Geschäftsprozessen (zum Beispiel Vertragsmanagement oder Einkauf), aus Rechtsgebieten (zum Beispiel Kartellrecht) oder aus Funktionen (zum Beispiel Tax Compliance) ableiten lassen.
Prüfungen, die mit der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft einhergehen. Die Funktionsfähigkeit von IT-Systemen wird durch die Digitalisierung vielfach zu einem kritischen Faktor. Mit Schlagworten wie Cloud Computing, IT-Sourcing oder dem Einsatz von künstlicher Intelligenz gehen Risiken einher, denen durch regelmäßige Prüfungen entgegengewirkt werden kann.
Bestätigungs- beziehungsweise bestätigungsähnliche Leistungen bei Kapitalmarkttransaktionen insbesondere im Hinblick auf Verkaufsprospekte
Wichtige Assurance-Leistungen zeigt Tabelle 1.1
Finanzinformationen als Beurteilungsgegenstand | Andere Beurteilungsgegenstände | ||
---|---|---|---|
Review (prüferische Durchsicht) | Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen | gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen | Prüfung von Systemen und Funktionen im Bereich der Unternehmenssteuerung und -überwachung |
Prüfung von Abschlüssen für spezielle Zwecke | Prüfung von Umwandlungen | Prüfung im Zusammenhang mit dem IT-Einsatz im Unternehmen | Bestätigungs- bzw. bestätigungsähnliche Leistungen bei Kapitalmarkttransaktionen |
Tabelle 1.1: Überblick über wichtige Assurance-Leistungen
Der Wirtschaftsprüfer als Steuerberater?
Für die Durchführung von Prüfungen sind Wirtschaftsprüfer und für Steuerberatung sind Steuerberater zuständig? Auch wenn eine solche Vermutung aufgrund der unterschiedlichen Namen naheliegt, ist dies unzutreffend. Auch Wirtschaftsprüfer dürfen in Steuerfragen beraten!
Steuerberatung – der Gesetzgeber spricht von »Hilfeleistungen in Steuersachen« – darf in Deutschland geschäftsmäßig nur von Personen ausgeübt werden, die dazu befugt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder ent- oder unentgeltlich ausgeübt wird.
Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen sind neben Steuerberatern auch Wirtschaftsprüfer befugt. Zu den Befugnissen eines Wirtschaftsprüfers gehört folglich auch die Steuerberatung.
Dabei umfasst »Steuerberatung« Leistungen wie die
Beratung und Vertretung von Mandanten in Steuersachen (einschließlich der Vertretung von Steuerpflichtigen vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof),
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfestellung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten der Mandanten,
Hilfestellung bei der Erfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Mandanten,
Aufstellung (Erstellung) von Jahresabschlüssen,
Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.
Auch wenn Wirtschaftsprüfer – ebenso wie Rechtsanwälte – zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ist ein Wirtschaftsprüfer nicht automatisch zugleich auch Steuerberater.
Steuerberater darf sich nur nennen, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung von den Steuerberaterkammern zum Steuerberater bestellt worden ist.
Dass viele Wirtschaftsprüfer zugleich auch Steuerberater sind, liegt daran, dass die Ablegung der Steuerberaterprüfung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist als die Ablegung des Wirtschaftsprüferexamens. Zugleich entfallen im Rahmen des Wirtschaftsprüferexamens Prüfungen zum Steuerrecht, wenn der Kandidat bereits Steuerberater ist. Viele, die den Berufswunsch Wirtschaftsprüfer verfolgen, legen deshalb zunächst ein Examen als Steuerberater ab und bilden sich dann zum Wirtschaftsprüfer weiter.
Ungefähr 85 Prozent aller Wirtschaftsprüfer sind zugleich auch Steuerberater, aber nur ungefähr 10 Prozent aller Steuerberater sind zugleich auch Wirtschaftsprüfer.
Beratungsleistungen
Aufgrund ihrer breiten Ausbildung und der Erfahrungen aus Prüfungstätigkeiten unterstützen Wirtschaftsprüfer Unternehmen als Berater in einer Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Fragen.
Das alles und noch viel mehr: Das Leistungsspektrum
Wirtschaftsprüfer unterstützen bei unternehmerischen Entscheidungen wie
bei der Wahl der Rechtsform von Unternehmen,
bei der Kaufpreisfindung für zu erwerbende oder zu veräußernde Betriebe oder Betriebsteile,
bei der Optimierung und/oder Digitalisierung von Geschäftsprozessen,
bei der Ausgestaltung des Rechnungswesens, des Controllings oder der IT-Systeme,
beim Aufbau von internen Kontrollsystemen,
bei der Früherkennung von betrieblichen Krisen und der Einleitung von Sanierungsmaßnahmen,
bei der Organisation der Unternehmensnachfolge oder
bei