Das Baustellenhandbuch für den Innenausbau. Brigitte Hallschmid

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colspan="3">1)hoch kunststoffmodifiziert++sehr günstig+günstig2)Steinholzoneutral–ungünstig

      Tab. 6: Eignung der Estricharten bei Verlegung im Verbund

      Gussasphaltestrich {Gussasphaltestrich} sollte bei Verlegung im Verbund in folgenden Festigkeitsklassen ausgeführt werden:

in beheizten Räumen: IC 10 oder IC 15
in nicht beheizten Räumen und im Freien: IC 15 oder IC 40
in Kühlräumen: IC 40 oder IC 100

      Die Estrichbeschreibung „Estrich DIN 18560–CT–C35–A15– V40“ bedeutet: Es handelt sich um einen Zementestrich der Druckfestigkeitsklasse C35 mit einem Verschleißwiderstand von A15 und einer Nenndicke von 40 mm.

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      Bild 1: Estrich im Verbund (Quelle: Hallschmid)

      

Estrich auf Trennlage

       {Estrich, auf Trennlage}

      Estriche auf Trennschicht nach DIN 18560-4 werden eingesetzt, wenn keine Anforderungen an den Trittschall- und den Wärmeschutz bestehen und wegen geringer Lasteinwirkung eine Verbundverlegung nicht notwendig ist, z. B. in untergeordneten Keller- oder Lagerräumen.

      Folgende Materialien oder Erzeugnisse mit vergleichbaren Eigenschaften können als Trennlage verwendet werden:

PE-Folie mit mindestens 0,1 mm Dicke
Rohglasvlies von mindestens 50 g/m² Flächengewicht
Bitumenpapier mit mindestens 100 g/m² Flächengewicht
kunststoffbeschichtetes Papier von mindestens 0,15 mm Dicke

      Eine zweilagige Verlegung von Trennschichten, z. B. aus dünnen Lagen aus Pappen oder Folien, wird empfohlen bzw. in der Norm gefordert. Bei CA und AS ist eine Lage ausreichend. Abdichtungsbahnen gelten bereits als eine Lage der Trennschicht und werden vor dem Einbringen des Estrichs mit einer weiteren, materialverträglichen Trennlage überdeckt.

      Größere Unebenheiten des Untergrunds sind als Besondere Leistung auszugleichen, damit eine Rissbildung im Zuge des Schwindens verhindert werden kann.

      Für die Ebenheit gilt DIN 18202:2019-07, Tabelle 3, Zeile 2a für nicht flächenfertige Oberseiten von Decken, z. B. zur Aufnahme von Bodenaufbauten wie Estrich auf Trennlage etc. Estrich auf Trennlage. Für die Ebenheit des Estrichs gelten die Zeilen 2b und 3 aus Tabelle 3.

      Es dürfen keine Rohre, Kabel, punktförmigen Erhebungen o. Ä. vorhanden sein. Öl, Gips-, Putz-, Farb- oder Mörtelreste in der Wandkehle sind als Besondere Leistung zu entfernen.

      Randdämmstreifen {Randdämmstreifen} sind als Trennschicht einzubauen. Fungiert der Randstreifen nicht als Trennschicht, ist die Trennlage i. d. R. am Randstreifen hochzuziehen. Wird entsprechend DIN 18560-4 lediglich die Trennfolie zur Randausbildung hochgezogen, werden bei Zementestrichen (CT) Rissbildungen an Ecken, Stützen, Pfeilern und Türleibungen provoziert.

      Im Estrich angelegte Fugen sind mit auf die vorgesehene Belastung abgestimmten Fugenprofilen auszubilden oder mit Fugenmassen zu füllen.

      Einschichtige Estriche sollten folgende für leichte Belastung ausgelegte Werte und Nenndicken nicht unterschreiten:

CT: 35 mm
SR: 15 mm
AS: 25 mm
CA und MA: 30 mm

      Bei höheren Einzellasten oder Verkehrslasten {Verkehrslast} sind entsprechend höhere Dicken bis 80 mm und/oder auch Biegezugfestigkeitsklassen {Biegezugfestigkeitsklassen} notwendig.

      Bei einem Nutzestrich ist der Nennwert des Verschleißwiderstands an die Nutzungsart bzw. die Estrichart anzupassen. Die Oberfläche ist zu glätten.

      Für den Einbau von Bodenbelägen ist die Oberfläche ansatz- und gratfrei zu reiben. Bei Einbau von Parkett, Holzpflaster oder Kunstharzbeschichtung ist eine Oberflächen-zugfestigkeit {Oberflächenzugfestigkeit} von mindestens 1 N/mm² notwendig, bei befahrenen Flächen mindestens 1,5 N/mm².

      Die Beschreibung „Estrich DIN 18560–CT–C25–F4–T55“ bedeutet, dass ein Zementestrich der Druckfestigkeitsklasse C25 mit einer Biegezugfestigkeit von 4 N/mm² auf Trennlage mit einer Nenndicke von 55 mm zu verlegen ist.

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      Bild 2: Estrich auf Trennlage (Quelle: Hallschmid)

      

Estrich auf Dämmschicht/Schwimmender Estrich

       {Estrich, auf Dämmschicht}

       {Estrich, schwimmend}

      Zur Verbesserung der Wärme-, Luft- und Trittschalldämmung werden Estriche auf Dämmschicht gemäß DIN 18560-2 eingesetzt. Hier ist der Einbau von Randtrennstreifen in die Randfuge an allen aufgehenden Bauteilen zur Verhinderung von Spannungen und der daraus folgenden Rissentstehung notwendig.

      Schallbrücken entstehen durch Unterbrechung von Randdämmstreifen und durch Mörtel zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen. Deswegen sind Randstreifen bis Oberkante Belag zu führen. Erst nach dem Spachteln oder Verfugen von Fliesen bzw. Platten bzw. nach der Parkettverlegung wird der Überstand als Besondere Leistung abgeschnitten.

      Die Betondecke muss ohne Putz- und Mörtelreste besenrein sein und die Ebenheit nach DIN 18202:2019-07, Tabelle 3, Zeile 2a erfüllen. Für die Ebenheit des Estrichs gilt Zeile 3.

      Dämmschichten sind dicht gestoßen im Verband einzubringen. Mehrlagige Dämmschichten sind mit versetzten Stößen und Trittschalldämmungen ohne Unterbrechung zu verlegen. Die Dämmschicht mit der niedrigeren Zusammendrückbarkeit muss oben liegen.

      Wurden Rohre, Kabel o. Ä. auf dem Untergrund verlegt, ist eine Ausgleichsschicht aus gebundenen Schüttungen oder Leichtmörtel zum Verfüllen der Aussparungen unter der Trittschalldämmung einzubringen. Das Anarbeiten von Wärmedämmung an Kabelkanäle, Rohre etc. ist als Besondere Leistung auszuführen.

      PE-Folie mit mindestens 0,1 mm Dicke als Dämmschichtabdeckung wird mindestens 20 cm überlappend verlegt und seitlich bis zur Oberkante des Randdämmstreifens {Randdämmstreifen} hochgezogen. Bei Heizestrichen ist eine mindestens 0,15 mm dicke PE-Folie zu verwenden. Über Durchfahrten oder bei Parkettverlegung ist auf der Rohdecke ggf. eine Dampfbremse zu berücksichtigen.

      Scheinfugen {Scheinfuge} unterteilen als Besondere Leistung Estriche mit relevantem Schwindverhalten in kleinere Felder.

      Die Estrichmindestdicke liegt bei 30 mm, sofern von den angegebenen Biegezugfestigkeiten {Biegezugfestigkeitsklasse} abweichende Regelungen getroffen werden. Unter Stein- und keramischen Belägen ist bei Calciumsulfat-Fließestrichen (CAF) die Nenndicke von 40 mm und bei Calciumsulfat- (CA), Magnesia- (MA) und Zementestrich (CT) die Nenndicke von 45 mm einzuhalten.


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