Das Baustellenhandbuch für den Innenausbau. Brigitte Hallschmid

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ist zu glätten.

Estrichart und Biegezugfestigkeitsklasse bzw. Härteklasse nach DIN EN 13183Estrichnenndickea in mm bei Zusammendrückbarkeit der Dämmschichtd; c ≥ 5 mmbEstrichnenndickea in mm bei Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht; c ≥ 5 mmbEstrichnenndickea in mm bei Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht; c ≥ 3 mmEstrichnenndickea in mm bei Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht; c ≥ 3 mmBestätigungsprüfung Biegezugfestigkeit N/mm²
Kleinster EinzelwertMittelwert
Nutzlast ≥ 2 kN/m²)1)1) Einzellast ≤ 2 kN/m2) Flächenlast ≥ 3 kN/m2)1) Einzellast ≥ 3 kN/m2) Flächenlast ≥ 4 kN/m2)1) Einzellast ≥4 kN/m2) Flächenlast = 5 kN/m2)
CT–F4CT–F5≥ 45≥ 40≥ 65≥ 55≥ 70≥ 60≥ 75≥ 65≥ 2,0≥ 2,5≥ 2,5≥ 3,5
CA–F4CA–F5CA–F7≥ 45≥ 40≥ 35≥ 65≥ 55≥ 50≥ 70≥ 60≥ 55≥ 75≥ 65≥ 60≥ 2,0≥ 2,5≥ 3,5≥ 2,5≥ 3,5≥ 4,5
CAF–F4CAF–F5CAF–F7≥ 35≥ 35≥ 35≥ 50≥ 45≥ 40≥ 60≥ 50≥ 45≥ 65≥ 55≥ 50≥ 3,5≥ 4,5≥ 6,5≥ 4,0≥ 5,0≥ 7,0
MA–F4cMA–F5MA–F7≥ 45≥ 40≥ 35≥ 65≥ 55≥ 50≥ 70≥ 60≥ 55≥ 75≥ 65≥ 60≥ 2,0≥ 2,5≥ 3,5≥ 2,5≥ 3,5≥ 4,5
SR–F7SR–F10≥ 35≥ 30≥ 50≥ 40≥ 55≥ 45≥ 60≥ 50≥ 4,5≥ 6,5≥ 5,5≥ 7,0
AS–IC10AS– ICH10≥ 25≥ 35≥ 30≥ 40≥ 30≥ 40≥ 35≥ 40––xx––xx
1)Die Zusammendrückbarkeiten werden addiert, wenn die Dämmschicht nicht aus einer, sondern mehreren Lagen besteht.2)Zusätzliche Überlegungen sind im Allgemeinen für Aufstandsflächen bei Einzellasten und bei Fahrbelastung notwendig.a)Die Estrichdicke kann bei Dämmschichten ≥ 40 mm bei CA, SR, MA und CT um 5 mm reduziert werden; die Mindestdicke von 30 mm darf nicht unterschritten werden (außer Gussasphalt).b)Die Zusammendrückbarkeit der Dämmschichten bei AS darf nicht mehr als 3 mm betragen.c)Bei Steinholzestrichen muss die Oberflächenhärte mindestens SH 30 nach DIN 13813 entsprechen.d)Die Estrichdicke muss bei höherer Zusammendrückbarkeit (≥ 10 mm) um 5 mm erhöht werden.xx)Bei Gussasphalt gelten für die Eindringtiefe in mm folgende Werte: bei (22 ± 1) °C für IC10 und ICH10: ≥ 1,0 mm bei (40 ± 1) °C für IC10 – ≥ 4,0 mm und für ICH10: ≥ 2,0 mm

      Tab. 7: Übersicht gemäß DIN 18560-2, Tabelle 1–4, Dicken, Festigkeits {Festigkeitsklasse}- und Härteklassen {Härteklasse}

      Für den Einbau von Bodenbelägen ist die Oberfläche ansatz- und gratfrei zu reiben. Beim Einbau von Parkett, Holzpflaster oder Kunstharzbeschichtungen ist eine Oberflächenzugfestigkeit von mindestens 1 N/mm² notwendig. Für befahrene Flächen sind mindestens 1,5 N/mm² zu berücksichtigen.

      Die Beschreibung „Estrich DIN 18560–CA–F4–S45“ bedeutet, dass ein Calciumsulfatestrich der Biegezugfestigkeitsklasse {Biegezugfestigkeitsklasse} F4 (= 4 N/mm²) auf Dämmschicht mit einer Nenndicke von 45 mm zu verlegen ist.

      Gemäß DIN 18560-2 ist eine Bewehrung {Bewehrung} grundsätzlich nicht erforderlich, da eine Rissentstehung dadurch nicht verhindert werden kann. Die Verbreiterung von aufstehenden Rissen und der Höhenversatz sollen durch Betonstahlmatten und -gitter minimiert werden. Fasern sollen die Bildung von Schrumpf- bzw. Frühschwindrissen verringern.

images/hinweis.png Hinweis
Fliesenarbeiten Eine Gitter- oder Faserbewehrung des Estrichs muss für nachfolgende Fliesen- oder Plattenarbeiten bei den Estricharbeiten gesondert beschrieben und für die Ausführung vereinbart werden.
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      Bild 3: Estrich auf Dämmschicht – erdberührter Bereich (Quelle: Hallschmid)

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      Bild 4: Estrich auf Dämmschicht auf Geschossdecken (Quelle: Hallschmid)

      

Heizestrich

       {Heizestrich}

      Heizestriche als Flächenheizkörper werden gemäß DIN 18560-2 in die drei Bauarten A, B und C unterschieden.

      Bauart A

      An Noppenelementen oder Trägermatten befestigte Heizelemente liegen i. d. R. im unteren Drittel direkt im Estrichmörtel eingebunden (siehe Bild 5). Die Heizkreise sind bei der Fugenausbildung dem notwendigen Fugenbild anzupassen, speziell bei geplanter Natursteinbelagsverlegung, da diese etwas mehr Bewegungsfugen in der Fläche benötigen.

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      Bild 5: Heizestrich – Bauart A (Quelle: Hallschmid)

      Bauart B

      Die Heizelemente liegen i. d. R. wärmeleitend abgedeckt in profilierten Dämmschichtplatten unter dem Estrich. Das ermöglicht eine flexiblere Fugenausbildung und später leichter ausführbare Änderungen.

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      Bild 6: Heizestrich – Bauart B (Quelle: Hallschmid)

      Bauart C

      Der Ausgleichsestrich mit den eingebetteten Heizelementen ist mindestens 20 mm dicker als der Durchmesser der Heizrohre. Nach der Trocknung ist eine Folie zweilagig als Gleitschicht zu verlegen, worauf der Estrich in der notwendigen, den vorgesehenen Lasten entsprechenden Dicke eingebaut wird. Fugen können unabhängig von Heizkreisen geplant und eingebaut werden (siehe Bild 7).

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      Bild 7: Heizestrich – Bauart C (Quelle: Hallschmid)

      Notwendige Nenndicken

      Bei Calciumsulfat- und Zement-Heizestrichen sind die Werte bis einschließlich der Biegezugfestigkeitsklasse der Tabelle 7 „Übersicht gem. DIN 18560-2, Tabelle 1–4, Dicken, Festigkeits- und Härteklassen“ für schwimmende Estriche (Abschnitt „Estrich auf Dämmschicht/schwimmender Estrich) zu entnehmen und bei Bauart A um den maximalen Wert des äußeren Durchmessers der Heizungsrohre zu erhöhen.

      Bei Biegezugfestigkeitsklasse F4 muss die Rohrüberdeckung mindestens 45 mm Dicke betragen. Für Fließestriche CAF–F4 ist eine Dicke von mindestens 40 mm erforderlich.

      Bei Anwendung anderer Biegezugfestigkeitsklassen ist für die Bauarten A bis C eine Rohrüberdeckung von mindestens 30 mm zu berücksichtigen. Durch eine spezielle Eignungsprüfung ist nachzuweisen, dass bei Stein- und keramischen Belägen die generell gültige und zulässige Durchbiegung von maximal 0,15 mm nicht überschritten wird und der dünnere Estrich ebenso tragfähig ist.

      Bei Heizestrich aus Gussasphalt ist nur Härteklasse ICH 10 nach DIN EN 13813 zulässig. Eine Rohrüberdeckung von mindestens 15 mm gilt bei nachfolgend aufgeführten Nenndicken {Estrich, Nenndicken}:

bei Nutzlast ≤ 2 kN/m²: Nenndicke ≥ 35 mm
bei Nutzlast > 2 kN/m² und ≤ 5 kN/m²: Nenndicke ≥ 40 mm

      Die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht darf in Abhängigkeit von der Nutzlast 5 mm bzw.


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