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HAHNENBERG, The Mystical Body of Christ and Communion Ecclesiology, 11f.

      98 Vgl. VALESKE, Votum Ecclesiae, 237; FRISQUE, Die Ekklesiologie im 20. Jahrhundert, 215. Karl Adam z.B. sieht seinen ekklesiologischen Ansatz gegen die Kritik Kosters angesichts der Enzyklika für endgültig bestätigt und gefestigt an, wie er im Vorwort zur 11. Auflage seines Standardwerkes bemerkt, s. ADAM, Das Wesen des Katholizismus, 6.

      99 S. MÖRSDORF, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd.1, 21f.

      100 MÖRSDORF, Lehrbuch des Kirchenrechts, 26.

      101 EGER, Salus gentium.

      102 SCHAUT, Die Kirche als Volk Gottes.

      103 Vgl. VALESKE, Votum Ecclesiae, 240f.

      104 VALESKE, Votum Ecclesiae, 237.

      105 Vgl. CERFAUX, The church, 7, 107.

      106 Vgl. CERFAUX, The church, 46, 98ff, 390.

      107 Vgl. CERFAUX, The church, 60f.

      108 Vgl. CERFAUX, The church, 264f, 270, 396.

      109 Vgl. CERFAUX, The church, 366–372, 392.

      110 Vgl. CERFAUX, The church, 373, 376.

      111 Vgl. CERFAUX, The church, 1.

      112 S. hierzu die ausführliche Darstellung bei KELLER, „Volk Gottes“ als Kirchenbegriff, 137–224. Gerhard Heinz rechnet in einer umfangreichen Studie zum Kirchenverständnis im Protestantismus die Einsicht, die Kirche primär als von Christus berufenes Gottesvolk der Endzeit zu verstehen, mit dem die Geschichte Israels zu ihrer Vollendung gelangt, zum allseits geteilten Konsens der protestantischen Forschung der Zwischenkriegsjahre. S. HEINZ, Das Problem der Kirchenentstehung, 140–220, hier 213.

      113 S. DAHL, Das Volk Gottes.

      114 Vgl. DAHL, Das Volk Gottes, 210ff, 226, 264.

      115 Vgl. DAHL, Das Volk Gottes, 276f.

      116 S. HAHNENBERG, The Mystical Body of Christ and Communion Ecclesiology, 13f.

      117 S. RATZINGER, Aus meinem Leben, 68f.

      118 HOFMANN, Benedikt XVI., 20. Valeske verweist in diesem Zusammenhang auf das theologische „Glatteis“, sich angesichts von „Mystici corporis“ eine Infragestellung des zentralen „Leib Christi“-Begriffs zu versuchen. S. VALESKE, Votum Ecclesiae, 237.

      119 S. KLAUSNITZER, Artikel: Söhngen, Clemens Gottlieb, 1447f.

      120 RATZINGER, Vorwort zu Bd. 1 der „Gesammelten Schriften“, 6f. In der Lesart Peter Hofmanns ging es Söhngen darum, die These Kosters von der Zentralität des „Volk Gottes“-Begriffs auf dem Gebiet der Patrologie zu diskutieren. S. HOFMANN, Benedikt XVI., 21.

      121 RATZINGER, Vorwort zu „Gesammelte Schriften“ Bd. 1, 6f. S. auch RATZINGER, Die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, 272.

      122 RATZINGER, Vorwort zu „Gesammelte Schriften“ Bd. 1, 7.

      123 Ratzinger spricht selbst von einem „Wagnis“, an dieser Stelle noch Neues über den Kirchenbegriff Augustins sagen zu wollen und versteht seine Arbeit im Kontext der veränderten Fragestellung. Auf neue Fragen müssten neue Antworten gefunden werden. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, VI.

      124 HOFMANN, Der Kirchenbegriff des Hl. Augustinus, VII. (Die folgenden Seitenzahlen in Klammern beziehen sich auf dieses Werk).

      125 Zudem sieht Hofmann in diesem Denken Augustinus die Nachwirkungen seiner Auseinandersetzungen mit dem Manichäismus. S. HOFMANN, Der Kirchenbegriff, 82ff.

      126 Hofmann nennt das Bild vom Leib Christi darüber hinaus das Zentrum der gesamten augustinischen Theologie. S. HOFMANN, Der Kirchenbegriff, 148.

      127 RATZINGER, Volk und Haus Gottes, VI.

      128 Die folgende Darstellung beschränkt sich auf die für den Kirchenbegriff relevanten Ergebnisse Ratzingers. Eine ausführliche Zusammenfassung zumindest des ersten Teils der Studie findet sich bei WEILER, Volk Gottes – Leib Christi, 45–68.

      129 RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 7, 18f (Die folgenden Seitenzahlen in Klammern beziehen sich auf dieses Werk).

      130 Augustins Bekehrung bringt für ihn persönlich, so Ratzinger, genau dieses Dilemma in sich. Auf der einen Seite sieht er sich auf dem Weg der Philosophen und strebt nach Erkenntnis, auf der anderen Seite reiht er sich bewusst in die große Schar der Gläubigen ein – für ihn eine Erfahrung der Demut und Erniedrigung. Augustinus strebt also nach einem Weg, beide „Sphären“ miteinander zu verbinden. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 7f.

      131 Die kirchliche Autorität gründet dabei in der weltweiten Verbreitung der Kirche, durch die die richtige Überlieferung des Glaubens verbürgt wird. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 28f.

      132 In diesem Zusammenhang mag kurz erwähnt werden, dass der zweite Schlüsselbegriff „Haus Gottes“ zu diesem Zeitpunkt von Augustinus rein geistlich im Sinne der inneren Einwohnung Gottes im Menschen verstanden wird. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 36ff.

      133 Hier können nur einige Hinweise auf die ausführliche Darstellung erfolgen: Tertullian (ca. 160–220) sieht die Kirche als durch göttliches Recht geformte Gemeinschaft aus Taufe und Eucharistie und betont gegen die Gnostiker ihre geschichtliche und sakramentale Dimension. In der Betonung allerdings auch der persönlichen Dimension des Glaubens, der Gotteserkenntnis und des ethischen Verhaltens, droht bei Tertullian, dass die Kirche als hierarchische Größe einer „wahren“ Kirche der tieferen, geistlichen Gemeinschaft der Wenigen gegenübergestellt wird. Die neue Christusgemeinde im Geist ist bei ihm als „wahres Israel“ die anzustrebende Form der Kirche. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 49–85. Auch bei Cyprian von Karthago (ca. 200–258) zeichnet sich ein doppeltes Verständnis ab. Auf der einen Seite insistiert er, so Ratzinger, auf der Notwendigkeit der hierarchisch verfassten, sichtbaren Kirche, die sich im Bischof in besonderer Weise darstellt. Das „Volk“, verstanden als „Kirchenvolk“ bzw. „plebs“, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Auf der anderen Seite kennt Cyprian auch die eucharistisch begründete Gemeinschaft der Gläubigen als pneumatisches Volk unter dem Wort vom „Leib Christi“. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 87–101. Optatus von Mileve (verstorben vor 400), den Ratzinger als dritten Vertreter nordafrikanischer Vätertheologie in seine Studie aufnimmt, betont gegen die Donatisten die Notwendigkeit der Gemeinschaft mit Rom als Kennzeichen der wahren Kirche. Im Zerbrechen der eucharistischen Kommunion- bzw. Kommunikationsgemeinschaft der Christen, wird mit der Einheit der brüderliche Friede als Voraussetzung des Gottesfriedens gestört. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 103–120.

      134 Damit stellt sich Ratzinger bewusst gegen das von Hofmann verwendete dreiteilige Schema der Kontroversen mit Manichäismus, Donatismus und Pelagianismus. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 124f.

      135 Die Donatisten weisen die hohenpriesterliche Rolle dem Bischof zu. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 162.

      136 An einer späteren Stelle führt Ratzinger dies mit Blick auf Augustins „Gottestaat“ noch einmal deutlicher aus: So wie Christus das Fundament des „Hauses“ ist, übernimmt das Fundament bei Augustinus zugleich die Aufgabe, als solches die Begründung der Kirche von oben her zu verankern und zieht als Haupt und Fundament zugleich die Gemeinschaft nach oben, zu Gott, hin. S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 251.

      137 S. RATZINGER, Volk und Haus Gottes, 253f: „Abschließend müssen wir dem mit ‚Haus Gottes‘ umschriebenen Begriffsbereich eine Eigenbedeutung für die Ekklesiologie Augustins absprechen. Wir werden vielmehr auf Leib Christi und Volk Gottes als die gemeinten Grundbegriffe verweisen.“ Dabei scheint Ratzinger in der Zusammenfassung seiner Arbeitsergebnisse hier insgesamt dem „Volk Gottes“-Gedanken den Vorzug zu geben: „[…] Deshalb führt


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