Draussen unterrichten (E-Book, Neuauflage, Ausgabe für die Schweiz). Группа авторов
Primarschulklasse regelmässig in der Natur zu unterrichten, braucht es keine kantonale Bewilligung. In den meisten Kantonen bestimmt die Schulleitung, ob der Unterricht regelmässig (Grössenordnung: ein Halbtag pro Woche oder mehr) draussen stattfinden darf oder nicht. Bei weniger häufigem Unterricht in der Natur kann die Lehrperson selbst entscheiden.
In einigen Kantonen entscheidet neben der Schulleitung zusätzlich der Gemeinderat oder die Schulkommission. In anderen Kantonen kann laut den Bildungsdepartementen die Lehrperson in jedem Fall selbst bestimmen, an welchem Lernort der Unterricht stattfinden soll. Klären Sie bei der Schulleitung ab, wer über den regelmässigen Unterricht an ausserschulischen Lernorten entscheidet.
Darf ich alleine draussen unterrichten?
Gehen Sie alleine nach draussen, empfehlen wir, die Schulleitung oder eine andere Lehrperson zu fragen, ob diese im Notfall zu Hilfe kommen könnte. In einigen Schulkreisen ist es obligatorisch, an alle ausserschulischen Lernorte eine erwachsene Begleitperson mitzunehmen. Falls es einen bestimmten Betreuungsschlüssel mit Anzahl Kinder pro Erwachsenen gibt, können sogar zwei zusätzliche Begleitpersonen nötig sein. In diesem Fall ist abzuklären, ab welcher Distanz zum Schulhaus diese Regelung in Kraft tritt, zum Beispiel: Gehört die Wiese ums Schulhaus oder das nahe Waldstück, das wir auch in der Turnstunde aufsuchen, noch zum Schulareal? Solche Regelungen kann man mit der Schulkommission besprechen und möglicherweise revidieren.
Dürfen Sie nicht alleine draussen unterrichten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
>Gehen Sie zusammen mit einer anderen Klasse in die Natur (mit den jüngsten Klassenstufen an den Halbtagen, an denen nur die halbe Klasse anwesend ist).
>Nehmen Sie eine Lehrperson, die Stützunterricht gibt, mit oder eine Praktikantin bzw. einen Praktikanten.
>Laden Sie motivierte Eltern oder Grosseltern ein.
>Finden Sie interessierte Rentnerinnen und Rentner, die in Freiwilligenarbeit die Klasse draussen begleiten.
Am besten geht es, wenn Sie mit anderen motivierten Lehrpersonen zusammenarbeiten können oder motivierte Externe finden, die regelmässig mitkommen.
Darf ich im Wald ein Waldsofa errichten und Feuer machen?
Das zuständige Forstamt entscheidet, was Sie im Wald installieren dürfen und was nicht. Ein gutes Verhältnis zum Forstamt ist demnach entscheidend für die Bewilligung von Bauten. Installationen sollten aus Naturmaterial gebaut sein und innert Kürze wieder abgebaut werden können. Errichten Sie daher keine Hochburgen mit hergeschlepptem Material, sondern einfache Konstruktionen aus Stecken, allenfalls mit Naturschnur befestigt. Selbstverständlich darf Ihre Infrastruktur auch von anderen Waldbenutzern verwendet werden. Sie haben darauf kein Nutzungsprivileg oder gar Vermietungsrecht. Sobald Sie offensichtliche Installationen wie eine Schaukel oder andere Seilkonstruktionen, eine Baumhütte oder Feuerstelle im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen, sind Sie für deren Unterhalt und Sicherheit rechtlich verantwortlich. Achten Sie darauf, dass sich niemand aufgrund eines Baufehlers verletzen kann.
In der Schweiz ist es grundsätzlich erlaubt, in der Natur Feuer zu machen. Im Wald darf man jedoch nicht überall Feuerstellen errichten und Feuer machen. Erkundigen Sie sich beim Forstamt, was an Ihrem Waldplatz möglich ist. An anderen Naturorten stellt das Feuermachen kein Problem dar, sofern der Grundstücksbesitzer damit einverstanden ist und nur natürliches und gut brennbares Material verfeuert wird. Verboten ist Feuern überall bei Waldbrandgefahr während Trockenperioden. Darüber gibt die Website www.waldbrandgefahr.ch Auskunft. Ist das Feuer im Wald erlaubt, muss genügend Abstand zu den nächsten Bäumen eingehalten werden. Dieser Abstand ist nicht näher definiert. Als Massstab empfehlen wir, dass Sie im Gesicht die Hitze des Feuers nicht spüren sollten, wenn Sie vor dem nächstgelegenen Baum stehen.
Material und Ausrüstung
Versuchen Sie, draussen mit möglichst wenig Material auszukommen; die Natur liefert selbst meist genug. Zum Basismaterial gehören ein Handy mit geladenem Akku, eine Apotheke, ein Notfallblatt mit Notfallnummern und Sicherheitsinformationen für sämtliche Kinder, ein Signalinstrument, ein Tuch zum Auslegen von Sachen, eventuell Wasser zum Händewaschen oder Feuerlöschen, eventuell ein WC-Sack (WC-Papier, Streichhölzer zum Verbrennen des Papiers und Robidog-Säckchen) und alles, was Sie für die geplanten Aktivitäten brauchen. Im Winter sind zudem Ersatzhandschuhe, eine Thermoskanne mit heissem Tee und Becher praktisch.
Viele Lehrpersonen nehmen noch Werkmaterialien mit, zum Beispiel Seile, kleine Sägen, Gefässe, Schaufeln, Handbohrer oder Feilen. Bei den älteren Klassenstufen gehören für die Kinder oft Schreibzeug, Papier oder das persönliche Natur-Lernjournal sowie eine Schreibunterlage zum Standardmaterial. Eine Sitzmatte pro Kind, zum Beispiel eine zerschnittene Thermoschlafmatte oder eine Zeitung in einem Plastiksack, erhöht den Komfort und ist vielseitig verwendbar, als Schreib- oder Spielunterlage, Spielfeldmarkierung, Serviertablett, Schlitten …
Alles Material sollte in den Rucksäcken der Lehrperson und der Kinder Platz haben.
Im Gegensatz zum Material gilt bei der Ausrüstung: Besser mehr als weniger! Denn der Naturaufenthalt ist nur angenehm, wenn die Kinder wettergerecht gekleidet und ausgerüstet sind. Das gilt auch für Sie: Sind Sie schlecht ausgerüstet, beschäftigen Sie sich mehr mit Ihrem eigenen Befinden als mit den Kindern und dem Unterricht. Zur Standardausrüstung gehört für jedes Kind:
>ein Rucksack oder Schulsack mit Getränk und einer währschaften Zwischenverpflegung; draussen sind die Kinder immer hungriger und durstiger als drinnen; bei jüngeren Kindern enthält der Rucksack auch Ersatzkleider (Socken, Unterhosen, leichter Pulli, Leggins);
>wetterfeste Schuhe: Turnschuhe oder Wanderschuhe bei trockenem Wetter, Stiefel bei Regen, gefütterte Stiefel im Winter;
>Sommerkleidung: langärmlig und -beinig für Waldaufenthalte (Zeckenschutz), Sonnenhut, Regenjacke und Regenhose;
>Winterkleidung: warme Jacke, warme Hose, Regenhose, Mütze und Handschuhe; bei kalter Witterung: Skijacke und Skihose, Mütze, zwei Paar Handschuhe (sagen Sie den Eltern, die Kinder sollen wie zum Skitag gekleidet erscheinen);
>bei Niederschlägen ist in jeder Saison ein Regenschirm nützlich; die Kinder können so in ihrer «Regenschirmhütte» schreiben; ein Regenschirm schützt zudem schlechte Regenkleider.
Gehen Sie mit Ihrer Klasse regelmässig nach draussen, schaffen Sie sich am besten einige Garnituren Ersatzkleider an. Trotz bester Elterninformation erscheinen manchmal Kinder schlecht ausgerüstet. Als Ersatzkleider eignen sich Regenjacken, Regenhosen, Gummistiefel, gefütterte Gummistiefel, Skianzüge, Handschuhe, Regenschirme. Dieses Material gibt es billig in Kleiderbörsen und in Brockenhäusern; es fällt oftmals auch Ende Schuljahr in der Schulhaus-Fundgrube an.
Wenn die Hin- und Rückreise zu Fuss erfolgt, Sie selber draussen unterrichten und mit dem arbeiten, was die Natur Ihnen bietet, entstehen praktisch keine Extrakosten für die Schule oder Klassenkasse. Wenn Sie Material anschaffen wollen, finden Sie vieles in Brockenhäusern. Fragen Sie auch Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunde, ob sie zu Hause etwas entbehren können. Für Neuanschaffungen (Seile, Plachen, Kochtöpfe, Dreibeine, Wassersäcke, Werkzeug …) finden Sie geeignetes Material beispielsweise in der Landi, den Militärdepots oder dem Pfadi-Shop «hajk».
Gut ausgerüstet bei Kälte
In der Regenschirmhütte
Checkliste