Unser Schrebergarten für Dummies. Christa Pöppelmann
nach jahrelangem Warten, vielleicht sehr schnell bekommen Sie den Bescheid, dass Sie in Ihrer Wunschkolonie einen frei werdenden Garten besichtigen dürfen. Also Charmeoffensive, die besten Argumente zurechtlegen und vielleicht auch noch Kuchen mitbringen? Charmeoffensive und gute Argumente sind natürlich nie schlecht, Kuchen auch nicht (aber erst, wenn Sie auf Ihrem Grundstück eingezogen sind), doch das Vergabeverfahren läuft eher prosaisch und nach Schema F ab.
Zunächst: Wenn eine Parzelle frei wird, wird ihr Wert geschätzt. Diese Abschätzung nimmt ein ausgebildeter Sachverständiger aus dem Bezirk vor, jedoch niemals jemand aus dem gleichen Verein. Die Schätzer bewerten dann anhand eines festen Katalogs nahezu jedes Gänseblümchen auf Ihrem künftigen Grundstück. Das klingt wieder einmal schrecklich deutsch, soll aber helfen, Willkür und Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Es gibt Tarife für Obstbäume, Beerensträucher, Rosenstöcke und Ziersträucher, aber auch pro Quadratmeter Rasen oder Stauden. Natürlich wird auch die Laube – nach Größe, Alter und Bauzustand – bewertet, dazu Wegplatten, Rasenbordsteine, Zäune, Rankgerüste, Pergolen, Kompostbehälter, Frühbeete, Wasserbehälter, Brunnen, Teiche und Kinderspielgeräte.
Wenn diese Abschätzung vorgenommen worden ist, wird der Vorstand nach Nachfolgern suchen. Das kann bedeuten, dass nun Nummer eins von der Warteliste kontaktiert wird. Viele Vereine laden aber auch die ersten drei infrage kommenden Bewerber ein. Und es gibt auch solche, die 20 Besichtigungsscheine für einen Termin verteilen.
Da stehen Sie nun also in Ihrem potenziellen neuen Garten und müssen sich entscheiden, ob Sie ihn auch haben wollen. Denn so ein Schrebergarten ist ja kein leeres Blatt. Wenn die Laube, die Aufteilung und die Bepflanzung so gar nicht zu Ihren Gartenträumen passen, dann ist es vielleicht besser, auf die nächste Gelegenheit zu warten. Überlegen Sie gut, welchen Aufwand es bedeuten würde – zeitlich und finanziell –, alles nach Ihren Vorstellungen umzugestalten, und ob sich das lohnt. Was zum Beispiel nutzen Ihnen ein halbes Dutzend Johannisbeersträucher, wenn Sie Johannisbeeren nicht mögen? Oder eine extrem solide, aber altmodische Laube, die einen Charme versprüht, der Ihnen ganz und gar nicht gefällt? Schlimm genug, wenn man das alles beseitigen muss. Aber auch noch dafür zahlen? Doch da gibt es nichts zu verhandeln. Wenn dieser spezielle Garten und Sie nicht zusammenpassen und Ihnen die Ausstattung nicht die Summe wert ist, die nach Einschätzung des Schätzers oder der Schätzerin objektiv gerechtfertigt ist, dann ist das eben leider nicht Ihr Garten!
Ist eine Laube extrem verwahrlost, baufällig, mit Asbest verseucht oder aus irgendeinem anderen Zustand nicht zumutbar, dann kann es sogar sein, dass der Vorstand von den Altpächtern den Abriss auf eigene Kosten verlangt und die Neuen nichts zahlen müssen, aber eben komplett neu bauen. Auch kaputte Zäune, zerbrochene Wegplatten, abgestorbene Sträucher, Wurzelstubben, verunkrautete Beete, herumliegender Schutt und Ähnliches muss entweder noch von den Vorpächtern beseitigt werden oder die Nachfolger bekommen dafür einen angemessenen Nachlass auf die Abschlagszahlung.
Gut möglich, dass die Beurteilung gar nicht so einfach ist. Zumal, wenn Sie Gartenanfänger sind und die Besichtigung erst nach Ende der Gartensaison stattfindet, wenn alles kahl ist. Was taugt dieser Boden? Wie sehen diese Pflanzen, die Sie gar nicht kennen, im Sommer aus? Ist der Zustand der Laube wirklich gut und was würde es kosten, sie nach eigenen Vorstellungen umzubauen? Nehmen Sie sich, wenn Sie unsicher sind, jemanden mit, der Ihnen bei der Beurteilung helfen kann.
Wenn Sie aber schließlich Ja sagen, stellt sich noch die Frage, ob auch die miteingeladenen Bewerber diesen Garten haben wollen. Wenn es mehrere Kandidaten gibt, sollte eigentlich der gewählt werden, der auf der Warteliste am weitesten oben steht. In der Realität sieht es aber oft so aus, dass der Vorstand eine Partei auswählt, die am besten »passt«. Oder die die besten Beziehungen hat. Aber wenn Sie beim ersten Mal nicht zum Zug kommen, dann hoffentlich bei der nächsten Gelegenheit.
… und was das alles kostet
Obwohl das Kleingartenwesen seine Wurzeln in der Sozialfürsorge hat, gilt es mit einem Gerücht aufzuräumen: Ein Schrebergarten ist nicht billig! Okay, die Pacht ist wirklich niedrig, aber die ist auch die geringste der Aufwendungen, die auf die künftigen Neugärtner zukommen.
Mit welchen Kosten müssen Sie also rechnen, wenn Sie in Deutschland einen Schrebergarten über einen Verein pachten?
Einmalige Kosten sind:
die Aufnahmegebühr in den VereinDie kann sehr unterschiedlich sein. Mancherorts werden nur 40 Euro verlangt, anderswo 400.
die Ablöse für den Garten
An jährlichen Kosten fallen an:
die PachtIn Deutschland liegt der Schnitt derzeit bei 18 Cent, doch auch hier gibt es beträchtliche regionale Unterschiede. In begehrten Großstadtlagen können es auch über 30 Cent sein, in strukturschwachen Regionen dagegen unter zehn Cent.
der Mitgliedsbeitrag für den Verein
Umlagen des VereinsTeilweise werden Umlagekosten wie Pacht und öffentliche Lasten für die Gemeinschaftsflächen, Ansparungen für bestimmte Vorhaben, Versicherungen und Gebühren separat ausgewiesen, teils sind sie im Mitgliedsbeitrag enthalten.
öffentliche LastenEs können anteilige Kosten für Müllentsorgung, Straßenreinigungsgebühr und Grundsteuer dazukommen.
Wassergebühren, Abwassergebühren, StromDie Kosten hängen natürlich von Ihrem Verbrauch ab und der Frage, ob es auf Ihrem künftigen Grundstück überhaupt Strom und eine Abwasserentsorgung gibt. Teils fallen auch noch Mietgebühren für Wasseruhren, Zähler et cetera an.
VersicherungenSo braucht Ihre Laube beispielsweise eine Gebäudeversicherung.
Die lange Liste – ohne allzu konkrete Zahlen – wirkt jetzt vielleicht beängstigend. Ganz grob über den Daumen gepeilt, lässt sich sagen, dass neben der Pacht und den Stromkosten, die je nach Verbrauch sehr unterschiedlich sein können, etwa 200 bis 250 Euro jährlich aufzubringen sind.