Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne. Regina Mathy
c) Letztentscheidungsrecht
a) Anwendung bestehender Arbeitsvertragsrichtlinien
b) Abschluss eines (kirchengemäßen) Tarifvertrags
I. Anwendbarkeit des § 613a BGB mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht
II. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 613a BGB
1. Betriebsübergang eines weltlichen Betriebs auf einen ökumenischen Rechtsträger
2. Betriebsübergang einer konfessionellen Einrichtung auf einen ökumenischen Rechtsträger
3. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen weltlichen Rechtsträger
4. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen konfessionellen Rechtsträger
IV. Betriebsverfassungs- bzw. Mitarbeitervertretungsrecht
1. Betriebsübergang eines weltlichen Betriebs auf einen ökumenischen Rechtsträger
2. Betriebsübergang einer konfessionellen Einrichtung auf einen ökumenischen Rechtsträger
3. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen weltlichen Rechtsträger
4. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen konfessionellen Rechtsträger
V. Tarifverträge bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien
1. Betriebsübergang eines weltlichen Betriebs auf einen ökumenischen Rechtsträger
2. Betriebsübergang einer konfessionellen Einrichtung auf einen ökumenischen Rechtsträger
3. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen weltlichen Rechtsträger
4. Betriebsübergang einer ökumenischen Einrichtung auf einen konfessionellen Rechtsträger
C. Das ökumenische Unternehmen und der ökumenische Konzern
I. Das ökumenische Unternehmen
1. Möglichkeiten der Errichtung einer konzernweiten Mitarbeitervertretung
a) Orientierung an der Konzernmutter
b) Vorgabe durch die Konzernmutter
c) Nach Tochtergesellschaften differenzierender Ansatz
2. Voraussetzungen einer gespaltenen Zuständigkeit
§ 7 Ausblick: Neufassung eines ökumenischen kirchlichen Arbeitsrechts
A. Religiöser Konsens als Grundlage der Zusammenarbeit
B. Loyalitätspflichten im ökumenischen Dienst
1. Erfordernis der Konfessionszugehörigkeit
2. Konfessionsdifferenzierende Loyalitätsanforderungen
II. Leitlinien für gemeinsame Loyalitätsobliegenheiten
C. Gemeinsames ökumenisches Mitarbeitervertretungsrecht