Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne. Regina Mathy
als allgemeines Leitbild
C. Anwendbarkeit der Ordnungen des kirchlichen Arbeitsrechts auf ökumenische Einrichtungen
I. Rechtsqualität der Ordnungen des kirchlichen Arbeitsrechts
II. Anwendung des katholischen kirchlichen Arbeitsrechts auf ökumenische Einrichtungen
a) „Kirchlicher Rechtsträger“ i.S.d. GrO
b) Rechtsfolgen einer fehlenden verbindlichen Übernahme der GrO
III. Anwendung des evangelischen Kirchlichen Arbeitsrechts auf ökumenische Einrichtungen
a) Keine unmittelbare Anwendbarkeit
§ 5 Vergleich von katholischem und evangelischem kirchlichen Arbeitsrecht
A. Selbstbestimmungsrecht und (kirchliches) Arbeitsrecht
2. Abgrenzung zu Personen, die aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses zur Kirche tätig sind
II. Rechtsquellen des staatlichen Rechts für das kirchliche Arbeitsrecht
1. Grundrechtsverpflichtung der Religionsgemeinschaften
2. Unionsrechtliche Vorgaben für das kirchliche Arbeitsrecht
3. Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
4. Zwingende einfachrechtliche Vorgaben
B. Individualarbeitsrecht – Loyalitätspflichten des kirchlichen Dienstes
I. Loyalitätspflichten als Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts
1. Verfassungsrechtliche Ermächtigung
2. Eingeschränkte Überprüfungskompetenz staatlicher Gerichte
a) Unionsrechtliche Implikationen
II. Rechtsquellen und deren Geltungsbereich
III. Begründung des Arbeitsverhältnisses
1. Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit
IV. Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter
2. Unterschiede zwischen den katholischen und evangelischen Loyalitätspflichten
a) Allgemeine Loyalitätspflichten für alle Mitarbeiter
b) Loyalitätspflichten von Mitarbeitern der jeweiligen Konfession
c) Loyalitätspflichten christlicher Mitarbeiter
d) Loyalitätspflichten nicht-christlicher Mitarbeiter
e) Besondere Loyalitätspflichten
V. Folgen von Verstößen gegen Loyalitätspflichten