Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Marco Mansdörfer

Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts - Marco Mansdörfer


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       4.Das Regelungsregime zur Sicherung einer kontrollierten Außenwirtschaft

       a)Die grundlegende Ausgestaltung des Rechts der Außenwirtschaft de lege lata

       b)Interpretation des Außenwirtschaftsstrafrechts als Garantie individueller Wirtschaftsfreiheit

       V.Die soziale Risikoordnung als „äußere“ Rahmenordnung des Wirtschaftsstrafrechts

       1.Das grundsätzliche Maß des allgemeinen Rechtsgüterschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch ökonomisches Handeln

       2.Rechtstechnische Rezeption der sozialen Risikoordnung auf der sekundären Ebene des Straf- und Sanktionenrechts

       a)Situationsbezogene Sondernormen zum Schutz vor bestimmten Einzelgefahren

       b)Genereller Schutz durch Anwendung kernstrafrechtlicher Generalklauseln – Exemplifzierung an Beispielen aus dem Arztrecht und dem Produktstrafrecht

       3.Die dogmatische Integration des wirtschaftlichen Handelns in die äußere Risikoordnung

       a)Substitution exakter Zurechnungskriterien durch weichere Mechanismen bei Handlungen aus einem Unternehmen (betriebsbezogene Betrachtungsweise)

       b)Substitution exakter Zurechnungskriterien durch weichere Mechanismen bei der Bestimmung der abzuurteilenden Handlung, des Zurechnungszusammenhangs, des entstandenen Schadens und der Schuld

       c)Fehlerspezifisch prozessorientierter Ansatz des Gesetzgebers im Nebenstrafrecht

       d)Zusammenfassung und Kritik

       B.Individuelle Risikoschaffung in komplexen wirtschaftlichen Funktionszusammenhängen

       I.Institutionentheoretische Begründung der Zusammenarbeit Einzelner in komplexen Organisationen und Unternehmen sowie erste normative Aussagen

       II.Das Zusammenwirken mehrerer als Gegenstand der aktuellen juristischen Diskussion

       1.Implizites Konzept der herrschenden Auffassung: Das Unternehmen als Gesamtorgan mit hierarchischer Binnenstruktur

       2.Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Leitungsebene

       a)Das richterrechtlich entwickelte Pflichtenprogramm der Allzuständigkeit und der Generalverantwortung und seine Konkretisierungen

       aa)Umfang und Grenzen der Pflichtendelegation

       bb)Konkretisierung für Entscheidungen innerhalb von Führungsgremien

       cc)Konkretisierung für Situationen des Ausscheidens aus und des Eintritts in Unternehmen

       dd)Einzelfallkonkretisierung des Pflichtenprogramms durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung – Beispiele

       b)Die dogmatische Konstruktion der vorgenannten Pflichten der Geschäftsleitung

       aa)Unterlassenstrafbarkeit aufgrund einer Garantenstellung aus der „Rechtsstellung“ als Unternehmensleiter sowie aus „Ingerenz“

       bb)GeschäftsherrenhaftungGeschäftsherrenhaftung in Form von mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsmacht

       cc)Täterschaft durch Zurechnung von „Handlungen des Unternehmens“ – eigenständige Beteiligungsform oder Folge allgemeiner Zurechnung?

       c)Der „Auffangtatbestand“ der Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten in § 130 OWiG

       d)Die Verwirklichung von Sondertatbeständen durch die Unternehmensleitung – Die Organ- und Vertreterhaftung gem. §§ 14 StGB, 9 OWiG

       3.Verantwortlichkeit nachrangiger Ebenen

       a)Allgemeine Grundsätze

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