Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Marco Mansdörfer

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_c978f939-2d08-59d1-8e2c-00721c27199c">Wirtschaftsstrafrechtliche Konsequenzen und weitere Exemplifizierungen

       aa)Die Garantie der Verlässlichkeit bestimmter Informationen durch den Betrug gem. § 263 StGB und betrugsähnliche Vorschriften

       bb)Die Garantie bestimmter Informationsgehalte und einer bestimmten Informationsbasis insbesondere durch Tatbestände des Nebenstrafrechts

       2.Die Garantie einer möglichst ungehinderten Präferenzverfolgung durch den Schutz der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit

       a)Wirtschaftsverfassungsrechtliche und institutionentheoretische Postulate – Unterscheidung zwischen der Inanspruchnahme öffentlicher Güter und Knappheitssituationen, Beschränkung von Marktmacht und ungerechtfertigten Renditen

       b)Strafrechtliche Konsequenzen insbesondere für das Verständnis der §§ 240, 253 StGB

       aa)Die wirtschaftsstrafrechtlichen Grundkonstellationen: die allgemeine Garantie ungehinderter Präferenzverfolgung und die Garantie freier Marktteilhabe

       (1)Der Ausschluss von öffentlichen Gütern

       (2)Der Ausschluss von der Marktteilhabe

       bb)Die Bedeutung des Autonomieprinzips

       cc)Die Bedeutung des Prinzips der Selbstverantwortung

       dd)Konkretisierung der Verwerflichkeitsprüfung durch die Schweretheorie und Entwicklung eines sachspezifischen Kriterienkatalogs

       ee)Exemplifizierung und Hinweise zum Verständnis einiger Spezialtatbestände zum Schutz der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit

       IV.Die straf- und sanktionenrechtliche Flankierung der Marktordnung/Nicht-Marktordnung

       1.Unmöglichkeit eines generalklauselartigen Schutzes der Wirtschaftsordnung; Konkurrenz wettbewerbsschützender Normen mit den individuellen Freiheitsgarantien

       2.Das Sanktionenregime zum Schutz der Wettbewerbsordnung

       a)Das Sanktionensystem zum Schutz des Wettbewerbs im Überblick

       b)Vorschläge zur Lösung des auftretenden Konkurrenzproblems mit den strafrechtlichen Garantien der Individualfreiheiten

       c)Der Begriff des Wettbewerbs als zentraler Ansatzpunkt für die Entwicklung systemadäquater Entscheidungen

       aa)Wirtschaftstheoretische Begriffsanalyse

       bb)Strafrechtliche Bedeutung der Einzelelemente des Wettbewerbsbegriffs

       d)Konsequenzen für das Verständnis insbesondere der §§ 298 und 299 StGB – Wettbewerbsschutz als Sicherung der Verteilungsgerechtigkeit und individueller Freiheit

       aa)Konkretisierungen des Rechtsguts Wettbewerb in § 298 StGB – Abgrenzung zum Rechtsgut Vermögen, Verhältnis zu § 263 StGB und Deliktscharakter

       bb)Die Legitimation des § 298 StGB als Kriminalstraftatbestand und das Verhältnis zu anderen Kartellordnungswidrigkeiten

       cc)Die tatbestandsimmanente Logik des § 298 StGB – insbesondere die tatbestandlich erfassten Vergabeverfahren

       dd)Das Rechtsgut Wettbewerb bei § 299 StGB – zugleich zur ökonomischen Analyse des Begriffs der Korruption und dessen Bezug zur individuellen Freiheit

       e)Unterschiede in der Sanktionierung von Wettbewerbsbeschränkungen und Unlauterkeiten im Wettbewerb

       3.Regelungsregime zur Flankierung besonders regulierter Wirtschaftsfelder und des Arbeitsmarktes

       a)Die Strafbarkeit der missbräuchlichen Erlangung oder Verwendung von Subventionen

       b)Sanktionenrechtliche Flankierung der sozialstaatlichen Arbeitsmarktordnung

       c)Zwischenfazit


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