Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Marco Mansdörfer
als Einzelwerk zu beurteilen
b)Ungenügende Diskussion der normativen Möglichkeiten einer Erfolgszurechnung und Überdehnung der normativen Möglichkeiten der Handlungszurechnung
c)Abkopplung des Strafrechts von Entwicklungen in den Primärrechtsordnungen
d)Unzulängliche Diskussion des Problems der Erkennbarkeit einer Gefahrenschaffung
IV.Fortentwicklung der gewachsenen Verhaltensnormprogramme zu funktional prozessorientierten Verantwortungsstrukturen
1.Voraussetzungen autonomen Handelns: Freiheit von Zwang, Kenntnis der Umstände der Handlung und Freiheit zur Wahl von Alternativen
2.Normative und rechtsdogmatische Spezifizierung für kollektive Prozesse allgemein
a)Grundlegende normative Erwägungen für die angemessene rechtliche Beurteilung von Handlungen in einem kollektiven Prozess
aa)Gleichbehandlung von kollektivem Handeln in Unternehmen und Märkten; Individualverhalten als Maßstab zur Beurteilung des Kollektivhandelns
bb)Die Modifikation der individuellen Verhaltensnorm bei kollektivem Handeln
(1)Der Einfluss des Koordinationsprozesses auf die Eigenverantwortlichkeit des Handelnden
(2)Einfluss der dezentralen Informationsverteilung auf die Eigenverantwortlichkeit des Handelnden
b)Rechtsdogmatische Folgerungen: Konkretisierung der Verhaltensnormen; Behandlung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten; Bedeutung der Unterlassungshaftung
aa)Verhaltensnormen zur wechselseitigen Koordination und Information und daraus folgende spezifische Verhaltensnormen
bb)Bedeutung bei fahrlässiger Deliktsverwirklichung
(1)Eigener Ansatz: Durch Arbeitsteilung modifizierte Verhaltensnorm als Grundlage zur Bestimmung der Sorgfaltspflichtverletzung
(2)Erörterung des eigenen Ansatzes im Spiegel verschiedener bestehender Diskussionsansätze
cc)Konkretisierung für Fälle vorsätzlicher Tatverwirklichung
(1)Grundsätzliche Ablehnung einer mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen und bei arbeitsteiligem Handeln
(2)Grundsätzliche Geltung der für das Fahrlässigkeitsdelikt angestellten Erwägungen auch bei vorsätzlichem und täterschaftlichem Handeln – Besonderheiten informaler Organisationsstrukturen
(3)Teilnahmehandeln in arbeitsteiligen Funktionszusammenhängen
dd)Notwendigkeit einer differenzierenden Lösung bei der Kombination vorsätzlicher und fahrlässiger Tatverwirklichung
(1)Generelle Straflosigkeit der fahrlässigen Beihilfe?
(2)Beurteilung nach Lage des Einzelfalls?
(3)Eigener Ansatz: Differenzierung nach der Art des geschaffenen Risikos
ee)Nur ausnahmsweises Eingreifen einer Unterlassungshaftung
(1)Rechtsprechung und andere normative Ansätze in der Lehre
(2)Vorrechtlich-ontologische Abgrenzungsversuche der Lehre
(3)Folgen für die Einordnung arbeitsteiligen Handelns – Exemplifizierung und insbesondere die Beurteilung von Eingriffen in Informationsflüsse
3.Konkretisierung für die individuelle Verantwortlichkeit in Unternehmen
a)Die Leitungsverantwortlichkeit der Unternehmensführung – insbesondere bei Organisations- und Risikoentscheidungen