Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Marco Mansdörfer

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Handeln auf Weisung – insbesondere das Weisungsrecht gem. § 106 GewO

       aa)Die Relevanz arbeitsrechtlicher Weisungen in der bisherigen Rechtsprechung der Strafgerichte

       bb)Die bisherige Rechtsprechung im Lichte des wirtschaftsstrafrechtlichen Schrifttums und gesetzgeberischer Aktivitäten

       (1)Der Meinungsstand im wirtschaftsstrafrechtlichen Schrifttum

       (2)Gesetzliche Regelungen für Beamte und Soldaten

       (3)Die Rechtslage im Arbeitsrecht bis zur Neufassung der GewO im Jahr 2003

       (4)Die Rechtslage nach der Neufassung der GewO

       c)Die Verwirklichung von Sonderdelikten durch Arbeitnehmer jenseits der Leitungsebene – gegenwärtige Rechtslage und Kritik

       4.Betriebsbeauftragte – Abgrenzung zu sog. „Verantwortlichen“ und anderen Sonderpflichtigen, Funktion und strafrechtliche Verantwortlichkeit

       a)Funktion von Betriebsbeauftragten

       b)Abgrenzung von sog. „Verantwortlichen“, ComplianceCompliance-Beauftragter-Beauftragten und anderen Sonderpflichtigen

       c)Kompetenzen und Pflichtenprogramm von Betriebsbeauftragten

       d)Sanktionierung von Fehlverhalten von Betriebsbeauftragten

       5.Verantwortlichkeit für Personen „außerhalb“ des Unternehmens

       a)Grundsatz: Normative Bedeutungslosigkeit von „Marktmechanismen“ und „Marktzwängen“

       b)Ausnahme: Die Förderung von deliktischem Handeln durch marktgängige und normativ grds. unbedenkliche Leistungen – die sog. neutrale Beihilfe

       6.Exemplifizierung anhand des Bau- und Arztstrafrechts

       a)Grundsätze der Verantwortungsverteilung im Baustrafrecht

       aa)Ansätze in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Ausdifferenzierung durch den modernen Gesetzgeber

       bb)Primäre Verantwortlichkeit des Bauherrn

       cc)Verantwortlichkeit des Bauunternehmers

       dd)Die Verantwortlichkeit des Planverfassers

       ee)Die Verantwortlichkeit des Bauleiters

       ff)Die Verantwortlichkeit des Arbeiters am Bau

       gg)Die Verantwortlichkeit eines eventuell bestellten Sicherheitskoordinators

       b)Grundsätze der Verantwortungsverteilung im Medizinstrafrecht

       aa)Grundsätze für die Bestimmung strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei medizinischem Handeln

       bb)Verantwortlichkeit der Krankenhausleitung

       cc)Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte – insbesondere das sog. Chefarztprinzip und der Vertrauensgrundsatz

       dd)Verantwortlichkeit des medizinischen Hilfspersonals

       III.Zentrale Leistungen und Defizite der bisherigen Ansätze

       1.Leistungsfähigkeit und Grenzen der traditionellen strafrechtsdogmatischen Figuren

       2.Mangelhafte Anknüpfung an die faktischen Handlungsmöglichkeiten der Einzelnen und außerstrafrechtliche Entwicklungen

       a)Notwendigkeit


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