Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Marco Mansdörfer
Handeln auf Weisung – insbesondere das Weisungsrecht gem. § 106 GewO
aa)Die Relevanz arbeitsrechtlicher Weisungen in der bisherigen Rechtsprechung der Strafgerichte
bb)Die bisherige Rechtsprechung im Lichte des wirtschaftsstrafrechtlichen Schrifttums und gesetzgeberischer Aktivitäten
(1)Der Meinungsstand im wirtschaftsstrafrechtlichen Schrifttum
(2)Gesetzliche Regelungen für Beamte und Soldaten
(3)Die Rechtslage im Arbeitsrecht bis zur Neufassung der GewO im Jahr 2003
(4)Die Rechtslage nach der Neufassung der GewO
c)Die Verwirklichung von Sonderdelikten durch Arbeitnehmer jenseits der Leitungsebene – gegenwärtige Rechtslage und Kritik
4.Betriebsbeauftragte – Abgrenzung zu sog. „Verantwortlichen“ und anderen Sonderpflichtigen, Funktion und strafrechtliche Verantwortlichkeit
a)Funktion von Betriebsbeauftragten
b)Abgrenzung von sog. „Verantwortlichen“, ComplianceCompliance-Beauftragter-Beauftragten und anderen Sonderpflichtigen
c)Kompetenzen und Pflichtenprogramm von Betriebsbeauftragten
d)Sanktionierung von Fehlverhalten von Betriebsbeauftragten
5.Verantwortlichkeit für Personen „außerhalb“ des Unternehmens
a)Grundsatz: Normative Bedeutungslosigkeit von „Marktmechanismen“ und „Marktzwängen“
b)Ausnahme: Die Förderung von deliktischem Handeln durch marktgängige und normativ grds. unbedenkliche Leistungen – die sog. neutrale Beihilfe
6.Exemplifizierung anhand des Bau- und Arztstrafrechts
a)Grundsätze der Verantwortungsverteilung im Baustrafrecht
aa)Ansätze in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Ausdifferenzierung durch den modernen Gesetzgeber
bb)Primäre Verantwortlichkeit des Bauherrn
cc)Verantwortlichkeit des Bauunternehmers
dd)Die Verantwortlichkeit des Planverfassers
ee)Die Verantwortlichkeit des Bauleiters
ff)Die Verantwortlichkeit des Arbeiters am Bau
gg)Die Verantwortlichkeit eines eventuell bestellten Sicherheitskoordinators
b)Grundsätze der Verantwortungsverteilung im Medizinstrafrecht
aa)Grundsätze für die Bestimmung strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei medizinischem Handeln
bb)Verantwortlichkeit der Krankenhausleitung
cc)Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte – insbesondere das sog. Chefarztprinzip und der Vertrauensgrundsatz
dd)Verantwortlichkeit des medizinischen Hilfspersonals
III.Zentrale Leistungen und Defizite der bisherigen Ansätze
1.Leistungsfähigkeit und Grenzen der traditionellen strafrechtsdogmatischen Figuren
2.Mangelhafte Anknüpfung an die faktischen Handlungsmöglichkeiten der Einzelnen und außerstrafrechtliche Entwicklungen