Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern. Katrin Cosack

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_ebaa27a2-aa69-56a1-8317-aa98f1aa5676">Würdigung seiner Argumentation

       3.Lobingers Trias der Beteiligungstypen und ihre Bedeutung für die Vermögensbetreuungspflicht des Betriebsrats

       a)Kategorienbildung anhand des Innenverhältnisses

       aa)Erster Typus: Wahrnehmung eigener Rechte des Betriebsrats

       bb)Zweiter Typus: Betriebsrat als Medium des Individualschutzes

       cc)Dritter Typus: Wahrnehmung (betriebs-)öffentlicher Interessen durch den Betriebsrat

       dd)Lobingers Ergebnis: Vermögensbetreuungspflichten nur im zweiten Typus möglich

       b)Konkrete Schlussfolgerungen Lobingers aus seiner Kategorienbildung und Auseinandersetzung mit diesen

       aa)Hinsichtlich der Druckkündigung gemäß § 104 BetrVG

       bb)Hinsichtlich der Namensliste gemäß § 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 5 KSchG

       cc)Hinsichtlich des Sozialplans gemäß § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG

       dd)Hinsichtlich des Widerspruchsrechts des Betriebsrats bei Kündigungen gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG

       4.Ergebnis zu III.

       IV.Eigener Ansatz: Zurück zu den formalen Vorgaben des § 266 Abs. 1 StGB

       1.Die unterschiedliche Bedeutung der Quellen von Vermögensbetreuungspflichten in Missbrauchs- und Treuebruchtatbestand

       a)Auslegung des Wortlauts von § 266 Abs. 1 StGB und unterschiedliche Bedeutung der Rechtsgründe in Missbrauchs- und Treuebruchvariante

       b)Auslegung nach Sinn und Zweck und Auswirkung auf die allein durch Gesetz begründete Vermögensbetreuungspflicht des Treuebruchtäters

       c)Ergebnis zu 1.

       2.Das Gesetz als einzige Quelle von Vermögensbetreuungspflichten des Betriebsrats

       3.Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflichtverletzung des Treuebruchtäters mittels Gesetzesverstoß

       4.Befugnis des Betriebsrats zu rechtsgeschäftlicher Verfügung über Vermögenswerte von Arbeitnehmern i.S.d. Missbrauchsvariante?

       a)Befugnismissbrauch durch nachteilige Betriebsvereinbarung?

       aa)Streit hinsichtlich „umfassender Regelungskompetenz“ der Betriebspartner

       (1)BAG contra Teile der neueren Literatur

       (2)Eigene Auffassung

       bb)Ergebnis zu a)

       b)Befugnismissbrauch durch andere nachteilige kollektive Vereinbarung?

       c)Ergebnis zu 4.: Kein Missbrauch durch Betriebsrat denkbar

       5.Formale und inhaltliche Anforderungen an ein Vermögensbetreuungspflichten begründendes Gesetz im Rahmen des Treuebruchtatbestandes

       a)Formale Anforderungen an ein Vermögensbetreuungspflichten begründendes Gesetz

       b)Inhaltliche Anforderungen an ein Vermögensbetreuungspflichten schaffendes Gesetz

       aa)Die Rechtsbeziehung zum Vermögensinhaber als Einzelpflicht

       bb)Hauptpflicht zum Vermögensschutz

      


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