Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern. Katrin Cosack
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_ebaa27a2-aa69-56a1-8317-aa98f1aa5676">Würdigung seiner Argumentation
3.Lobingers Trias der Beteiligungstypen und ihre Bedeutung für die Vermögensbetreuungspflicht des Betriebsrats
a)Kategorienbildung anhand des Innenverhältnisses
aa)Erster Typus: Wahrnehmung eigener Rechte des Betriebsrats
bb)Zweiter Typus: Betriebsrat als Medium des Individualschutzes
cc)Dritter Typus: Wahrnehmung (betriebs-)öffentlicher Interessen durch den Betriebsrat
dd)Lobingers Ergebnis: Vermögensbetreuungspflichten nur im zweiten Typus möglich
b)Konkrete Schlussfolgerungen Lobingers aus seiner Kategorienbildung und Auseinandersetzung mit diesen
aa)Hinsichtlich der Druckkündigung gemäß § 104 BetrVG
bb)Hinsichtlich der Namensliste gemäß § 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 5 KSchG
cc)Hinsichtlich des Sozialplans gemäß § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG
dd)Hinsichtlich des Widerspruchsrechts des Betriebsrats bei Kündigungen gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG
IV.Eigener Ansatz: Zurück zu den formalen Vorgaben des § 266 Abs. 1 StGB
1.Die unterschiedliche Bedeutung der Quellen von Vermögensbetreuungspflichten in Missbrauchs- und Treuebruchtatbestand
a)Auslegung des Wortlauts von § 266 Abs. 1 StGB und unterschiedliche Bedeutung der Rechtsgründe in Missbrauchs- und Treuebruchvariante
b)Auslegung nach Sinn und Zweck und Auswirkung auf die allein durch Gesetz begründete Vermögensbetreuungspflicht des Treuebruchtäters
2.Das Gesetz als einzige Quelle von Vermögensbetreuungspflichten des Betriebsrats
3.Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflichtverletzung des Treuebruchtäters mittels Gesetzesverstoß
4.Befugnis des Betriebsrats zu rechtsgeschäftlicher Verfügung über Vermögenswerte von Arbeitnehmern i.S.d. Missbrauchsvariante?
a)Befugnismissbrauch durch nachteilige Betriebsvereinbarung?
aa)Streit hinsichtlich „umfassender Regelungskompetenz“ der Betriebspartner
(1)BAG contra Teile der neueren Literatur
b)Befugnismissbrauch durch andere nachteilige kollektive Vereinbarung?
c)Ergebnis zu 4.: Kein Missbrauch durch Betriebsrat denkbar
5.Formale und inhaltliche Anforderungen an ein Vermögensbetreuungspflichten begründendes Gesetz im Rahmen des Treuebruchtatbestandes
a)Formale Anforderungen an ein Vermögensbetreuungspflichten begründendes Gesetz
b)Inhaltliche Anforderungen an ein Vermögensbetreuungspflichten schaffendes Gesetz
aa)Die Rechtsbeziehung zum Vermögensinhaber als Einzelpflicht
bb)Hauptpflicht zum Vermögensschutz