Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern. Katrin Cosack
href="#ulink_58ce154a-109e-562d-8f13-1eb93eecbdea">Die Zustimmung des Betriebsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung gemäß § 102 Abs. 6 BetrVG
5.Die sogenannte Druckkündigung gemäß § 104 BetrVG
6.Sozialplan gemäß § 112 Abs. 1 S. 2, 3 BetrVG
7.Interessenausgleich mit Namensliste gemäß § 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 5 KSchG
8.Ergebnis zu V.: Vermögensbetreuungspflichten nur bei § 102 BetrVG
VI.Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch Ermessensmissbrauch; Korruptionsbezug
2.Vorsatz nur beim Ermessensmissbrauch
3.Ermessensmissbrauch und Wechselwirkung mit der Betriebsratsbegünstigung gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
VII.Vermögensbetreuungspflicht des einzelnen Betriebsratsmitglieds
VIII.Zusammenfassung und Ergebnis zu C.
D.Weitere Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 266 Abs. 1 StGB
I.Vermögensnachteil des Arbeitnehmers
2.Verlust des Weiterbeschäftigungsanspruchs?
1.Kausalität der Gremienentscheidung für den Eintritt des Vermögensnachteils
2.Kausalität des einzelnen Votums für den Betriebsratsbeschluss
3.Keine Beschlussfassung, sondern Zustimmungsfiktion gemäß § 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG
III.Objektive Zurechnung des Vermögensschadens in Gestalt der Kündigungserklärung
1.Grundsätzlich zur Bedeutung der objektiven Zurechnung beim Vorsatzdelikt Untreue
a)Pflichtwidrigkeitszusammenhang
aa)Beim Unterlassen des Kündigungswiderspruchs gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG
bb)Bei der Zustimmung gemäß § 102 Abs. 6 BetrVG
b)Schutzzweckzusammenhang; Vermögensbetreuungspflicht als Sorgfaltsanforderung
aa)Rechtsnormverstoß als Vermögensbetreuungspflichtverletzung: Differenzierender Ansatz
bb)Nicht differenzierender Ansatz und Kritik
cc)Generelle Kritik am Erfordernis des Schutzzweckzusammenhangs und Auseinandersetzung mit ihr