Verkehrsunfallflucht. Carsten Krumm

Verkehrsunfallflucht - Carsten Krumm


Скачать книгу
vor dem Schadenfall die mitversicherte Person ausdrücklich miteinbezieht, während es in § 6 KfzPflVV für Obliegenheitsverletzungen nach dem Schadenfall – eben z.B. für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – eine den Mitversicherten einbeziehende Vorschrift im Wortlaut nicht gibt.

      104

      105

      106

      

      107

Eher verbraucherfreundlich

Скачать книгу