Compliance. Markus Böttcher

Compliance - Markus Böttcher


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      Abrufbar unter www.telekom.com/compliance.

       [6]

      Abrufbar unter www.siemens.com/global/de/home/unternehmen/nachhaltigkeit/compliance.html.

       [7]

      Abrufbar unter www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/ueberblick.html.

      1. Kapitel Begriffsbestimmungen Compliance: Bedeutung und Notwendigkeit › II. Ausgangslage und Historie

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      Selbstverständlich besteht kein Zweifel daran, dass sich jedes Unternehmen grundsätzlich rechtskonform zu verhalten hat. Es ist weder neu noch besonders, wenn es das Ziel eines Unternehmens sein muss, nicht gegen bestehende Gesetze und Regularien zu verstoßen. Daneben ist selbstverständlich, dass jeder Unternehmer in rechtlicher Hinsicht Risiken ausgesetzt ist, die er mittels seiner Organisation minimieren muss.

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      Gleichwohl muss jedes Unternehmen im Lichte der Diskussion um Compliance seine bisherige Organisation unter Gesichtspunkten der Risikoüberwachung neu überdenken. Das heißt gerade nicht, dass alle Unternehmen in der Vergangenheit überhaupt keine Maßnahmen zur Kontrolle von Risiken getroffen haben. Ebenso wenig haben Unternehmen in der Vergangenheit unentwegt und ungestraft gegen Gesetze verstoßen.

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      Dennoch kam es mittlerweile zu der Erkenntnis, dass die bestehenden Prozesse in Unternehmen weder ausreichend noch geeignet waren, um Risiken effektiv zu kontrollieren.

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      Diese Erkenntnis wurde durch ein Zusammentreffen verschiedener Faktoren bzw. Entwicklungen ausgelöst.

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      Im Zusammenhang mit den Vorfällen ist klar geworden, dass sich mangelhafte Kontrolle naturgemäß erst dann zeigt, wenn es zu spät ist. Diese unangenehme Erfahrung mussten auch in Deutschland einige Unternehmen machen.

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      Die „Wirtschaftsskandale“ stellten die bestehenden Reglementierungen auf den Prüfstand und lösten die Frage aus, ob die bestehenden gesetzlichen Anforderungen an die Kontrolle in Unternehmen unzulänglich sind bzw. ob die Verfehlungen hätten vermieden werden können.

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      Dabei zeigte sich die Notwendigkeit, die Normen zu verschärfen und die Toleranz gegenüber fehlender Kontrolle und Verantwortung der Unternehmensführung erheblich zu verringern. Ergebnis ist die sukzessive Entwicklung von verschärften Reglementierungen und Kodifizierungen, die zunächst in den USA begann und nunmehr nach und nach auch Einzug in das deutsche und europäische Rechtssystem gehalten hat.

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      Anmerkungen

       [1]

      Bspw. ENRON (Energie), WorldCom (Telekommunikation), Tyco (Mischkonzern) haben durch ihre Skandale nicht nur in den USA eine Vertrauenskrise ausgelöst.

       [2]

      Hauschka NJW 2004, 257, 258.

      1. Kapitel Begriffsbestimmungen Compliance: Bedeutung und Notwendigkeit › III. Haftungsrisiken von Unternehmen und Management

III. Haftungsrisiken von Unternehmen und Management

      1. Kapitel Begriffsbestimmungen Compliance: Bedeutung und NotwendigkeitIII. Haftungsrisiken von Unternehmen und Management › 1. BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern

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      Anmerkungen

       [1]

      BGHZ 135, 244.

      1. Kapitel Begriffsbestimmungen Compliance: Bedeutung und NotwendigkeitIII. Haftungsrisiken von Unternehmen und Management › 2. Gesteigerte Verantwortung des Managements für seine Mitarbeiter

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      Mitglieder des Managements haben nicht nur eigene Pflichtverletzungen zu vermeiden, sondern auch für das pflichtgemäße Verhalten der Mitarbeiter Sorge zu tragen.


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