Compliance. Markus Böttcher
2004
Winter Versicherungsaufsichtsrecht, 2007
Wissmann Telekommunikationsrecht, 2. Aufl. 2006
Wissmann/Dreyer/Witting Kartell- und regulierungsbehördliche Ermittlungen im Unternehmen und Risikomanagement, 2008
Wöhe Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 26. Aufl. 2016
Zöllner Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl. 2009 ff.
1. Kapitel Begriffsbestimmungen Compliance:
Bedeutung und Notwendigkeit
Inhaltsverzeichnis
III. Haftungsrisiken von Unternehmen und Management
IV. Gesetzliche Grundlagen und unternehmerische Pflichten
V. Bedeutung einer Compliance-Organisation
1. Kapitel Begriffsbestimmungen Compliance: Bedeutung und Notwendigkeit › I. Einführung
I. Einführung
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Der Begriff „Compliance“ stammt aus der angloamerikanischen Rechtssprache und wird seit einigen Jahren selbstverständlich in der hiesigen Terminologie benutzt. Die Übersetzung „Handeln in Übereinstimmung mit bestimmten bestehenden Regeln“ vermittelte möglicherweise zunächst den Eindruck, es handele sich um nicht mehr als die neudeutsche Bezeichnung altbekannter Selbstverständlichkeiten. Dass dies nicht zutrifft und unter Compliance etwas anderes und weit mehr zu verstehen ist, hat sich inzwischen herumgesprochen. Die Komplexität zeigt sich schon an den vielen verschiedenen Definitionen, die sich herausgebildet haben, seit der Begriff erstmals in der deutschen Rechtssprache aufgetaucht ist.
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Sehr allgemein definiert bedeutet Compliance etwa die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und die Erfüllung weiterer wesentlicher Anforderungen.[1] Außerdem wird Compliance auch als Haftungsvermeidung durch das Befolgen der für das Unternehmen maßgeblichen Rechtsregeln aller Art definiert.[2] Zum Teil wird Compliance auch als Organisationsmodell mit Prozessen und Systemen verstanden, das die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, internen Standards und wesentlicher Ansprüche von Stakeholdern sicherstellt.[3]
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Die Komplexität zeigt sich daneben auch an der Frage, welchem Fachgebiet die Compliance zuzuordnen ist. Die Einhaltung von Regeln und Gesetzen sowie die Vermeidung der Haftung von Unternehmensverantwortlichen als wesentlicher Bestandteil der Compliance lässt eine Zuordnung zur Rechtswissenschaft logisch erscheinen. Die Implementierung von Prüfungs-, Kontroll- und Freigabemechanismen, die ebenfalls zur Compliance gehört, passt dagegen wiederum in die Betriebswirtschaft. Möglicherweise gehört Compliance sogar in den Bereich der Wirtschaftsethik, wenn es letztlich um die Frage gehen soll, wie und ob ein auf Gewinn ausgelegtes Unternehmen verantwortungsvoll und nachhaltig arbeiten kann.[4]
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Bemerkenswert ist letztlich auch die kontroverse Diskussion, die Compliance ausgelöst hat. Wie kaum ein anderes Thema scheint Compliance zu polarisieren. Während sie einerseits als unverzichtbar gesehen wird, halten andere sie für das größte Hindernis unternehmerischen Handelns.
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Davon leitet sich auch die interessante, zugleich aber nach wie vor nicht zu beantwortende Frage ab: Wie wird Compliance in der Praxis und im Unternehmensalltag tatsächlich verstanden?
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Besucht man die Internetseiten großer Unternehmen, stellt man fest, dass kaum eine Homepage mehr ohne eine „Compliance-Rubrik“ auskommt. Dabei besteht Einigkeit im Hinblick auf das Begriffsverständnis und den erklärten Stellenwert.
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Die Deutsche Telekom beschreibt beispielsweise auf ihrer Homepage Compliance als Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Richtlinien und ethischer Grundsätze.[5]
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Auf der Homepage von Siemens wird Compliance als die Einhaltung der jeweils gültigen Gesetze und der unternehmensinternen Grundsätze und Regeln beschrieben. Siemens begreift Compliance erklärtermaßen als elementaren Bestandteil seiner Integrität und damit als Grundlage von nachhaltigem, profitablem Wachstum.[6]
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Der DB-Konzern versteht unter Compliance das Gewährleisten der Einhaltung von einschlägigen Gesetzen und internen Richtlinien, die für eine Geschäftsführung und – durchführung notwendig sind. Dazu gehören z.B. Antikorruptions-Gesetze mit internationaler Reichweite wie das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG), relevante EU-Richtlinien oder der US-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Interne Regelwerke und organisatorische Maßnahmen sollen sicherstellen, dass sich alle Mitarbeiter des DB Konzerns an rechtliche Anforderungen halten, Korruption wird engagiert bekämpft.[7]
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Nahezu alle Unternehmen – die oben Benannten sollen nur repräsentative Beispiele bilden – erklären Compliance zum integralen Bestandteil der Unternehmensführung.
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Betrachtet man all die Homepages und Stellungnahmen zum Thema „Compliance“, so fragt man sich, woher die kritischen Stimmen aus der Wirtschaft, die Compliance als Hindernis verstehen, kommen. Handelt es sich hier nur um vereinzelte Kritiker, die in ihren Unternehmen eine Ausnahme bilden und überhört werden? Oder sind die Kritiker doch die wenigen, die aussprechen, was alle die denken, die entgegen ihrer Überzeugung Compliance-Systeme implementieren? Diese Frage kann und soll hier nicht geklärt werden. Vielmehr soll – den Kritikern zum Trotz – aufgezeigt werden, dass und warum ein Unternehmen ohne Compliance nicht mehr auskommt.
Anmerkungen
Menzies Sarbanes-Oxley und Corporate Compliance, 2006, S. 2; Hauschka § 1 Rn. 2.
Theisen S. 87.
Vgl. PriceWaterhouseCoopers pwc 2005, S. 8.
Moosmayer NJW 2012, 3013.