Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

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u.a. (Fn. 43).

      C. Makroökonomisch relevante Risiken

      In diesem Abschnitt soll der Frage nachgegangen werden, unter welchen Bedingungen Risiken abgesehen von den Transaktionspartnern andere Marktteilnehmer treffen und damit im Extremfall auch gesamtwirtschaftlich (makroökonomisch) relevant werden können

       I. Verträge und Risiken

      Die einer Finanztransaktion zugrunde liegenden Verträge spielen in Bezug auf Risiken eine ambivalente Rolle. Zum einen regeln sie – abgesehen von einem möglichen Leistungsaustausch – die Verteilung von Risiken zwischen den Transaktionspartnern. Zum anderen eröffnen sie allerdings auch Risikokanäle, die es möglich machen können, dass Risiken aus der betreffenden Transaktion oder sonstige Risiken sich beim jeweiligen Vertragspartner oder Dritten, mit denen dieser seinerseits vertraglich oder anderweitig verbunden ist, realisieren. Dies ist gesamtwirtschaftlich zwar unproblematisch, wenn etwaige Probleme eng begrenzt sind, allerdings nicht, wenn sie massiert auftreten.

       1. Verträge als Mittel zur bilateralen Risikoverteilung

       2. Verträge als Risikokanäle

      Verträge verteilen nicht nur Risiken, die für die Parteien mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand verbunden sind, sondern können auch selbst mit Risiken für die Parteien oder für Dritte einhergehen. Die Verträge wirken dann als Risikokanäle. Für die im Rahmen einer Finanztransaktion geschlossenen Verträge gilt das namentlich dann, wenn die vertragliche Risikoverteilung unvollständig ist. Dazu kann es vor allem in den folgenden zwei Szenarien kommen:

       • Risikoexternalisierung: Ein Transaktionspartner wälzt Risiken auf den anderen ab, sodass dieser Risiken an andere Marktteilnehmer weitergibt.

       • Risikoverkettung (transitives Risiko): Eine Transaktion ändert die Risiken für Marktteilnehmer außerhalb der Transaktion.

      Der einer Finanztransaktion zugrunde liegende Vertrag wirkt in den genannten Fällen also in zweierlei Hinsicht als Risikokanal. Zum einen macht es das Vertragsverhältnis für die Transaktionspartner notwendig, neben Informationen zu ihren eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen auch Informationen zu den Verhältnissen der Transaktionspartner zu berücksichtigen (um Risikoabwälzungen vorzubeugen). Zum anderen können die vertraglichen Pflichten der Transaktionspartner auch unmittelbar die Risiken beeinflussen, denen andere Marktteilnehmer ausgesetzt sind.

      In den folgenden Abschnitten ist näher zu untersuchen, wann es zu einer Risikoabwälzung (Risikoexternalisierung; Abschnitt II) bzw. zum Entstehen von Risiken bei nicht transaktionsbeteiligten Marktteilnehmern (Risikoverkettung; Abschnitt III) kommt.

       II. Risikoexternalisierung

       1. Einführung


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