Zoll & Export 2020. Franz-Josef Drees
Beteiligtenbewertung. Letztlich geht es darum, die exportierenden Unternehmen in verschiedene Risikokategorien einzustufen. Die Einstufung entscheidet mit darüber, ob der ATLAS-Ausfuhrvorgang unterbrochen wird und Kontrollmaßnahmen anzuordnen sind.
Auch die Gewährung von vereinfachten Verfahren, wie etwa des ZA-Verfahrens, kann vom Ergebnis der unternehmensbezogenen Risikoeinstufung abhängen.
Die deutsche Zollverwaltung baut ihre Risikoanalyse weiter auf und aus. Aufgabe der zentralen Risikoanalysestellen ist es, alle wichtigen Daten für die Unternehmensanalyse aufzunehmen, zu filtern und daraus ein Ergebnis abzuleiten.
Sofern Kontrollen bestimmter Ausfuhrsendungen veranlasst worden sind, werden sie von den Vor-Ort-Zollämtern durchgeführt. Die Ergebnisse werden den Risikoanalysestellen mitgeteilt. Die Kontrollergebnisse können in das Unternehmensrating hineinwirken, dieses positiv oder negativ beeinflussen. Wichtige Einflussfaktoren auf das Unternehmensrating können sich ferner aus den Ergebnissen allgemeiner, vom Zoll angeordneter Betriebsprüfungen ableiten.
Gefahren der Risikoanalyse aus Unternehmenssicht
Die Gefahren, die das Instrument der Risikoanalyse für die Zollbeteiligten, also für die exportierenden Unternehmen und deren Dienstleister, mit sich bringt, liegen auf der Hand. Eine schlechte Risikoanalyse kann zu verstärktem Kontrollverhalten seitens der Zollverwaltung führen. Zeitliche Verzögerungen im Logistikprozess sind zu erwarten. Herabstufungen beim Unternehmensrating können zur temporären Aussetzung oder vollständigen Streichung vereinfachter Zollverfahren führen.
1.2.6 Wege zum elektronischen Datenaustausch mit der Zollstelle
{ATLAS-Ausfuhranmeldung}
Vertreter-Lösung {Vertreter-Lösung} Jeder Ausführer/Anmelder kann sich im Zuge der Abgabe seiner ATLAS-Ausfuhranmeldung beim Zoll eines Vertreters (Spediteurs oder anderen Dienstleisters) bedienen. Nachteile: Kosten sowie beim Ausführer/Anmelder verbleibende Haftung für Fehler im Zuge der Abwicklung.
Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) {Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus)} Alternativ darf der Ausführer/Anmelder die kostenfreie Internetplattform der deutschen Zollverwaltung nutzen und über diese seine elektronischen Ausfuhranmeldungen dem Zoll überspielen. Das Verfahren ist kostenlos und kann von jedem Nutzer unter Verwendung seiner EORI-Nummer in Anspruch genommen werden. Eine vorherige elektronische Unterschriftsregistrierung (Elster-Zertifikat) ist jedoch nötig.
Inhouse-Lösung
Im Zuge der „großen“ oder auch „Inhouse“-Lösung entwickelt das Unternehmen eigenständig eine auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene ATLAS-Software. Ein solcher Aufwand wird sich nur für Unternehmen mit sehr hohem Sendungsaufkommen rentieren. Alternativ kann das Unternehmen eine auf die eigenen betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene ATLAS-Software erwerben. Diese wird im Betrieb installiert. Es ist eine Reihe von Providern am Markt aktiv, die zertifizierte Standardprogramme anbieten und diese den betrieblichen Erfordernissen anpassen, insbesondere auch Schnittstellen zu den Warenwirtschaftssystemen definieren, aus denen Daten unmittelbar in die Ausfuhranmeldungen transportiert werden können. So kann der Aufwand zur Erstellung einer elektronischen Ausfuhranmeldung erheblich minimiert werden. Exportierende Unternehmen oder Dienstleister, die derartige Investitionskosten nicht für angemessen erachten, können auf eine „abgespeckte“ EDV-Variante zugreifen, die sogenannte ASP-Lösung.
ASP-Lösung (Provider-Lösung)
Fast alle externen ATLAS-Provider (spezialisierte EDV-Häuser) bieten Ausführern/Anmeldern eine sogenannte ASP-Lösung als Alternative zur Inhouse-Variante. Hin und wieder wird sie auch als „Clearing-Center-Lösung“ bezeichnet. Auch der Begriff „Dezentraler Kommunikationspartner“ wird in diesem Zusammenhang manchmal verwendet.
Die ASP-Lösung (Application Server Providing) läuft kurz gefasst darauf hinaus, dass wie bei der Inhouse-Variante ein zertifiziertes EDV-Programm zum Einsatz kommt. Das Programm wird aber nicht erworben, sondern nur gemietet oder geleast. In der Regel kann das Programm mit der vorhandenen Hardware bedient werden. In die zu zahlende monatliche Gebühr ist entweder bereits eine bestimmte Anzahl von Ausfuhranmeldungen integriert oder es ist ein vertraglich vereinbarter Betrag pro ATLAS-Ausfuhranmeldung bzw. pro Warenposition an den Provider zu entrichten. Auch Zwischenlösungen können infrage kommen.
Der Provider stellt seinen Server zur Verfügung (Dezentraler Kommunikationspartner). Darauf wird die Ausfuhranmeldung vom anmeldenden Unternehmen überspielt und nach Umwandlung durch den EDIFACT-Konverter des Providers auf den Server der Zollverwaltung weitergeleitet. Der Anmelder erhält auf gleichem Weg sein Ausfuhrbegleitdokument und auch den Ausgangsvermerk.
Auch bei der ASP-Variante können Vorteile wie Schnittstellendefinition, Datentransfer etc. angeboten werden. Das spricht für die ASP-Variante:
• | geringere Anschaffungskosten für Software |
• | Softwarepflege durch den Provider |
• | Updates und Schulungen durch den Provider |
• | keine besonderen Hardwarevoraussetzungen |
• | i. d. R. keine eigene BIN (Beteiligten-Identifizierungs-Nummer) erforderlich |
• | Datensicherheit |
• | Anbindung an Warenwirtschaftssysteme möglich |
• | Einzelfallabrechnung (ATLAS-on-Demand oder auch „pay-per-use“) möglich |
1.2.7 Mehr Wissenswertes zur ATLAS-Ausfuhr …
... finden Sie auf der Homepage des Zolls www.zoll.de unter dem Stichwort ATLAS-Ausfuhr. Darüber hinaus steht 7 Tage in der Woche von 00.00 bis 24.00 Uhr der Service-Desk des deutschen Zolls für alle ATLAS-Nutzer aus Wirtschaft und Zollverwaltung zur Verfügung:
Tel.: 0800/80075451
E-Mail: [email protected]
1.2.8 Keine weiteren Exportdokumente im ATLAS-System
{Exportdokumente}
An anderer Stelle wurde schon darauf verwiesen, dass ATLAS-Ausfuhr nur die elektronische Erstellung der Ausfuhranmeldung in ihren einzelnen Formen (normal, unvollständig, vereinfacht, ergänzend) meint. Die Nutzung weiterer EDV-Systeme ist im Zollbereich gegenwärtig nicht möglich. Die Bemühungen der Zollverwaltung auf dieser Ebene wurden ins Jahr 2020, nach neueren Infos vermutlich sogar bis ins Jahr 2025 verschoben.
1.2.9 Sonstige Exportdokumente
{Exportdokumente}
Andere Exportdokumente, die dem Zollamt zur Ausfuhrabfertigung regelmäßig in schriftlicher Form vorzulegen sind, können sein:
• | Präferenzdokumente (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder A.TR) |
• | Ausfuhrgenehmigungen (beachten Sie die vorgeschriebene Online-Abschreibung) |
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