Praxishandbuch DSGVO. Tobias Rothkegel

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id="ulink_02321f57-16ba-51df-87cc-3a76bc4bf610"> Checkliste Einwilligungserklärung 516

       – Auf klare Überschriften achten: „Einwilligung“ statt „Datenschutz“;

       – keinen Raum für Missverständnisse geben: Opt-in statt Opt-out;

       – Einwilligungen wenn möglich nicht an die Vertragserfüllung koppeln: Gewissheit statt Zweifel in Bezug auf die Wahlfreiheit des Betroffenen;

       – Raum für Einwilligungen in verschiedene Verarbeitungsvorgänge geben: gesonderte statt General-Zustimmung;

       – einfache Sätze ohne Fremdwörter bilden: Klartext statt „Fachchinesisch“;

       – eindeutige Formulierungen verwenden: „Ich bin einverstanden“ statt „Mir ist bekannt“;

       – Information über die vier „großen W-Fragen“ der Betroffenen nicht vergessen: „Wer (?) will Welche Daten (?) Wofür (?) verwenden und kann ich Widerrufen (?)“;

       – sich kurzfassen und wenn nötig mehrschichtige Hinweise geben, ohne die Informationen auf zu viele Detailebenen zu verteilen;

       – an inhaltliche Teilbarkeit denken: thematisch gesonderte statt verbundener Klauseln;

       – Einwilligungsinhalte nicht künstlich mit harmlos anmutenden Verarbeitungsvorgängen anreichern, die keiner Einwilligung bedürfen, und grafisch deutlich von Vertragserklärungen trennen;

       – Einwilligungsklauseln auffällig unmittelbar vor dem Feld platzieren, mit dem der Betroffene seine Gesamterklärung abgibt (Unterschrift/Bestellbutton), oder besser noch gesondert unterschreiben/bestätigen lassen;

       – Nachweise für die Erteilung der Einwilligung sichern.

       3. Einwilligung von Kindern

      Die Fähigkeit zur Einwilligung setzt das Bewusstsein der betroffenen Person über die betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten voraus. Das ergibt sich im Umkehrschluss aus Erwägungsgrund 38 S. 1 zur DSGVO, nach dem Kinder infolge möglicher Ermangelung dieses Bewusstsein besonderen Schutz verdienen.

       a) Voraussetzungen bei direkten Angeboten von Fernabsatzdiensten

       Beispiel

      299

       b) Vergewisserungspflicht des Verantwortlichen

       – einfache Altersabfrage im ersten Schritt;530

       – bei unter 16-jährigen im zweiten Schritt Vergewisserung über die Einwilligung/Zustimmung des Trägers der elterlichen Verantwortung;

       – Einsatz praktikabler Vergewisserungsmethoden:– Double-Opt-in-Verfahren531 über die E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten;532– verifizierte Kredit-/Debitkartenzahlung des Erziehungsberechtigten bei kostenpflichtigen Diensten;533– Web-Ident-Verfahren durch Videotelefonat mit Erziehungsberechtigtem.

      301

      Gemäß Art. 17 Abs. 1f DSGVO kann die betroffene Person vom Verantwortlichen die Löschung der auf der Grundlage der Einwilligung nach Art. 8 Abs. 1 DSGVO gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

      302


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