Neue Theorien des Rechts. Группа авторов
taugt auch als Normenlogik, weil Normen etwas in Bezug auf Wahrheit besagen[369]. Der einfache und doch rätselhafte Gedanke, dass »der Richter […] nicht sein Recht, sondern das ihm in der Rechtsordnung vorgegebene Recht an[wendet]«[370], lässt sich wohl nur über diesen Zusammenhang von Norm, Interpretation und Wahrheit verständlich machen. Er widersteht dem Versuch einer »Fundamentaldynamisierung«[371]. Recht ist nicht nur Vollzug und Entscheidung, es ist auch Notation. Daher »ist die vorbehaltslose Ineinssetzung von Recht und Justizpraxis ebenso wenig richtig, wie es die Identifizierung eines Violinkonzertes mit seiner Aufführung durch den Solisten X und das Orchester Y wäre«[372].
Die implizite Moral von DavidsonDavidson, Donalds philosophischer Methode ist ein maximal inklusives Verständnis von Kommunikation. Vorausgesetzt wird (fast) nichts. Die Interpreten-Perspektive unterläuft sogar die Voraussetzung eines menschlichen Akteurs und arbeitet mit einer kompromisslos universalistischen Anerkennungsform[373]. Damit diese Anerkennungsform als theoretisches Modell für die spezifische Verbindlichkeit rechtlicher Bindungen verwendet werden kann, bedarf es freilich weiterer begrifflicher Vorkehrungen in deren Licht Kommunikation normativ gehaltvoll wird, sich der Reziprozität von Recht und Pflicht öffnet. Damit muss die semantische Theorie nun doch pragmatisch werden. Wichtige Ansatzpunkte hierzu finden sich in der SprachphilosophieSprachphilosophie Robert BrandomBrandom, Roberts.
|95|B. Inferenz – Robert Brandom[374]
Robert BrandomBrandom, Roberts Hauptwerk »Making it Explicit«[375] trägt in der deutschen Übersetzung den Titel »Expressive Vernunft«. Während der amerikanische Titel den Vorgang betont, hebt die Übersetzung das Ziel hervor. BrandomBrandom, Robert entwirft eine Theorie des Zusammenhangs von Normativität und Sprache, in der Vernunft praktisch vollzogen sein soll. Sein Unternehmen stellt er ausdrücklich in die Tradition des amerikanischen Pragmatismus[376], den er mit den Mitteln der analytischen Philosophie fortentwickelt. Jürgen Habermas zu Folge ist BrandomBrandom, Roberts Buch »ein ähnlicher Meilenstein in der theoretischen Philosophie wie Anfang der siebziger Jahre ›A Theory of Justice‹ in der praktischen«[377].
I. Die Kompetenz zur Inferenz
BrandomBrandom, Robert fragt, was uns als Menschen eigentümlich ist und geht dabei in pragmatischer Manier davon aus, dass es dabei um Kompetenzen handelt, die unserem praktischen Handeln implizit sind. Was zeichnet unser Handeln als Menschen aus[378]? Als Antwort könnte man vorbringen, dass wir ganz zentral als »geistige Wesen« dazu fähig sind, unsere Umwelt zu klassifizieren. Doch, so wird schnell klar, verfügen selbst Gegenstände über diese Fähigkeit zur Klassifikation: etwa Eisen, das bei Feuchtigkeit rostet oder ein Thermometer, das eine Temperatur anzeigt. Auch die Fähigkeit, verbal zu klassifizieren, kommt uns nicht exklusiv zu: man kann sich einen Papagei vorstellen, der dazu abgerichtet ist, jedes Mal »rot« zu rufen, wenn er einen roten Gegenstand wahrnimmt.
Was uns hingegen wirklich auszeichnet ist BrandomBrandom, Robert zufolge die Fähigkeit zu begrifflicher Klassifikation, das heißt die Kompetenz, Verhaltensakte sinnvoll in ein Netz von anderen Verhaltensakten einordnen zu können. Dies ist eng mit der Vorstellung vom Verstehen verwandt. Denn wir verstehen einen Begriff oder Satz, wenn wir wissen, welche Rolle er im Geflecht weiterer Begriffe/Sätze einnimmt, welche Konsequenzen also aus ihm für weitere Begriffe/Sätze folgen. Die Bedeutung eines Begriffs oder Satzes ergibt sich also aus seiner Rolle, die er in |96|einer Kette von Schlussfolgerungen einnimmt. BrandomBrandom, Robert spricht daher von einer schlussfolgerungsbezogenen Theorie der Bedeutung, von inferentieller Semantik[379].
II. Die Rückführung von Semantik auf Praxis
Die inferentielle Semantik als formales Gerüst fußt, so BrandomBrandom, Robert, auf praktischer Betätigung, an der wir alle teilnehmen, nämlich der sozialen Praxis, die im Spiel des Gebens und Nehmens von Gründen besteht. Der grundlegende Zug dieses Spiels liegt darin, etwas zu behaupten – es ist nämlich prinzipiell möglich, jeden Verhaltensakt als Behauptung zu rekonstruieren. Und durch das Aufstellen einer Behauptung legt sich die Sprecherin auf das Behauptete fest und berechtigt zugleich die Hörenden dazu, sie auf diese Behauptung festzulegen. Die Behauptung entfaltet somit zwei Wirkungen, sie generiert nämlich Autorisierung und Verantwortung[380]. Sie autorisiert, indem sie über die Angemessenheit bestimmter weiterer Behauptungen bestimmt. BrandomBrandom, Robert bezeichnet dies als inferentielle Rolle einer Behauptung, wobei er verschiedene Ausprägungen dieser Rolle nennt: Unterscheiden lassen sich Behauptungen, die auf weitere Behauptungen festlegen, Behauptungen, die zu weiteren Behauptungen berechtigen und Behauptungen, die bestimmte weitere Behauptungen ausschließen. Ein klassischer Anwendungsfall für die erste, festlegende Wirkung ist die Deduktion: wer sich auf s festlegt, ist, wenn aus s logisch t folgt, auch auf t festgelegt.
Neben dieser autorisierenden, vorwärts gerichteten Folge, führt eine Behauptung rückwärts gerichtet zugleich zu Verantwortung, und zwar zur Verantwortung gegebenenfalls nachzuweisen, dass man dazu berechtigt ist, die fragliche Behauptung aufzustellen[381]. Der Nachweis der Berechtigung lässt sich wiederum auf verschiedenen Arten erbringen: durch die Berufung auf die Autorität anderer, durch die Berufung auf eine (nicht weiter inferentiell-ableitbare) eigene Wahrnehmung[382] oder aber durch das Anführen weiterer – insofern berechtigender – Behauptungen.
Man mag nun argwöhnen, dass diese inferentielle Struktur offensichtlich in einen infiniten Regress mündet, sich also immer weiter begründende Behauptungen fordern ließen. BrandomBrandom, Robert reagiert hier – im Sinne des antiskeptischen |97|Arguments – mit einem Vorschuss- und Anfechtungskonzept[383] der Berechtigung: Grundsätzlich ist, sofern keine substantiierten Zweifel bestehen, von der Berechtigung auszugehen; und es kann zudem der Fall sein, dass eine Behauptung gar nicht weiter begründungsbedürftig ist – wann diese hinreichende Begründungstiefe erreicht ist, soll von den praktischen Einstellungen der Akteure abhängen.
Damit sind wir beim pragmatischen Kern von BrandomBrandom, Roberts Vorstellung, nämlich der Vermittlung und dem Zusammenspiel der praktischen Einststellungen der Praxisteilnehmer: »Kompetente sprachliche Akteure bleiben ihren eigenen Festlegungen und Berechtigungen und denen der anderen auf den Fersen«[384]. Diese auf David Lewis’ Assoziation des Sprachspiels mit dem Baseballspiels[385] zurückgehende Praxis des wechselseitig beurteilenden Handelns bezeichnet BrandomBrandom, Robert als Praxis des deontischen Kontoführensdeontische Kontoführung: die Akteure führen Buch über ihre eigenen Festlegungen und Berechtigungen und diejenigen der anderen. Eine Behauptung hat dabei nicht nur die oben beschriebenen autorisierenden und verpflichtenden Konsequenzen für das Konto des Sprechers, sondern führt auch zu entsprechenden Zuschreibungen in den Konten der Zuweisenden. Behandeln die Hörer eine Behauptung als zutreffend, so können sie noch dazu diese Behauptung »erben«[386], sind also nun selbst auf die Aussage festgelegt und unterliegen denselben Autorisierungs- und Verantwortungsfolgen.
Entscheidend dabei ist, dass die Akteure diese Zuschreibungen nicht nur gemäß vorgefundener Inferenzbeziehungen vornehmen, also das Verhalten vor dem Hintergrund existierender Normen bewerten, sondern durch ihre praktischen Einstellungen die Inferenzbeziehungen selbst als zutreffende oder unzutreffende behandeln. Akzeptieren sie nämlich eine vorgebrachte Rechtfertigung für eine Behauptung, so schreiben sie nicht nur dem Sprecher diese Behauptung als berechtigte zu, sondern billigen damit implizit die angewendete Inferenzbeziehung. Durch diesen das Geflecht der Behauptungen ordnenden Prozess übertragen sie bestimmten Begriffen/Sätzen Bedeutungsgehalt[387].
Für die Rechtstheorie lässt sich BrandomBrandom, Roberts Ansatz fruchtbar machen, indem man das Modell der deontischen Kontoführungdeontische Kontoführung mit der Vorstellung vom Recht als einer sich selbst produzierenden Praxis in Verbindung bringt (i). Daneben eröffnen sich, begreift man die deontischedeontische Kontoführung Kontoführung als Analyse unserer Lebensform, attraktive Assoziationen zu Leistung und Grenzen des Rechts sowie zum Ursprung von Normativität (ii).
|98|III. Der Praxischarakter des Rechts
Forciert man das pragmatistisch-produktive Moment der Konzeption (i)[388],