Kapitalmarktrecht. Petra Buck-Heeb

Kapitalmarktrecht - Petra Buck-Heeb


Скачать книгу
Markt bezieht und darauf abstellt, die potenzielle Zeichnung bzw. den potenziellen Erwerb der Wertpapiere gezielt zu fördern (Art. 2 lit. k ProspektVO). Umfasst sind davon etwa Zeitungsanzeigen, Radio- oder Fernsehspots, sog. Road-Shows (Marketingveranstaltung für institutionelle Investoren) oder Analystenpräsentationen[41]. Die Werbung muss klar erkennbar und darf nicht unrichtig oder irreführend sein (Art. 22 Abs. 3 ProspektVO). Letzteres sind Aussagen v.a. dann, wenn sie beim Anleger Fehlvorstellungen über den Prüfungsumfang durch die BaFin hervorrufen können[42].

      223

      224

      Eine Veröffentlichung des Prospekts ist erst dann gestattet, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde (gem. § 17 WpPG die BaFin) den Prospekt gebilligt hat (Art. 20 Abs. 1 ProspektVO).

      → Definition:

      Billigung ist die positive Handlung der BaFin als Abschluss der Prospektprüfung auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit der Prospektinformationen (vgl Art. 2 lit. r ProspektVO).

      225

      226

      227

      

      Der Prospekt ist, abgesehen von eventuellen Nachträgen, nach seiner Billigung zwölf Monate gültig (Art. 12 Abs. 1 UAbs. 1 ProspektVO). Nach Ablauf eines Jahres ist grds ein neuer Prospekt zu erstellen. Das gilt auch für das Registrierungsformular (Art. 12 Abs. 2 und 3 ProspektVO).

      228

      229

      230

      231

      232

      

      233

      

      234


Скачать книгу