Handbuch Ius Publicum Europaeum. Adam Tomkins

Handbuch Ius Publicum Europaeum - Adam  Tomkins


Скачать книгу
nach dem Vertrag über die Europäische Union31 – 33

       b)Die noch offenen Kollisionsfragen34 – 36

       c)Die Vorrangsfrage37 – 40

       5.Die Grenzen der Integration41 – 45

      III.Verfassungsrecht und EMRK46 – 58

       1.Die Stellung der EMRK in der griechischen Rechtsordnung46 – 50

       a)Die Vorgeschichte46, 47

       b)Die aktuelle Rechtslage48 – 50

       2.Die Einbeziehung der EMRK in den nationalen Verfassungsraum51 – 54

       3.Die praktische Bedeutung der EMRK und des EGMR für das nationale Verfassungsrecht55 – 58

      IV.Konzeptionen der europäisch integrierten nationalen Verfassung59 – 63

       Bibliographie

      Erster Teil Offene Staatlichkeit§ 16 Offene Staatlichkeit: Griechenland › Allgemeine Hinweise

      Abkürzungen

      (in Ergänzung zu dem Beitrag von Stylianos-Ioannis Koutnatzis, § 3 Grundlagen und Grundzüge staatlichen Verfassungsrechts: Griechenland):

      A. Zeitschriften:

Dike I Dike International
DiMEE Δίκαιο Μέσων Ενημέρωσης και Επικοινωνίας (Recht der Informations- und Kommunikationsmedien)
Yper Υπεράσπιση (Verteidigung).

      B. Parteien:

      „Δημοκρατικό Κοινωνικό Κίνημα“ (ΔΗ.Κ.ΚΙ) („Demokratische Soziale Bewegung“ [DI.K.KI])

      „Εθνική Παράταξη“ („Nationale Front“)

      „Ενωμένη Αριστερά“ („Vereinigte Linke“)

      „Ένωση Δημοκρατικού Κέντρου“ (E.ΔΗ.Κ) („Vereinigung des demokratischen Zentrums“ [E.DI.K.])

      „Ένωση Κέντρου – Νέες Δυνάμεις“ („Vereinigung des Zentrums – Neue Kräfte“ [ΕΚ-ΝD])

      „Κόμμα Δημοκρατικού Σοσιαλισμού“ (ΚΟ.ΔΗ.ΣΟ) („Partei des demokratischen Sozialismus“ [KO.DI.SO])

      „Κομμουνιστικό Κόμμα Ελλάδος“ (ΚΚΕ) („Kommunistische Partei Griechenlands“ [ΚΚΕ])

      „Κομμουνιστικό Κόμμα Ελλάδος-Εσωτερικού“ (ΚΚΕ-Εσωτερικού) („Kommunistische Partei Griechenlands-Inland“ (ΚΚΕ-Inland) – abgespalten 1968 von der moskautreuen KKE)

      „Nέα Δημοκρατία“ (Ν.Δ.) („Neue Demokratie“ [N.D.])

      „Πανελλήνιο Σοσιαλιστικό Κίνημα“ (ΠΑΣΟΚ) („Panhellenische Sozialistische Bewegung“ [PASOK])

      „Συνασπισμός της Αριστεράς και της Προόδου“ („Συνασπισμός“) („Koalition der Linken und des Fortschritts“ [„Synaspismos“]).

      Erster Teil Offene Staatlichkeit§ 16 Offene Staatlichkeit: Griechenland › I. Die Europäische Frage im Kontext der Verfassunggebung

      Redaktionell bearbeitet von Dr. Ferdinand Wollenschläger.

      1

      Der griechische Verfassunggeber hatte schon in der Zeit vor dem Beitritt Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften (1.1.1981) dem politischen Willen des überwiegenden Teils des Volkes, Mitglied der Gemeinschaften zu werden, und den verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, denen einige Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von Zuständigkeiten an Organe und Institutionen der Gemeinschaften begegnet waren, Rechnung getragen. In der Tat hat die Europäische Frage den griechischen Verfassunggeber bereits während der Zeit der Militärdiktatur (1967–1974) beschäftigt. So findet man in den zwei in dieser Zeit verabschiedeten „Verfassungen“ (Art. 53 Abs. 5 „Verf.“ von 1968 und Art. 53 Abs. 5 „Verf.“ von 1973) eine gleich lautende Vorschrift, die die Möglichkeit der „Zuerkennung“ von in der Verfassung geregelten Zuständigkeiten an Organe internationaler Organisationen durch Vertrag oder Abkommen vorsah.

2. Die Europa-Frage in der Verfassunggebung

      2

      3


Скачать книгу