Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier

Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier


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XIX. Die einstweilige Anordnung

       XX. Die Aufsicht des Betreuungsgerichts

       XXI. Die Entlassung des Betreuers

       XXII. Die gerichtlichen Überprüfungsfristen

       XXIII. Die Rechtsmittel gegen die Betreuungsgerichtsentscheidungen

       XXIV. Der Fall Amanda M.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers › I. Beginn des Betreuungsverfahrens

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      Quelle: Bundesamt für Justiz Justizstatistik GÜ 2 der Amtsgerichte 2003–2014, erg. Mitteilung der JM Baden-Württemberg; Auswertung: Deinert

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      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines BetreuersI. Beginn des Betreuungsverfahrens › 1. Auf Antrag des Betroffenen

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      Das Gericht hat somit Zweifeln an der Ernsthaftigkeit oder Authentizität im Rahmen der Amtsermittlung (§ 26 FamFG) nachzugehen. Es kann sich hierbei der Unterstützung der örtlichen Betreuungsbehörde (§ 3 BtBG i.V.m. dem Landesausführungsgesetz zum BtR) bedienen und dieses um entsprechende Sachverhaltsaufklärung bitten (§ 8 BtBG).

      Anmerkungen

       [1]

      Jurgeleit/Jurgeleit BtR, § 1896 BGB Rn. 7.

       [2]

      BayObLG FamRZ 2001, 1245; FamRZ 2003, 1871.

       [3]

      Jurgeleit/Jurgeleit BtR, § 1896 BGB Rn. 7.

       [4]

      BT-Drs. 16/6308, 185.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines BetreuersI. Beginn des Betreuungsverfahrens › 2. Betreuerbestellung von Amts wegen

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Absehen von dem an sich obligaten Einholen eines Sachverständigengutachtens und Beurteilung der Betreuungsvoraussetzungen anhand eines ärztlichen Zeugnisses, das auch von dritter Seite vorgelegt werden kann, § 281 FamFG,
Erleichterungen bei der Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betroffenen, § 1908d Abs. 2 BGB,

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      Hinweis

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