Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier

Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier


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       [1]

      Zuletzt BVerfG Beschl. v. 15.12.2011, 2 BvR 2362/11, BtPrax 2012, 61 und BVerfG Urt. v. 20.2.2013, 2 BvR 228/12, BGBl. I, 488 = BtPrax 2013, 61 = FamRZ 2013, 767 = Rpfleger 2013, 325.

       [2]

      Zunächst Gesetz v. 2.7.2013 (GBl. Baden-Württemberg, 157), seit Ende 2014 PsychKHG v. 25.11.2014, GBl. 2014, 534.

       [3]

      Gesetz v. 1.10.2013 (HmbGVBl., 425, 427).

       [4]

      Gesetz v. 27.5.2014 (GVBl., 69).

       [5]

      Gesetz v. 8.8.2014 (GVBl., 545, 559).

       [6]

      Schmidt-Recla Auf den Trümmern der Unterbringungsgesetze der Länder und im Niemandsland zwischen Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit, MedR 2013, 567.

      A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung › XII. Die strafrechtliche Unterbringung

      49

      Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kann unter folgenden Voraussetzungen angeordnet werden:

Begehen einer rechtswidrigen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit, § 20 StGB, oder erheblich verminderter Schuldfähigkeit, § 21 StGB,
Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit,
Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Bedeutung der begangenen Tat, der zu erwartenden Taten sowie dem Grad der von dem Täter ausgehenden Gefährlichkeit, § 62 StGB.

      Aktuell sind Konkretisierungen dieser Maßnahmen durch den Bundesgesetzgeber in Vorbereitung.

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      Anmerkungen

       [1]

      Fischer StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 8; vgl. zuletzt BGH Urt. v. 15.3.2016 1 StR 526/15, JurionRS 2016, 13338.

       [2]

      Vgl. auch Kammeier Maßregelvollzugsrecht. Kommentar. 3. Aufl. 2010; Volckart/Grünebaum Maßregelvollzug. Das Recht des Vollzuges der Unterbringung, 7. Aufl. 2009.

       [3]

      Zum Thema Böhm Zwangsbehandlungen bei strafrechtlichen Unterbringungen, BtPrax 2009, 218; Henking/Mittag Die Zwangsbehandlung in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung – Vorschlag einer Neuregelung, JR 2013, 341; Stolz/Steinert Psychiatrische Patientenverfügungen und öffentlich-rechtliche Unterbringung, BtPrax 2014, 12.

      Inhaltsverzeichnis

       I. Beginn des Betreuungsverfahrens

       II. Zuständigkeit

       III. Die Verfahrensbeteiligung

       IV. Der Amtsermittlungsgrundsatz

       V. Die Unterrichtung des Betroffenen

       VI. Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde

       VII. Das Sachverständigengutachten

       VIII. Der Verfahrenspfleger

       IX. Die Anhörung des Betroffenen

       X. Die Anhörung der Betreuungsbehörde, Angehöriger und Vertrauenspersonen

       XI. Die Gewährung von Akteneinsicht

       XII. Die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen

       XIII. Die Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung

       XIV. Die Kontrollbetreuung

       XV. Die Auswahl des Betreuers

       XVI. Der Aufgabenkreis

       XVII. Der Einwilligungsvorbehalt

      


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