Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier

Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier


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NJW 2011, 1275.

       [4]

      BayObLG FamRZ 1995, 695; BGH NJW 2014, 1596.

       [5]

      BayObLG FamRZ 1994, 1602.

       [6]

      BayObLG FamRZ 1994, 318, 319.

       [7]

      BVerfG FamRZ 1992, 1043.

       [8]

      BVerfG FamRZ 1997, 151/152.

       [9]

      BGH FamRZ 2012, 1796.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines BetreuersIV. Der Amtsermittlungsgrundsatz › 3. Haftung

      124

      Jeder Amtsträger hat die Amtspflicht, die Rechtsprechung zu beachten. Amtspflichten ergeben sich darüber hinaus aus dem Gesetz, Rechtsverordnungen, Satzungen etc.

      Anmerkungen

       [1]

      OLG Frankfurt/Main FamRZ 2006, 1875; Meier Zur gerichtlichen Haftung in Betreuungssachen, BtPrax 2005 S. 131.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines BetreuersIV. Der Amtsermittlungsgrundsatz › 4. Rechtsprechung

      125

1.

      Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers (§§ 1896 BGB) stellt für den unter Betreuung Gestellten einen solchen gewichtigen Grundrechtseingriff dar. Der Betreute wird in seiner Entscheidungsfreiheit aus Art. 2 I GG ganz oder teilweise in den vom Gericht bestimmten Angelegenheiten eingeschränkt. An seiner Stelle und für ihn entscheidet in den vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen der Betreuer, der den Wünschen des Betreuten nur insoweit zu entsprechen hat, als dies dessen Wohl nicht entgegensteht (§ 1901 II und III BGB). Auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten kann es deshalb zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen.

      126

2.

      Das Recht auf Gehör gebietet auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, einen Sachverständigen persönlich anzuhören, um einem Beteiligten auf Antrag Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen das Gutachten vorzubringen und Ergänzungsfragen zu stellen.

      Anmerkungen

       [1]

      BVerfG Beschl. v. 2.8.2001, Az. 1 BvR 618/93, FamRZ 2002, 312, 313.

       [2]

      BVerfG Beschl. v. 24.4.1992, Az. 1 BvR 1721/91, FamRZ 1992, 1043.

       [3]

      Vgl. BVerfGE 19, 49, 51; 75, 201, 215.

       [4]

      Vgl. BVerfGE 60, 250, 252; 70, 215, 218.

       [5]

      Vgl. BVerfGE 60, 247, 249; 60, 250, 252.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers › V. Die Unterrichtung des Betroffenen

      127

      128

      129

      Der Hinweis auf die Möglichkeit der Etablierung einer Vorsorgevollmacht richtet


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