Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

Handbuch des Strafrechts - Robert Esser


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der Bestrafung unterworfen.[39] Die Strafbefugnis wird also nicht, wie später bei den Strafphilosophen der Aufklärung, aus einem Gesellschaftsvertrag,[40] sondern aus einem privaten „Unterwerfungsvertrag“ hergeleitet oder zumindest plausibel gemacht.

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      2. Abschnitt: Strafrechtsgeschichte§ 6 Die geistesgeschichtlichen Grundlagen des heutigen Strafrechts in der Aufklärung › D. Aufklärung und Strafrechtsreform

D. Aufklärung und Strafrechtsreform

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      „Völlig anerkannte Begriffe, wie der des allgemeinen Consensus als Beweis für Gott, der des Wunders, wurden in Zweifel gezogen. Man verbannte das Göttliche in unbekannte und unerforschliche Himmel. Der Mensch und der Mensch allein wurde das Maß aller Dinge; er war selbst Grund und Zweck seines Daseins. Lange genug hatten die Hirten der Völker die Macht in Händen gehabt; sie hatten versprochen, auf Erden Güte, Gerechtigkeit und brüderliche Liebe zur Herrschaft zu bringen; aber sie hatten ihr Versprechen nicht gehalten. […] Man musste sie verjagen, wenn sie nicht freiwillig gehen wollten. Man glaubte, man müsse das alte Gebäude, das die Menschenfamilie so schlecht beschirmt hatte, niederreißen, und die dringendste Aufgabe schien die, zu zerstören“ (ebd., 23 f.).

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      „eine Philosophie auf[…]bauen, die auf metaphysische Träume Verzicht leistete, die uns stets nur in die Irre führen, und die stattdessen die Erscheinungsformen studierte, die unsere schwachen Hände greifen können und die für unsere Zufriedenheit ausreichen müssen. Man musste eine Politik ohne göttliches Recht, eine Religion ohne Mysterien, eine Moral ohne Dogmen schaffen. … Man musste die Wissenschaft dahin bringen, dass sie aufhörte, ein reines Spiel des Geistes zu sein, und stattdessen zu einer Kraft wurde, welche die Natur zu unterwerfen vermag. Durch die Wissenschaft würde man ganz ohne Zweifel das Glück erobern. Die so zurückeroberte Welt würde der Mensch zu Nutz und Frommen seines Wohlbefindens, seines Ruhmes und seiner glückseligen Zukunft einrichten“ (ebd., 24).

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      Hinzu trat Hazard zufolge ein neues Denken in subjektiven Rechten:

      „An die Stelle einer Kultur, die auf der Idee der Pflicht beruhte, der Pflicht gegen Gott, der Pflicht gegenüber dem Fürsten, versuchten die ‚neuen Philosophen‘ eine Kultur zu setzen, die sich auf die Idee des Rechtes gründete: auf das Recht des persönlichen Gewissens, das Recht auf Kritik, das Recht auf Vernunft, die Menschen- und Bürgerrechte“ (ebd., 24 f.).

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II. England

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