Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
b)Zyklothymie (bipolare affektive Störung)
a)Alkoholkonsum und seine Wirkung
c)Allgemeine Bestimmungs- und Rückrechnungsgrundsätze
aa)Rückrechnung (Maximal-BAK) auf Blutproben-Basis
bb)Zur Berücksichtigung von Atemalkohol-Messungen
cc)Alkoholbestimmung anhand einer Urinprobe
dd)Bestimmung der Tatzeit-BAK ohne Blut- oder Urinprobe
ee)Anwendbarkeit des Zweifelsgrundsatzes
ff)Mitteilungspflicht zu den Anknüpfungstatsachen für BAK-Berechnung
d)Hinzuziehung eines Sachverständigen
e)Psychodiagnostische Beurteilungskriterien
aa)Zur Indizwirkung des BAK-Wertes
bb)Absage an starre BAK-Grenzen
cc)Minderer Beweiswert der BAK bei langem Rückrechnungszeitraum
f)Alkoholbedingter Ausschluss der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB)
bb)Indikatoren für aufgehobene Schuldfähigkeit bei hoher Tatzeit-BAK
(1)Kaum nachvollziehbares Tatmotiv
(2)Ungewöhnliches Nachtatverhalten
(3)Bislang strafloser, aggressionsfreier Lebenswandel
cc)Beweisanzeichen für uneingeschränkte Schuldfähigkeit
(1)Intaktes Erinnerungsvermögen
(3)Leistungsverhalten bei der Tatausführung
(4)Vernünftige Reaktionen im Anschluss an die Tatbegehung
g)Alkoholbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit
aa)Schuldverminderung bei Unterlassungsdelikten
dd)Zur Aussagekraft von Laienbeurteilungen
ee)Wahrnehmungen angetrunkener Zuschauer
gg)Fehldeutung des Leistungsverhaltens