Magie am Hof der Herzöge von Burgund. Andrea Berlin
zu Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen mit Frankreich und den mit dem Königtum verbündeten Fürsten. Es ergaben sich zudem, insbesondere aus dem Bestreben, die burgundische Erbschaftsfolge zu sichern, zahlreiche inner-burgundische Konflikte, auf die an späterer Stelle noch einzugehen sein wird.76 Diese Konfliktsituationen bilden gleichsam den Rahmen für die vorliegende Studie.
Der Graf von Étampes nun war nicht nur als Familienmitglied dem Haus Burgund eng verbunden. Er stand Philipp dem Guten auch bei dessen militärischen Unternehmungen zur Seite. Jedoch wurden dem Grafen seitens des burgundischen Erben Karl schwere Vorwürfe gemacht, ein Komplott gegen ihn geplant zu haben. Diese Vorwürfe reichten dabei bis zu der Anschuldigung, der Graf von Étampes habe ihm, damals noch Graf von Charolais, mittels Wachsfigurenmagie schaden wollen. Der Fall Étampes reiht sich damit in die zahlreichen Prozesse des späten Mittelalters ein, die wegen Verrats, Illoyalität oder eines Anschlagsversuchs auf den König oder einen Fürsten geführt wurden. Unabhängig davon, ob solche Vorwürfe nun gerechtfertigt waren oder nicht, wurden diese Prozesse häufig dazu genutzt, um unliebsame Gegner aus dem Weg zu räumen.
1.2.2. Der politische Prozess und das Majestätsverbrechen im späten Mittelalter
Politische Prozesse begegnen dem Historiker in der Regel als besonderes Aufsehen erregende und skandalöse Verfahren, bei denen die hervorgebrachten Vorwürfe oft den eigentlichen, politisch motivierten Hintergrund zu verschleiern scheinen.77 Für das Frankreich des späten Mittelalters denkt man dabei unweigerlich an den von Philipp dem Schönen gegen die Templer angestrengten Prozess, der schließlich zur Aufhebung dieses Ritterordens führte. Auch der Prozess gegen Johanna von Orléans, die 1430 festgenommen und in einem kirchlichen Verfahren wegen Vergehen gegen die majesté divine zum Tode verurteilt wurde, wird in der Forschung, aber auch bereits von den Zeitgenossen gemeinhin als politisch motivierter Prozess angesehen.78 Neben diesen beiden Beispielen können noch zahlreiche weitere Fälle aufgezählt werden.79 Dabei muss allerdings konstatiert werden, dass der Begriff »politischer Prozess« kein zeitgenössischer gewesen ist, dass es keine justice politique gegeben hat. Auch die Elemente, die einen solchen Prozess prägen, stimmen nicht in allen Fällen überein, obgleich man oft dem Vorwurf des Verrats, des Treuebruchs, der Rebellion, der Zauberei oder des Majestätsverbrechens begegnet. Dementsprechend können die gerichtlichen Formen der Verfolgung dieser Vorwürfe sehr unterschiedlich sein, sodass sich keine festgeschriebenen Regeln beobachten lassen.80 Allein der Hochverrat gegen den König bekam dabei im Laufe der Zeit die Bedeutung eines regelrechten Sakrilegs.81 Gemeinsam ist aber fast allen politischen Prozessen, dass sie oftmals in als krisenhaft beschriebenen Perioden in einer Herrschaft zustande kamen. Mit Friedrich Battenberg soll daher der »politische Prozess als dasjenige forensische Verfahren angesehen werden, das Konflikte um Grundlegung, Stabilisierung, Ausweitung und Verteidigung der Herrschaft lösen sollte.«82 Die Herrschaftssicherung, aber auch die Ausweitung von Macht oder die Eliminierung von potentiellen Gefahren finden sich in zahlreichen als politisch deklarierten Fällen wieder. Insbesondere zu Zeiten des Hundertjährigen Krieges und den sich anschließenden krisenhaften Jahren kam es daher im französischsprachigen Raum zu zahlreichen politischen Prozessen. Diese Prozesse sind dabei als zusätzliche Felder in einem erodierenden machtpolitischen Umfeldes zu begreifen, die sich durch innere Spannungen auf der einen und äußere Gefahren auf der anderen Seite aufbauten.
In einigen Fällen konnte daher das Verhalten einzelner Fürsten in kriegerischen Auseinandersetzungen direkt zu Anschuldigungen führen, wie beispielsweise im Falle der Konflikte um das Herzogtum Guyenne. Bis zum Ende des Hundertjährigen Krieges befand es sich noch in englischem Besitz, weswegen der französische König dem englischen König gegenüber den Lehnseid hätte schwören müssen. Karl V. weigerte sich allerdings, dies zu tun. In diesem Zusammenhang musste sich auch der (englische) Herzog von Guyenne Ende 1368/ Anfang 1369 vor Karl V. verschiedener Vorwürfe erwehren. In der Bretagne traten die französisch-englischen Konflikte offen zutage, als sich Jean IV., Herzog von Montfort, gegen den französischen König die Unterstützung Eduards III. sicherte und dafür auf französischer Seite der Rebellion und des Verrates angeklagt wurde.83 Die Register des Parlaments von Paris weisen zudem zahlreiche Prozesse aus, bei denen den Angeklagten – durchaus auch gesammelt – schwere Delikte vorgeworfen wurden. So soll es – folgt man Contamine – im Januar 1383 nach dem Einzug Karls VI. in Paris aufgrund der Aufstandsbewegung der Maillotins zu zahlreichen Festnahmen und auch Sammelexekutionen gekommen sein. Unter den Angeklagten befand sich auch der Advocat des Königs, Jean de Marès, der als einer der Anführer der Revolte verdächtigt und letztlich auch hingerichtet wurde.84 Einer der bedeutendsten Prozesse unter Ludwig XI. war der gegen den Grafen von Saint-Pol und connétable von Frankreich, Louis de Luxembourg, im Jahr 1475.85 Dieser gut situierte Graf hatte während des Hundertjährigen Kriegs zunächst die burgundische, dann auch die französische Seite unterstützt, bevor man ihn im Krieg gegen die Stadt Gent wieder auf burgundischer Seite fand. Auch in der Guerre du Bien Public kämpfte er auf burgundischer Seite und erhielt im Gegenzug die Unterstützung des Grafen von Charolais bei seiner Ernennung zum connétable von Frankreich 1465, einem Amt, das ihn wieder näher an den französischen König rückte.86 Wegen eines Komplottes im Jahr 1475, das er mit Herzog Karl geschmiedet haben soll, fiel Saint-Pol aber in Ungnade bei Ludwig XI. und wurde des crime de lèse-majesté, des Majestätsverbrechens, bezichtigt. Der Prozess gegen ihn endete mit dem Todesurteil.87 Dass dieser Prozess nicht der einzige war, den der französische König mit Bezug auf den Vorwurf eines Majestätsverbrechens angestrengt hat, zeigen die Beispiele Alençon, Armagnac und Nemours.88
Dieser Vorwurf war auffallend oft – nicht nur bei Ludwig XI. – Gegenstand von Verfahren, denen die Ausrichtung eines politischen Prozesses zugeschrieben werden kann. Seine Ursprünge wurzeln im römischen Recht, im Konzept des crimen maiestatis. Er wurde aber insbesondere durch den Kampf gegen die Häresie als Majestätsverbrechen an Gott in das kanonische Recht aufgenommen, mit dem man auf kirchlicher Seite später auch gegen die Zauberei vorging. Auch das spätmittelalterliche französische Recht bezog sich auf die römische Gesetzgebung hinsichtlich des Hochverrates. Die Vereinnahmung dieser Anklage von der weltlichen Gerichtsbarkeit ließ daher nicht lange auf sich warten, sodass spätestens zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Verknüpfung von Verrat und Majestätsverbrechen unbestritten war.89 Ähnlich wie der Begriff des politischen Prozesses weist der Vorwurf des Majestätsverbrechens – obgleich ein zeitgenössischer Begriff – keine eindeutig abgrenzbaren Elemente auf. Es können Übereinstimmungen zu und Assimilation von einer Reihe anderer Verbrechen festgestellt werden, etwa Verrat, Aufruhr, Rebellion, Mord, Verstöße gegen die Sicherheit, aber auch Zauberei, Häresie oder dem Handeln wider der Natur. Der Vorwurf eines Majestätsverbrechens konnte sowohl bei nur einem dieser Verbrechen als auch im Zusammenschluss mehrerer auftauchen. Es ist daher offensichtlich, wie einfach es für einen König im 14. und 15. Jahrhundert war, aus einer krisenhaften Situation heraus den Vorwurf des Majestätsverbrechens zu erheben.90 Cuttler grenzt zwar deutlich den Verrat oder Treuebruch eines Untertanen gegenüber seinem Fürsten zu dem Majestätsverbrechen