Berufliche Belastungen bewältigen. Группа авторов

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aber auch ein Kriterium von gelungenem betrieblichen Gesundheitsmanagement, je stärker die Interessen, Sichtweisen und Ansprüche von Beschäftigten in die Entscheidungsprozesse einfließen.

      Insgesamt fördern Empowerment und Partizipation die Subjektentwicklung der Fachkräfte, wenn entsprechende Gesundheitsförderung die Entfaltung von Kohärenzgefühl und Widerstandsquellen als Coping gegen Stressoren unterstützt. Hinzu kommt die Anregung von Selbstbestimmung und Kooperation, mittels derer der Umgang mit beruflichen Belastungen als eigenverantwortlicher und persönlicher Prozess gedeutet werden kann.

      Die Stärkung der Fachkräfte in ihrer fachlichen wie persönlichen und sozialen Kompetenz erhöht deren Handlungsmöglichkeiten, die psychosozialen Herausforderungen zu bewältigen. Denn Belastungen von Mitarbeitenden hinsichtlich

      • mangelnder Autonomie,

      • hoher Fallzahlen,

      • großer Gleichförmigkeit,

      • fehlender Karriereentwicklung,

      • mangelnder Arbeitsplatzsicherheit,

      • Konflikten mit Vorgesetzten,

      • hapernder Mitbestimmung usw.

      weisen Naidoo und Wills eindeutig negative Auswirkungen auf die Gesundheit Beschäftigter nach (vgl. Naidoo/Wills 2019, S. 441 ff.). So kann davon ausgegangen werden, dass viele Menschen dann an Problemen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen, leiden, wenn sie das Gefühl haben, wenig Einfluss auf Phänomene und Ergebnisse nehmen zu können. Autonomie und Entscheidungsfreiräume hingegen befördern Coping. Rövekamp-Wattendorf u. a. bieten in diesem Kontext den Begriff der professionalisierten Selbstfürsorge an. Diese gelingt, wenn Erfahrungen von

      1. Konsistenz: »Ich kann berufliche Belastungen wiedererkennen und aktiv bewältigen«,

      2. Belastungsbalance: »Ich erlebe An- und Entspannung in ausgewogenem Verhältnis«,

      3. Partizipation: »Ich kann meine Situation selbst ändern, das schließt auch die Auswahl der Maßnahmen ein, die nicht oktroyiert erscheinen« und

      4. Abgrenzung: »Belastende Ereignisse kann ich von anderen Arbeitsbedingungen differenzieren«

      gemacht werden (vgl. Rövekamp-Wattendorf u. a. 2018a, S. 178).

      2 Belastungen durch Gewaltsituationen

      Sich der verschiedenen Formen und Facetten von Gewalt bewusst zu werden, ist eine Bedingung für die Ausübung sozialer und pflegerischer Berufe. Gewalt in diesen Berufen ist grundsätzlich abzulehnen, sie dient, wenn sie überhaupt von Professionellen ausgehen darf, höchstens dem Schutz der AdressatInnen, z. B. bei einer Selbstgefährdung. Ebenso: In der Praxis zu erwartenden Gewaltsituationen, etwa zwischen Familienmitgliedern, in Gruppen oder zwischen BewohnerInnen, deeskalierend zu begegnen, kann als Kompetenz angesehen werden.

      Dennoch, ein sensibles Thematisieren von Gewaltsituationen, ebenso wie ein professioneller Umgang mit solchen Zusammenhängen sind sicherlich wichtige Bestandteile für die Gesundheitsförderung helfender Berufe. So könnte es paradox erscheinen, wenn Aggression nicht nur als zerstörerische, willkürliche Gewalt verstanden wird, sondern als ein breites Spektrum aktiver Energie gesehen wird. Denn Aggression hat für Fachkräfte etwas von Durchsetzung ihrer Bedürfnisse, also von Individuation, und ist nicht nur die (illegitime) Verletzung der Rechte anderer Menschen durch Schlagen, Schreien oder Schweigen, Ausgrenzen, Unterdrücken usw.

      Welche Erlebnisse mit Gewalt haben Sie im Umgang mit AdressatInnen bereits gemacht? Sammeln Sie Beispiele.

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      2.1 Grundlegende Problembeschreibung

      Wenn mit dem Begriff »Gewalt« also nur auf den ersten Blick vielleicht körperliche oder seelische Verletzungen, die absichtlich oder fahrlässig herbeigeführt werden, um andere Menschen zu verletzen oder zu vernachlässigen, assoziiert werden, geraten mit einer Perspektiverweiterung auch selbstsorgende wie auch strukturelle und organisationale Aspekte in den Fokus der Betrachtung.

      Fragen wie:

      • Wie kann ich mir meiner Haltungen und Meinungen zu Gewalt bewusst werden?

      • Geschieht Gewalt ausschließlich beabsichtigt?

      • Welche personalen Faktoren beziehungsweise sozialen Strukturen tragen dazu bei, dass Menschen auch unbeabsichtigt oder unwissentlich in die Täterrolle geraten?

      • Welche Bedeutung haben das Teamklima und die Organisationsstruktur auf das fachliche Handeln?

      • Welche Formen von Gewalt können als legitim bzw. illegitim bezeichnet werden?

      sensibilisieren SozialarbeiterInnen, HeilpädagogInnen und Pflegefachkräfte für ihren Umgang mit diesem Phänomen.

      Es gilt also, den Blick zu weiten, um das gesamte Thema der Belastungen durch Gewalt zu überblicken. Nur so kann ein reflexiver Umgang klarmachen, dass Gewalt sehr viele Facetten besitzt. Dazu kann bereits eine Reihe von Veröffentlichungen herangezogen werden, die sehr verschiedene Erläuterungen von Ausdrucksformen gewaltbelasteter Zustände sowie Erklärungsversuche anbieten (vgl. Rövekamp/Sommer 2016, S. 96, Bohn 2015, Sedmak 2013, Mietzel 2000).

      Zur Verdeutlichung: Die Vorstellung etwa, dass Gewalt einmalige oder dauerhafte Handlungen oder Unterlassungen einschließe, die dann den Willen oder Widerstand eines anderen Menschen überwinden, darf den beigefügten Schaden beim Opfer nicht außer Acht lassen, auch wenn diese Gewaltform als legitim oder als unumgänglich bezeichnet werden könnte.

      Es können sehr verschiedene Formen von Gewalt unterschieden werden. Grundsätzlich verletzt Gewalt jedoch immer den Willen der Betroffenen, egal ob ethisch zu rechtfertigen oder rechtlich legitim durchgeführt.

      Es ist zu denken an:

      • Zwangsmaßnahmen, die umgesetzt werden, obwohl sie gegen Menschenrechte verstoßen

      • Maßnahmen, welche Schutz vor sich selbst oder anderen sichern

      • Verhältnismäßigkeiten zwischen der menschenrechtlichen Verletzung und dem Schutz.

      »Gewalt ist keine Anwendung von Macht, sondern Ausdruck ihres Scheiterns«, zitiert Caroline Bohn (2015, S. 65) den Soziologen Niklas Luhmann. So entsteht nicht der Glaube an die Vermeidung von Gewalt, sondern von einem besseren Umgang. Es wird notwendig, Kompetenzen im Umgang mit diesem Phänomen zu erlangen, um fachlich nicht zu scheitern, auch bei ethisch und rechtlich legitimen Formen von Gewalt.

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      2.2 Theoretische Erkenntnisse

      Wenn Gewalt ein häufiges Phänomen in helfenden Kontexten darstellt, ist der Versuch, in pädagogischen oder pflegerischen Zusammenhängen zu gewaltvermindernden Umgangsformen zu kommen, etwa durch Supervision oder Training, ein professioneller Umgang mit diesem. Ein erster Schritt wäre die Eingrenzung, was unter personeller Gewalt zu verstehen ist.

      Sie kann als »eine schädigende Handlung bzw. behindernde Machtausübung gegen andere Menschen – die diese als gewalttätig erleben« (Rövekamp/Sommer 2016, S. 98) bezeichnet werden. Breakwell ergänzt die Definition um den Vorsatz, einen Schaden zuzufügen, denn würde Schaden unbeabsichtigt entstehen, läge keine Gewalt vor (vgl. Breakwell 1998, S. 19). Es wird deutlich, dass die subjektive Perspektive – gerade der Opfer von Gewalt – ebenso wichtig ist wie der Versuch, objektiv zu bestimmen, um welche Tatbestände es sich bei Gewalt handelt. Gewaltakte sind grundsätzlich zu unterscheiden in körperliche und seelische Misshandlungen, ebenso in aktive und passive Vernachlässigungen sowie in angemessene sowie unangemessene Gewaltreaktionen. Das bedeutet: Personale Gewalt, etwa durch Misshandlung oder Vernachlässigung, lässt eine illegitime direkte Handlung einer oder mehrerer Personen erkennen, die andere Beteiligte ganz konkret trifft und


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