CGM- und Insulinpumpenfibel. Ulrike Thurm
„Pumper“ muss völlig klar sein, dass er weiterhin für seine individuellen Therapieziele arbeiten muss. Die Insulinpumpe ist dafür nur das Handwerkszeug.
Zu Beginn löst die Pumpe fast immer einen Motivationsschub aus. Das alltägliche „Spritzen“ wird gegen modernstes „Hightech“ ausgetauscht. Hinzu kommen vermehrtes Interesse und Zuwendung seitens der Ärzte, Diabetesberater, Mitpatienten und besonders des persönlichen Umfeldes. Die anfängliche Euphorie kann jedoch nach einiger Zeit durch die Erkenntnis gedämpft werden, dass auch durch den Einsatz komplizierter Technik das ursächliche Problem nicht „heilbar“ ist. Hier ist das Schulungsteam gefordert, psychologisch einfühlsam eine Basis zu bilden, damit eventuell entstehende Enttäuschungen nicht zum Abbruch der Therapie führen.
1.6.1 Indikationen für die Insulinpumpentherapie
Die meisten Diabetiker, die sich für eine Insulinpumpentherapie interessieren, erhoffen sich davon zu Recht eine Steigerung der Lebensqualität. Leider nehmen die Kostenträger auf dieses Argument nur selten Rücksicht. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der in der Regel die Insulinpumpenanträge zur Kostenübernahme bearbeitet, äußert sich öffentlich wie folgt:
Folglich muss bei der Indikationsstellung zur Insulinpumpentherapie ausschließlich mit harten medizinischen Kriterien argumentiert werden. Im Sinn der Krankenkassen und des MDK bestehen folgende Indikationen für die Insulinpumpentherapie:
Wünschenswert wäre eine Kostenübernahme auch für folgende Patientengruppen:
Die explizite ärztliche Qualifikation zur Verordnung einer Insulinpumpe und zur Betreuung dieser Patienten muss gegeben sein (Diabetologe, Endokrinologe, pädiatrischer Diabetologe oder Endokrinologe). Wichtige Hinweise zum Kostenübernahmeverfahren haben wir in Kap. 1.9 zusammengestellt.
1.6.2 Kontraindikationen der Insulinpumpentherapie/Problemgruppen
Unter welchen Bedingungen sollte von der Insulinpumpentherapie Abstand genommen werden? Eine klare Kontraindikation ist gegeben, wenn eine der Voraussetzungen (siehe Kap. 1.6) nicht erfüllt ist bzw. wenn psychische oder intellektuelle Störungen eine vernünftige Stoffwechselführung unmöglich machen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sieht folgende psychiatrischen Begleiterkrankungen als Kontraindikation für die Insulinpumpentherapie:[16]
Weitere problematische Begleiterkrankungen, die der MDK nicht explizit nennt, können z. B. sein (Bezeichnung der Diagnosen nach ICD-10):
Alle genannten Begleiterkrankungen bedeuten nicht zwangsläufig das „Aus“ für die Pumpentherapie. Im Einzelfall ist eine differenzierte fachärztliche Beurteilung notwendig. Ist nach Ansicht des behandelnden Psychiaters der Zustand unter Therapie stabil und der Patient sozial integriert, kann nach Ansicht des MDK eine Insulinpumpenerprobung genehmigt werden.
Eine fortgeschrittene Demenz stellt sicherlich eine absolute Kontraindikation für den Neubeginn einer Insulinpumpentherapie dar, wenngleich der MDK dies nicht gesondert erwähnt. Entwickelt sich dagegen bei einem langjährigen Insulinpumpenträger eine Demenz, muss je nach Stadium und sozialer Situation im Einzelfall entschieden werden, ab wann er mit einer weniger aufwendigen Injektionstherapie möglicherweise besser versorgt ist.
Eine Sehstörung oder Erblindung ist dagegen keine Kontraindikation. Im Gegenteil: Für diese Diabetiker ist die Insulinpumpentherapie häufig einfacher durchzuführen als eine ICT. Auch eine Gehörlosigkeit stellt keine Kontraindikation dar, denn alle modernen Insulinpumpen verfügen