Das gefälschte Testament und andere Mordfälle aus Mitteldeutschland. Griseldis Wenner

Das gefälschte Testament und andere Mordfälle aus Mitteldeutschland - Griseldis Wenner


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Appetit auf dieses Fleisch. Die Idee, ein Stück von Hannelores Körper zu verzehren, lässt ihn nicht mehr los und erweckt Schauder und Lust zugleich.

      Wie ein heiliges Ritual zelebriert Michael die Vorgänge der nächsten anderthalb Stunden: Er schneidet eine große Portion aus einem der Fleischstücke, gibt sie in einen Topf, füllt Wasser auf, fügt Gewürze hinzu, als würde er eine schmackhafte Kraftbouillon zubereiten wollen, und kocht das ungewöhnliche Mahl, bis das Fleisch gar ist. Dann isst er ein Stück davon und trinkt von der Brühe.

      Später, als er von der Kriminalpolizei aufgefordert wird zu beschreiben, was er dabei empfand, gibt er an, derart aufgeregt gewesen zu sein, dass er sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern könne. »Darüber zu sprechen ist mir sehr peinlich«, sagt er schließlich. Und dass er habe probieren wollen, wie Menschenfleisch sei – in der Tat: Es habe ihm geschmeckt.

      Eine weitere »Verkostung« nimmt er nicht vor. Skrupel hindern ihn, aber auch die Befürchtung, die Tat nur unvollständig zu verschleiern, wenn er das restliche Fleisch nicht auch beseitigen würde. Rationale Überlegungen steuern jetzt sein weiteres Handeln: Am Abend nimmt er den Sack mit dem Oberkörper seiner toten Frau aus dem Koffer und versenkt ihn in der Abortgrube des Wohnhauses. Dann reinigt er gewissenhaft Tiegel und Kochtopf und verbrennt den Koffer. Auch die restlichen Blutspuren werden sorgfältig beseitigt. Vom blutigen Wischwasser behält er allerdings etwas zurück. Dieses und den benutzten Scheuerlappen stellt er beiseite, um damit die perfekte Verschleierung des Verbrechens zu inszenieren. Denn: Sein Plan sieht vor, einen anderen Tatort vorzutäuschen und die Tat dem Liebhaber seiner Frau anzulasten.

      Im Schutze der Nacht schleicht Michael zur Wohnung der alten Frau Thieme. Die vorsorgliche Zurückbehaltung von Hannelores Wohnungsschlüssel erweist sich jetzt ebenso als günstiger Umstand wie die reisebedingte Abwesenheit der Vermieterin. Unbemerkt dringt Michael in die fremde Wohnung ein und bedient sich der mitgebrachten Requisiten: Er taucht den Scheuerlappen in das Blutwasser und verspritzt es in der Küche, auf dem Korridor und in Hannelores Stube, wo er auch den Lappen zurücklässt. Unbemerkt kann er die Wohnung verlassen.

      Michael kann nicht ahnen, dass bereits Stunden vorher ein Angler einen Sack aus dem Glauchauer Stausee gefischt hat, in dem sich die untere Hälfte eines weiblichen Körpers befindet. Die Maschinerie der VP läuft bereits auf Hochtouren. Am nächsten Tag schon wird die Glauchauer Bevölkerung aufgerufen, der Polizei zu melden, wo eine weibliche Person vermisst wird. Da Hannelore Ewald am 30. Juli nicht zur Arbeit erschienen war, erwarten die Kollegen von Michael, dass er eine Vermisstenanzeige erstattet. Widerwillig gibt er dem Drängen nach und meldet offiziell seine Frau als vermisst. Innerhalb zweier Tage gelingt es den Ermittlern, die Tote zu identifizieren. Angesichts der vermeintlichen Tatspuren in der Wohnung der immer noch verreisten Frau Thieme nehmen sie Hannelores verdutzten Geliebten fest. Michael ist beruhigt. Sein Plan scheint aufzugehen.

      Doch die Angaben in seiner Vermisstenanzeige sind unvollständig und widersprüchlich, seine erneute Vernehmung ist erforderlich. Er verfängt sich in weiteren Widersprüchen. Schnell hegt die Polizei Argwohn und sucht die Wohnung der Ewalds auf. Das spurenkundliche Ergebnis bestätigt alsbald den Verdacht seiner Täterschaft. Michael Ewald wird verhaftet. Kraftlos lässt er das Klicken der Handschellen über sich ergehen. Sich der Ausweglosigkeit seiner Lage und des Scheiterns des vermeintlich perfekten Vertuschungsplans bewusst, hält er es für besser, ein umfassendes Geständnis abzulegen.

      Die Beweislage ist schnell klar, und der Beschuldigte bleibt konsequent bei seinen wahrheitsgemäßen Aussagen.

      Vor Prozessbeginn erfolgt seine obligatorische Begutachtung im Psychiatrischen Haftkrankenhaus Waldheim. Der Sachverständige hält Michael Ewald für durchschnittlich intelligent, arbeitsam, bescheiden. Er sei eine schwache, selbstunsichere, konfliktscheue Persönlichkeit mit enormer sexueller Triebhaftigkeit. Die unbestrittene Gefühlsaufwallung während des Streits mit seiner Frau habe insgesamt jedoch nicht die qualitativen Anforderungen erreicht, die an einen Affekt im Sinne des Totschlags gestellt werden müssen. Diese werden allenfalls in der ersten Tatphase, nämlich der Körperverletzung erfüllt, als der Täter in der Rage seiner Frau die Schnapsflasche auf den Kopf schlug. Alle nachfolgenden Handlungen liegen außerhalb des strafrechtlich relevanten Affekts.

      Ende des Jahres findet vor dem Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt die Hauptverhandlung statt. Freundlich, ein wenig scheu gibt Michael Ewald Auskunft über die Einzelheiten seines Verbrechens, fügt sich in sein Schicksal. Die kulinarischen Details am Rande des Tötungsverbrechens spielen vor Gericht kaum eine Rolle. Sie sind für die strafrechtliche Beurteilung des objektiven und subjektiven Tatbestands von untergeordneter Bedeutung.

      Michael Ewald wird gemäß §112 StGB wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt und in die Strafvollzugseinrichtung Brandenburg-Görden überführt.

      Unter Kannibalismus (Anthropophagie) versteht man in dem hier gemeinten Zusammenhang den Verzehr menschlichen Fleisches durch Menschen. Archaische Formen, die sich auf die Ernährung durch menschliches Fleisch beziehen und vorsätzliches Töten voraussetzen, sind in frühen Reise- und Forschungsberichten hinlänglich beschrieben, aber nie bewiesen worden. Glaubhaft hingegen sind Mitteilungen über lebensbedrohliche Ausnahmezustände, die Menschen zum Verzehr des Fleisches Verstorbener gezwungen haben sollen, dem sogenannten Überlebenskannibalismus, z.B. die dramatischen Vorgänge während der Südpolarexpedition des Briten Robert F. Scott. Dem auch in der Gegenwart anzutreffenden Kannibalismus bei einigen Naturvölkern, beispielsweise in Neu-Guinea, liegen religiöse Motive zugrunde. Er ist Bestandteil spezieller Bestattungsbräuche, wie etwa dem zeremoniellen Essen von Leichenteilen, um die Eigenschaften des Toten zu übernehmen.

      Literaten vergangener Jahrhunderte nutzten die Faszination des Schauders, die der Kannibalismus auslöst, und verstiegen sich in phantastischen, stigmatisierenden Übertreibungen. Mythen von Hexen, Zauberern, Werwölfen, Vampiren und anderen Menschenfressern entstanden. Im deutschen Märchengut sind sie für alle Zeit konserviert. Die mörderische Hexe in »Hänsel und Gretel«, die das zarte Fleisch von Kindern bevorzugt, oder der Fall der schönen, bösen Königin, die erst zufrieden ist, wenn sie Schneewittchens innere Organe verzehrt hat, belegen das. Auch der moderne Zeitgeist will den Nervenkitzel. Folgerichtig lassen die emsigen Unterhaltungsmedien die verschiedensten Arten von anthropophagen Ungeheuern aufmarschieren.

      Aber: Auch reale Fälle von Kannibalismus werden immer mal wieder bekannt. Sie bieten einen spektakulären journalistischen Stoff und bleiben lange im öffentlichen Gedächtnis. Sie beziehen sich auf Täter, die vorsätzlich getötet haben und im Zuge ihrer Opferzerstückelung menschliches Fleisch verzehren. Immerhin folgt jedem zehnten Tötungsverbrechen eine Leichenzerstückelung, der Anteil kannibalistischer Praktiken ist dabei aber verschwindend gering, liegt allenfalls im Promillebereich statistischer Angaben über die Tötungsdelikte mit Opferzerstückelung. In der vierzigjährigen Existenz der DDR registrierte die Kriminalstatistik insgesamt etwa 6100 Tötungsverbrechen. Alle acht bis zehn Jahre wurde ein Mord oder Totschlag mit Kannibalismus nachgewiesen. Ähnliche statistische Verhältnisse kann man auch in anderen europäischen Ländern annehmen.

      Kriminalpsychologisch gesehen dürfte sich im Kannibalismus das absurde Verlangen nach vollkommener Nähe offenbaren. Der Täter unterliegt primitiven, archaischen Triebkräften und symbolisiert durch den Verzehr menschlichen Fleisches die absolute »Verschmelzung« mit seinem Opfer. Sadistische, masochistische und fetischistische Komponenten begleiten den Vorgang. Das geflügelte Wort »jemand zum Fressen gern haben« bringt diese Problematik auf den Punkt, wie der geschilderte Fall des Schlossers Michael Ewald deutlich macht.

      Einen andersgearteten Hintergrund hat ein Fall aus dem Jahr 1948.

      An das große Frieren und Hungern im letzten Winter denken die Menschen immer noch angstvoll zurück. Das Wetter ist erträglich und der Hunger nicht mehr so quälend wie im vergangenen Jahr, wenngleich die streng zugeteilten Lebensmittelrationen längst nicht sättigen. Doch trotz aller Entbehrungen beginnen die Menschen wieder zu lachen, zu tanzen und zu genießen. Sie verdrängen das ideologische, materielle und ökonomische Chaos. Viele unredliche Mitbürger aber nutzen es für Diebstahl, Raub und Mord. So erreicht die Kriminalität eine nie dagewesene Größe. Etwa 200 Tötungsdelikte pro Jahr werden zwischen 1945 und 1948 in der sowjetischen Besatzungszone


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