Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Daniela Pollich

Sexuelle Gewalt gegen Frauen - Daniela Pollich


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insbesondere ab Ende der fünfziger Jahre bis in die siebziger Jahre hinein, kam es zu tiefgehenden Diskussionen über das Strafrecht, an deren Ende die noch heute herrschende Auffassung stand, dass das Strafrecht durch den Schutz von Rechtsgütern der Verwirklichung des Gemeinwohls und des Rechtsfriedens dient. Dementsprechend darf der Staat seine Strafgewalt nur zum Schutze von Freiheiten und Rechten ausüben. Dieser Auffassung folgend darf unsittliches Verhalten nicht um seiner selbst willen mit Strafe bedroht werden, vielmehr ist die Verletzung eines Rechtsguts erforderlich. Ein solches ist die Sittlichkeit nach heutigem Verständnis nicht.30

      Deutschland unterzeichnete die Konvention als einer der ersten Mitgliedsstaaten im Mai 2011. Eine Ratifizierung fand allerdings zunächst nicht statt. Kritiker bemängelten, dass § 177 StGB in der damaligen Fassung dem Artikel 36 der Konvention nicht genügen könnte; letzterer sieht vor, dass jeglicher nicht einvernehmlicher Sexualverkehr unter Strafe zu stellen ist.


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